Verluste geltend machen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.03.07 19:33:45 von
neuester Beitrag 07.03.07 13:23:58 von
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Habe folgende BM erhalten:
hi nataly
habe 2006 große verlustre gemacht dies wollte ich aber in est erklärung 06 nicht angeben, kann ich dann in 07 trtzdem den verlust geltend machen ?
hi nataly
habe 2006 große verlustre gemacht dies wollte ich aber in est erklärung 06 nicht angeben, kann ich dann in 07 trtzdem den verlust geltend machen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.153.444 von NATALY am 06.03.07 19:33:45
Wenn der Verlust in 2006 entstanden ist, kann er in 2007 für 2006 geltend gemacht werden, vorzugsweise im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung für das Jahr 2006. Ich nehme an, dass noch kein bestandskräftiger ESt-Bescheid für 2006 vorliegt.
"wollte ich aber in est erklärung 06 nicht angeben"
hat wohl schon den Bescheid, wie sieht es dann aus?
hat wohl schon den Bescheid, wie sieht es dann aus?
Zu #4:
Dann Einspruch einlegen und die Verluste erklären.
Dann Einspruch einlegen und die Verluste erklären.
Klasse Service von Dir
Zu schade, 2006 ist steuertechnisch noch recht jung, also wohl noch Einspruchsfrist vorhanden.
mich würde mal folgende Variante interessieren; sagen wir mal ich hätte für 2006 einen Speku-Verlust feststellen lassen. Wenn ich im Jahr darauf Speku-Gewinn machen würde, muss ich diesen Gewinn zwingend mit dem Verlust aus 2006 verrechnen oder kann ich den Verlust zu 100% wahlweise nach 2008ff vortragen?
Danke
Art
PS: es geht mir nicht um den Systemwechsel der Besteuerung ab vorauss. 2009
Danke
Art
PS: es geht mir nicht um den Systemwechsel der Besteuerung ab vorauss. 2009
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.156.459 von Art Bechstein am 06.03.07 22:27:41Das Finanzamt wird den Verlustvortrag automatisch berücksichtigen und mit den Gewinnen saldieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.158.079 von Thoughtbreaker am 07.03.07 07:23:23danke !!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.158.079 von Thoughtbreaker am 07.03.07 07:23:23Hallo Art,
muss ich diesen Gewinn zwingend mit dem Verlust aus 2006 verrechnen
Nein! (#9 ist insofern falsch). Du kannst den Rücktrag nach eigener Wahl gem. § 10 d Abs. 1 EStG beschränken (machst Du in Anlage SO, letzte Zeile).
Grüße K1
muss ich diesen Gewinn zwingend mit dem Verlust aus 2006 verrechnen
Nein! (#9 ist insofern falsch). Du kannst den Rücktrag nach eigener Wahl gem. § 10 d Abs. 1 EStG beschränken (machst Du in Anlage SO, letzte Zeile).
Grüße K1
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.158.352 von K1K1 am 07.03.07 08:11:04Danke K1,
aber in Bezug auf das Beispiel war die Antwort doch dann richtig?! mir ging es ja primär um einen evtl. weiteren Vortrag als bis ins nächste Jahre
Grüße
Art
aber in Bezug auf das Beispiel war die Antwort doch dann richtig?! mir ging es ja primär um einen evtl. weiteren Vortrag als bis ins nächste Jahre
Grüße
Art
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.158.428 von Art Bechstein am 07.03.07 08:19:54ups, sorry in dieser Hinsicht ist #9 dann natürlich doch richtig.
Zu #8:
r kann ich den Verlust zu 100% wahlweise nach 2008ff vortragen?
Ja, das geht. Dazu musst du beantragen, den Rücktrag nach 2006 auf -0- EUR zu beschränken. Siehe dazu § 10 d Abs. 1 Sätze 4 und 5 EStG:
§ 10d Verlustabzug
(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 511.500 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 1.023.000 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustrücktrag).2Ist für den unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum bereits ein Steuerbescheid erlassen worden, so ist er insoweit zu ändern, als der Verlustrücktrag zu gewähren oder zu berichtigen ist.3Das gilt auch dann, wenn der Steuerbescheid unanfechtbar geworden ist; die Festsetzungsfrist endet insoweit nicht, bevor die Festsetzungsfrist für den Veranlagungszeitraum abgelaufen ist, in dem die negativen Einkünfte nicht ausgeglichen werden.4Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist ganz oder teilweise von der Anwendung des Satzes 1 abzusehen.5Im Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben.
r kann ich den Verlust zu 100% wahlweise nach 2008ff vortragen?
Ja, das geht. Dazu musst du beantragen, den Rücktrag nach 2006 auf -0- EUR zu beschränken. Siehe dazu § 10 d Abs. 1 Sätze 4 und 5 EStG:
§ 10d Verlustabzug
(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 511.500 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 1.023.000 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustrücktrag).2Ist für den unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum bereits ein Steuerbescheid erlassen worden, so ist er insoweit zu ändern, als der Verlustrücktrag zu gewähren oder zu berichtigen ist.3Das gilt auch dann, wenn der Steuerbescheid unanfechtbar geworden ist; die Festsetzungsfrist endet insoweit nicht, bevor die Festsetzungsfrist für den Veranlagungszeitraum abgelaufen ist, in dem die negativen Einkünfte nicht ausgeglichen werden.4Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist ganz oder teilweise von der Anwendung des Satzes 1 abzusehen.5Im Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben.
#9 ist nicht ganz richtig. Der Verlust in 2007 wird nicht automatisch vorgetragen, sondern zurückgetragen, wenn nicht ein Antrag nach § 10 d Abs. 1 Satz 5 EStG gestellt wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.160.077 von NATALY am 07.03.07 10:08:14Aha, Nataly ist auch drauf reingefallen
Hier geht es um den Fall 2006 Verlust, 2007 Gewinn und Gewinn in 2007 soll nicht mit Verlust aus 2006 verrechnet werden sondern der Verlust aus 2006 soll auf 2008 vorgetragen werden. Ziemlich ungewöhnliche Konstruktion.
Grüße K1
Hier geht es um den Fall 2006 Verlust, 2007 Gewinn und Gewinn in 2007 soll nicht mit Verlust aus 2006 verrechnet werden sondern der Verlust aus 2006 soll auf 2008 vorgetragen werden. Ziemlich ungewöhnliche Konstruktion.
Grüße K1
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.160.217 von K1K1 am 07.03.07 10:16:36K1,
findest Du den Fall wirklich so ungewöhnlich? wenn man z.B. mit dem steuerpflichtigen Spekugewinn unterhalb des Grundfreibetrages läge (inkl. Sonderausgaben etc), dann wäre es ja nicht sinnvoll, seinen Verlustvortrag zu verschwenden, wenn er ohnehin zu keiner Steuerreduzierung führen würde, sondern würde ihn ins nächste Jahr vortragen wollen. Ist auch kein realer Fall; mich würde es einfach mal interessieren, weil ja bald auch das Steuerthema für uns alle wichtiger wird.
Art
findest Du den Fall wirklich so ungewöhnlich? wenn man z.B. mit dem steuerpflichtigen Spekugewinn unterhalb des Grundfreibetrages läge (inkl. Sonderausgaben etc), dann wäre es ja nicht sinnvoll, seinen Verlustvortrag zu verschwenden, wenn er ohnehin zu keiner Steuerreduzierung führen würde, sondern würde ihn ins nächste Jahr vortragen wollen. Ist auch kein realer Fall; mich würde es einfach mal interessieren, weil ja bald auch das Steuerthema für uns alle wichtiger wird.
Art
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.159.921 von NATALY am 07.03.07 09:59:29danke NATALY,
ideal wäre es natürlich, wenn man nicht gezwungen werden könnte, seinen Verlustvortrag in einem bestimmten Jahr zu verbrauchen, sondern ihn trotz Gewinn weiter"tragen" könnte...
Grüße
Art
ideal wäre es natürlich, wenn man nicht gezwungen werden könnte, seinen Verlustvortrag in einem bestimmten Jahr zu verbrauchen, sondern ihn trotz Gewinn weiter"tragen" könnte...
Grüße
Art
Wenn in 2006 ein Verlust entstanden ist, der nicht nach 2005 zurückgetragen wurde, dann wird er nach 2007 vorgetragen und dann "automatisch" mit dem Gewinn 2007 verrechnet. Eine Nichtverrechnung mit dem Gewinn 2007 mit dem Ziel eines Vortrags nach 2008 ist nicht möglich.
Unter den genannten Voraussetzungen ist #9 zutreffend, es findet in 2007 ein zwangsweiser Verlustverbrauch statt, auch wenn sich dieser im Einzelfall nicht steuermindernd auswirken sollte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.160.354 von NATALY am 07.03.07 10:24:00danke !!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.160.290 von Art Bechstein am 07.03.07 10:20:28Das ist schon ein eher ungewöhnlicher Fall - klar die Freigrenze geht dabei "drauf". Aber wer hat schon (größere) Verluste UND dann in den Folgejahren Gewinne, die jeweils kleiner sind als die Freigrenze UND dann noch einen hohen Gesamtsteuersatz - ich glaube die Paar Fälle, die es da gibt können die maximal(!) 250 Euro Steuern p.a., um die es geht wohl schon tragen... Zumal man sich ja schnell auch in den Finger schneiden kann, wenn der Spekulationsgewinn auch nur einen Cent über der Freigrenze liegt.
Beim Verlustrücktrag wird übrigens die Freigenze auch nicht berücksichtigt - es ergibt sich also auch von daher kein Grund, warum ein Verlustvortrag "besser" bei der Freigrenze behandelt werden sollte als ein Verlustrücktrag.
Die Freigrenze als Vergünstigung soll ja eigentlich auch nur zur Vereinfachung dienen.
Grüße K1
Beim Verlustrücktrag wird übrigens die Freigenze auch nicht berücksichtigt - es ergibt sich also auch von daher kein Grund, warum ein Verlustvortrag "besser" bei der Freigrenze behandelt werden sollte als ein Verlustrücktrag.
Die Freigrenze als Vergünstigung soll ja eigentlich auch nur zur Vereinfachung dienen.
Grüße K1
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.160.695 von K1K1 am 07.03.07 10:41:00K1,
Du mißverstehst mich. Machen wir ein Beispiel:
- Verlustvortrag 10.000 Euro
- Zusammenveranlagung
- Sonderausgaben 10.000 Euro
- steuerpflichtiger SpekuGewinn 24.000 Euro
- keine weiteren Einnahmen
Damit wäre das zu versteuernde Einkommen 14.000 Euro und läge innerhalb des Grundfreibetrages, d.h. kein Steuern zu zahlen.
Wenn nun der Verlustvortrag einbezogen würde, dann reduziert sich der steuerpf. Spekugewinn auf 14.000 Euro und das zu versteuernde Einkommen auf 4.000 Euro mit dem selben Ergebnis wie im ersten Fall, d.h. der Verlustvortrag ist sinnlos verpufft.
Das meinte ich
Art
Du mißverstehst mich. Machen wir ein Beispiel:
- Verlustvortrag 10.000 Euro
- Zusammenveranlagung
- Sonderausgaben 10.000 Euro
- steuerpflichtiger SpekuGewinn 24.000 Euro
- keine weiteren Einnahmen
Damit wäre das zu versteuernde Einkommen 14.000 Euro und läge innerhalb des Grundfreibetrages, d.h. kein Steuern zu zahlen.
Wenn nun der Verlustvortrag einbezogen würde, dann reduziert sich der steuerpf. Spekugewinn auf 14.000 Euro und das zu versteuernde Einkommen auf 4.000 Euro mit dem selben Ergebnis wie im ersten Fall, d.h. der Verlustvortrag ist sinnlos verpufft.
Das meinte ich
Art
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.161.020 von Art Bechstein am 07.03.07 10:56:59ok, daher weht der Wind.
Die Überlegung, einen festgestellten Verlust ins übernächste Jahr hinüberretten zu wollen, ist doch naheliegend und wäre fast für jeden, der über einen Verlustvortrag verfügt, attraktiv, weil sich so der Steuersatz optimieren ließe.
Es ist doch klar, ich versteuere lieber zwei mal 50.000 € Einkommen jeweils in 2006 und 2007 als 0 € in 2006 und 100.000 € in 2007. Nennt sich Progressionseffekt.
So wie ich das hier verstanden habe ist eine derartige Steueroptimierung über mehrere Veranlagungsjahre nicht möglich. Man kann sein steuerfreies Existenzminimum nicht schonen, indem man den Verlustvortrag beschränkt. Das zu versteuernde Einkommen ist durch einen Verlustvortrag bis auf 0 € zu kürzen, man kann nicht sagen "bis 15.000 € stop, den Rest des Verlustvortrages hebe ich mir fürs nächste Jahr auf".
Es ist doch klar, ich versteuere lieber zwei mal 50.000 € Einkommen jeweils in 2006 und 2007 als 0 € in 2006 und 100.000 € in 2007. Nennt sich Progressionseffekt.
So wie ich das hier verstanden habe ist eine derartige Steueroptimierung über mehrere Veranlagungsjahre nicht möglich. Man kann sein steuerfreies Existenzminimum nicht schonen, indem man den Verlustvortrag beschränkt. Das zu versteuernde Einkommen ist durch einen Verlustvortrag bis auf 0 € zu kürzen, man kann nicht sagen "bis 15.000 € stop, den Rest des Verlustvortrages hebe ich mir fürs nächste Jahr auf".
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.163.521 von vigilo am 07.03.07 12:59:08das hast Du wirklich druckreif formuliert - Respekt !!!
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