Kündigung Zeitschriftenabo - Probleme - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.02.07 11:04:38 von
neuester Beitrag 26.02.07 14:38:04 von
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Hallo Leute,
hab folgendes Problem mit einem Zeitschriftenabo:
Im Juli 2006 hab ich eine Zeitschrift für 6 Monate aboniert. Der Abopreis wurde von meinem Konto abgebucht. Da mir die Zeischrift nicht besonders gefallen hat habe ich per E-Mail im September gekündigt. Ich habe vom Herausgabe auch eine Kündigungsbestätigung zum Ende der aktuellen Bezugsdauer per 14.01.2007 per E-Mail zugesandt bekommen.
Ende 2006 bekam ich eine E-Mail, dass mein (bereits gekündigtes) Abo umgestellt wird. Darauf hin habe ich am 31.12.2006 per E-Mail dem Herausgeber mitgeteilt, dass mein Abo doch bereits gekündigt ist.
Letzte Woche (also lange nach dem 14.01.2007) habe ich eine Antwort auf mein Mail vom 31.12.2006 erhalten. Ich soll dem Herausgeber meine Kündigungsbestätigung von damals zuschicken. Außerdem wurde ich darauf hingewiesen, dass eine KÜndigung lt. deren AGB nur per Post möglich ist.
Nun - zum einen hab ich zwar per E-Mail gekündigt; diese Kündigung haben sie jedoch akzeptiert und mir eine Kündigungsbestätigung zugesandt. In der E-Mail vom Herausgeber stand auch, dass die Kündigungsbestätigung ausschließlich per E-Mail verschickt wird. Also die Kündigung müsste doch dann passen - schließlich war es ihr Fehler, dass sie meine Kündigung per Mail akzeptiert haben.
Und muss ich dem Herausgeber seine eigene Kündigungsbestätigung zuschicken? Die muss er doch selbst haben - er ist doch auch dafür zuständig, mich nach dem Kündigungstermin aus dem Abo-Verteiler zu nehmen. Kann er vom mir verlangen, dass ich ihm die Kündigungsbestätigung zuschicken muss?
Wer kann mir helfen?
Ihr könnt gerne auch auf meine private E-Mail-Adresse antworten. Falls das gewünscht ist, bitte kurze Info.
Vielen Dank schonmal an alle.
Gruß
Tobi
hab folgendes Problem mit einem Zeitschriftenabo:
Im Juli 2006 hab ich eine Zeitschrift für 6 Monate aboniert. Der Abopreis wurde von meinem Konto abgebucht. Da mir die Zeischrift nicht besonders gefallen hat habe ich per E-Mail im September gekündigt. Ich habe vom Herausgabe auch eine Kündigungsbestätigung zum Ende der aktuellen Bezugsdauer per 14.01.2007 per E-Mail zugesandt bekommen.
Ende 2006 bekam ich eine E-Mail, dass mein (bereits gekündigtes) Abo umgestellt wird. Darauf hin habe ich am 31.12.2006 per E-Mail dem Herausgeber mitgeteilt, dass mein Abo doch bereits gekündigt ist.
Letzte Woche (also lange nach dem 14.01.2007) habe ich eine Antwort auf mein Mail vom 31.12.2006 erhalten. Ich soll dem Herausgeber meine Kündigungsbestätigung von damals zuschicken. Außerdem wurde ich darauf hingewiesen, dass eine KÜndigung lt. deren AGB nur per Post möglich ist.
Nun - zum einen hab ich zwar per E-Mail gekündigt; diese Kündigung haben sie jedoch akzeptiert und mir eine Kündigungsbestätigung zugesandt. In der E-Mail vom Herausgeber stand auch, dass die Kündigungsbestätigung ausschließlich per E-Mail verschickt wird. Also die Kündigung müsste doch dann passen - schließlich war es ihr Fehler, dass sie meine Kündigung per Mail akzeptiert haben.
Und muss ich dem Herausgeber seine eigene Kündigungsbestätigung zuschicken? Die muss er doch selbst haben - er ist doch auch dafür zuständig, mich nach dem Kündigungstermin aus dem Abo-Verteiler zu nehmen. Kann er vom mir verlangen, dass ich ihm die Kündigungsbestätigung zuschicken muss?
Wer kann mir helfen?
Ihr könnt gerne auch auf meine private E-Mail-Adresse antworten. Falls das gewünscht ist, bitte kurze Info.
Vielen Dank schonmal an alle.
Gruß
Tobi
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.954.182 von Tobi1818 am 25.02.07 11:04:38Hallo,
ich würde das Abo bis zu dem Zeitpunkt bezahlen, zu dem die erste Kündigung erfolgte. Jegleiche weiteren Zahlungen einstellen,
und dies dem Herausgeber mit dem Hinweis auf die akzeptierte Kündigung mitteilen.(Per Einschreiben)
Zum einen denke ich, dass Sie im Recht sind, zum anderen ist für
den Herausgeber auch der Aufwand und das Risiko zu groß, seine
vermeintlichen Ansprüche juristisch durchzuboxen.
Gruß Datraton
ich würde das Abo bis zu dem Zeitpunkt bezahlen, zu dem die erste Kündigung erfolgte. Jegleiche weiteren Zahlungen einstellen,
und dies dem Herausgeber mit dem Hinweis auf die akzeptierte Kündigung mitteilen.(Per Einschreiben)
Zum einen denke ich, dass Sie im Recht sind, zum anderen ist für
den Herausgeber auch der Aufwand und das Risiko zu groß, seine
vermeintlichen Ansprüche juristisch durchzuboxen.
Gruß Datraton
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.954.182 von Tobi1818 am 25.02.07 11:04:38
Evtl. einfach mal die Mail mit der Kündigungsbestätigung zurückschicken - und man sieht dort ein, einen Fehler gemacht zu haben?
Spätestens nach einem Mahnbescheid musst du dies eh tun.
Evtl. einfach mal die Mail mit der Kündigungsbestätigung zurückschicken - und man sieht dort ein, einen Fehler gemacht zu haben?
Spätestens nach einem Mahnbescheid musst du dies eh tun.
Hallo Tobi,
die Kündigung hätte eigentlich per Einschreiben mit Rückschein juristisch sicher erfolgen müssen, da der Herausgeber nicht verpflichtet gewesen wäre, per E-Mail oder einfachen Brief oder Fax eine Kündigung anzuerkennen .
Zum Glück für dich wurde die Kündigung per E-Mail akzeptiert und bestätigt.
Du mußt nichts zurückschicken und brauchst dich auf nichts weiter mehr einzulassen. Allenfalls mußt du noch die Einzugsermächtigung widerrufen, falls noch nicht geschehen.
Ab diesem Datum darf der Herausgeber nichts mehr abbuchen, sonst macht er sich strafbar.
Sonst einfach Mahnbescheid abwarten und Widerspruch einlegen.
Die Kosten dieses Verfahrens, falls es denn angestrengt wird, muß der Herausgeber berappen, und das wird er sich angesichts der Rechtslage gut überlegen. Auch mögliche Forderungen von Inkassounternehmen kannst du getrost ignorieren, denn diese sind trotz Vollmachtserklärung nicht berechtigt, im Namen Anderer einen Mahnbescheid ausstellen zu lassen.
(Falls es soweit kommt).
Die werden och ein bißchen zetern und drohen, dann geben sie wegen mangelnder Erfolgsaussichten auf.
Weiterhin unverlangt zugesandte Zeitungen mußt du nur zur Abholung aufbewahren; zurücksenden mußt du nichts.
MFG
DS
die Kündigung hätte eigentlich per Einschreiben mit Rückschein juristisch sicher erfolgen müssen, da der Herausgeber nicht verpflichtet gewesen wäre, per E-Mail oder einfachen Brief oder Fax eine Kündigung anzuerkennen .
Zum Glück für dich wurde die Kündigung per E-Mail akzeptiert und bestätigt.
Du mußt nichts zurückschicken und brauchst dich auf nichts weiter mehr einzulassen. Allenfalls mußt du noch die Einzugsermächtigung widerrufen, falls noch nicht geschehen.
Ab diesem Datum darf der Herausgeber nichts mehr abbuchen, sonst macht er sich strafbar.
Sonst einfach Mahnbescheid abwarten und Widerspruch einlegen.
Die Kosten dieses Verfahrens, falls es denn angestrengt wird, muß der Herausgeber berappen, und das wird er sich angesichts der Rechtslage gut überlegen. Auch mögliche Forderungen von Inkassounternehmen kannst du getrost ignorieren, denn diese sind trotz Vollmachtserklärung nicht berechtigt, im Namen Anderer einen Mahnbescheid ausstellen zu lassen.
(Falls es soweit kommt).
Die werden och ein bißchen zetern und drohen, dann geben sie wegen mangelnder Erfolgsaussichten auf.
Weiterhin unverlangt zugesandte Zeitungen mußt du nur zur Abholung aufbewahren; zurücksenden mußt du nichts.
MFG
DS
Die Kündigungsbesätigung wurde mir per Mail zugesandt.
Leider habe ich von der E-Mail nur noch einen pdf-Ausdruck. Auf diesem die E-Mail-Adresse des Absenders und Empfängers (also meine) zu sehen. Leider ist der Empfangszeitpunkt der E-Mail nicht drauf. Das macht mir ein bisschen sorgen - macht das was?
Wann die pdf-Datei erstellt wurde kann man ja nachvollziehen. Die Datei wurden auf jeden Fall vor dem Ende der Bezugszeit erstellt - somit kann ich ja anheit der Informationen der pdf-Datei beweisen, dass ich die Kündigung schon vorher erhalten haben.
Leider habe ich von der E-Mail nur noch einen pdf-Ausdruck. Auf diesem die E-Mail-Adresse des Absenders und Empfängers (also meine) zu sehen. Leider ist der Empfangszeitpunkt der E-Mail nicht drauf. Das macht mir ein bisschen sorgen - macht das was?
Wann die pdf-Datei erstellt wurde kann man ja nachvollziehen. Die Datei wurden auf jeden Fall vor dem Ende der Bezugszeit erstellt - somit kann ich ja anheit der Informationen der pdf-Datei beweisen, dass ich die Kündigung schon vorher erhalten haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.955.671 von Dollarscheffler am 25.02.07 13:05:07Warum braucht man zusätzlich noch einen Rückschein?
Reicht Einschreiben allein nicht?
Reicht Einschreiben allein nicht?
Hallo Leute,
der Herausgeber hat nur doch "eingelenkt". Hab ihn die E-Mail mit der Kündigungsbestätigung von damals nun doch zugeschickt und nochmal deutlich gemacht, dass ich auf der Kündigung bestehe.
Bekam dann als Antwort, dass jetzt alles passen würde und meine Kündigung zum ursprünglichen Termin 14.01.07 bestehen bleibt. Angeblich wurden in den Akten keine Unterlagen von mir gefunden (obwohl bereits kurz nach meiner Anmeldung ein reger Mail-Verkehr stattfand, da ich einige Frage zu deren Angeboten hatte) und E-Mails können nur noch ab November 2006 abgerufen werden.
Das alles zeugt zusätzlich nicht gerade von Seriösität.
Hab auf jedenfall eines gelernt:
Nie wieder was wegwerfen - alles wird in Zukunft aufgehoben!
der Herausgeber hat nur doch "eingelenkt". Hab ihn die E-Mail mit der Kündigungsbestätigung von damals nun doch zugeschickt und nochmal deutlich gemacht, dass ich auf der Kündigung bestehe.
Bekam dann als Antwort, dass jetzt alles passen würde und meine Kündigung zum ursprünglichen Termin 14.01.07 bestehen bleibt. Angeblich wurden in den Akten keine Unterlagen von mir gefunden (obwohl bereits kurz nach meiner Anmeldung ein reger Mail-Verkehr stattfand, da ich einige Frage zu deren Angeboten hatte) und E-Mails können nur noch ab November 2006 abgerufen werden.
Das alles zeugt zusätzlich nicht gerade von Seriösität.
Hab auf jedenfall eines gelernt:
Nie wieder was wegwerfen - alles wird in Zukunft aufgehoben!
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