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    Versehentlich Freibetrag vom Arbeitgeber eingetragen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.03.07 20:53:05 von
    neuester Beitrag 28.04.07 13:12:55 von
    Beiträge: 9
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      Avatar
      schrieb am 10.03.07 20:53:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende BM erhalten:

      hallo nataly,

      in 2006 hatte ich rechtmässig einen rel. hohen Freibetrag auf meiner LSTkarte eintragen lassen aufgrund von Berufspendelei am Wochenende und doppeltem Haushalt.

      In 2007 ist die Pendelei weggefallen und damit auch der Freibetrag ab 01/2007. Ich habe daher auch beim Amt keinerlei Freibetrag in dieser Hinsicht eintragen lassen auf der 2007 LStKarte. Nun hat mein Arbeitgeber aber offensichtlich versehentlich den Freibetrag aus 2006 nicht aus dem Lohnbuchhaltungssystem entfernt und zieht mir in 2007 entsprechend weniger Steuern ab, obwohl wie gesagt auf meiner 2007er Karte kein Freibetrag eingetragen ist.

      Frage: wie muss ich mich verhalten? Muss ich meinen AG darauf hinweisen? Oder wer ist hier in der Pflicht?
      Was kann mir passieren, wenn ich nichts tue?
      Avatar
      schrieb am 10.03.07 20:58:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn du zur Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung für 2007 verpflichtet bist, wirst du voraussichtlich Einkommensteuer nachzahlen müssen.
      Falls du dazu nicht verpflichtet bist, fällt möglicherweise nichts auf, möglicherweise aber doch, nämlich bei einer Betriebsprüfung beim Arbeitgeber.
      Wenn du die Lohnsteuer-Karte abgegeben hast und da kein Freibetrag drauf steht, liegt der Fehler eindeutig beim Arbeitgeber. Ob du ihn darauf aufmerksam machen willst, ist deine Entscheidung. Es kann natürlich sein, dass er sauer ist, wenn der Fehler bemerkt wird.
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 00:17:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.224.537 von NATALY am 10.03.07 20:58:48sorry für dich.

      @ user über bm

      wenn du es bemerkt hast mußt du es natürlich deinem arbeitgeber sagen.

      machst du es nicht mußt du mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit das geld zurückzahlen.

      unwissenheit schützt leider immer noch nicht vor strafe, aber deine "strafe" wäre hier höchstens das ohnehin zuviel bekommene geld zu erstatten.

      um ärger mit dem arbeitgeber und später dem finanzamt zu vermeiden würde ich dringent raten darauf hinzuweisen.

      ehrlich währt auch heute noch am längsten ist dazu einfach nur mein rat.
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 12:46:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo!


      Die Frage ist nicht, ob Du verpflichtet bist eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

      Wenn man einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat, muss man sogar eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt wird dich auch an schreiben. Spätestens im Juni 2008, falls Du Arbeitnehmer bist. /Abgabepflicht AN bis zum 31.05. der Folgejahres. Das Finanzamt wird nämlich durch die eletronischen Daten darauf aufmerksam gemacht, die dein Arbeitegeber eletronisch zum Finanzamt schicken muss. Daher würde ich Dir raten, den Arbeitgeber darauf aufmerksam zu machen, ansonsten wirst Du später das ganze Geld zurückzahlen müssen.
      Avatar
      schrieb am 11.03.07 13:59:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Taube:
      Aus #1 ist aber zu entnehmen, dass für 2007 kein Freibetrag eingetragen ist.

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      schrieb am 11.03.07 14:01:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Siehe hierzu folgende Passage aus #1:
      Ich habe daher auch beim Amt keinerlei Freibetrag in dieser Hinsicht eintragen lassen auf der 2007 LStKarte.
      Avatar
      schrieb am 12.04.07 16:12:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo, leider erst jetzt!


      Die Daten werden doch vom Arbeitgeber an das Finanzamt elektronisch verschickt. Der Arbeitgeber schickt seine gespeicherten Daten an das Finanzamt. Sollte nun - wie hier im vorliegenden Fall - fälschlicherweise ein Freibetrag eingetragen sein - so wird dieses auch übersandt. Somit hat das Finanzamt Kenntnis darüber.
      Avatar
      schrieb am 12.04.07 16:17:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Freibetrag steht auf der Lohnsteuerbescheinigung 2007, da der Arbeitgeber dieses in seinem Lohnprogramm falsch eingegeben hat und die Daten, die in seinem Lohnprogram stehen, werden zum Finanzamt geschickt.

      Auch wird dieses bei einer LST-BP auffallen.(meistens zumindest)

      Aber - wie gesagt - die Entscheidung muss jeder selber treffen. Aber die Chance aufzufallen, ist nach meiner Ansicht relativ sehr hoch.
      Avatar
      schrieb am 28.04.07 13:12:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.778.414 von Taube75 am 12.04.07 16:12:29@ #7
      Der Arbeitgeber übermittelt die Daten im E-Tin Format, eine direkte Zuordnung zu einer Steuernummer erfolgt dadurch nicht. Nur bei einem Ermässigungsantrag wird das im PC gespeichert, dass eine Veranlagungspflicht besteht. Im Übrigen werden alle EL(ektronischen) LO(hnsteuer) KA(rten) ans Finanzamt überspielt, unabhängig ob der Angestellte überhaupt eine Steuernummer hat !


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