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    Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.04.07 23:48:33 von
    neuester Beitrag 10.04.07 10:48:12 von
    Beiträge: 4
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      schrieb am 08.04.07 23:48:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe folgende BM erhalten:

      Hallo Nataly,


      Meine Frau und ich haben eine gemeinsame Steuer Veranlagung, sowie Steuerklasse 5 und 3. Meine Frau ist zum Februar aus der Kirche raus und ich bin schon länger raus.
      Wir müssen nun ordentlich nachzahlen ( Aufgrund der Steuerklassen und dem "besonderen" Kirchgeld)

      Dagegen scheint ja nichts machbar zu sein.
      Nun geht es mir jedoch um die Vorrauszahlung (3 x 250€).
      Bei der Berechnung hierfür ist die Entfernungspauschale nicht berücksichtigt worden, wodurch unter dem Strich nach der 2006er Abrechnung ca 500€ zu unserem Nachteil fehlen in der Berechnung. Ebenfalls taucht das "besondere" Kirchgeld erneut in der Berechnung auf, aber für 2007 ist definitiv keine Kirchenmitgliedschaft gegeben. Zudem beabsichtige ich die LK von 3/5 auf 4/4 umzustellen, das sollte mindestens 50€ pro Monat mehr Lohsteuerabgaben bringen.

      Das sind meine ersten Ideen.
      Kannst du mir vielleicht einen Rat geben ob dies sinnvoll ist und wie ich am besten vorgehe (telefonisch, email, Brief, Vorlage) ?
      Gibt es noch mehr zu berücksichtigen ?
      Achja und die erste Zahlung ist bis zum 10.Mai vorgesehen, allerdings steht eine Urlaubsreise ab dem 06.Mai an, ist es realistisch bis dahin eine Lösung zu erwarten. Ich möchte ja weder mit der Zahlung in Verzug kommen noch "umsonst" zahlen
      Avatar
      schrieb am 08.04.07 23:59:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du kannst eine Änderung des Vorauszahlungsbescheides beantragen.
      Zu Begründung trägst du vor, dass zum Einen deine Frau zum ... aus der Kirche ausgetreten ist und daher das "besondere Kirchgeld" künftig entfällt. Außerdem ist auf den Wechsel der Lohnsteuerklassen-Kombination von III/V auf IV/IV hinzuweisen.
      bezüglich der Entfernungspauschale ist darauf hinzuweisen, dass hier eine Gesetzesänderung eingetreten ist. Darauf kannst du dich also nicht berufen.
      Wie schnell der Vorauszahlungsbescheid geändert wird, kann ich nicht sagen. Vielleicht klappt es bis zum Mai.
      Avatar
      schrieb am 09.04.07 11:48:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.722.228 von NATALY am 08.04.07 23:48:33nur zur Ergänzung:
      zur Kürzung der Entfernungspauschale gibt es inzwischen einen
      Mustereinspruch; beim Bund der Steuerzahler abrufbar:
      http://www.steuerzahler.de/file.php?f=65/Musterschreiben_Pen…

      Ob der Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen bis zum 10.05.07 durch ist weiß ich nicht. Üblicherweise stellt man einfach einen Antrag auf zinslose Stundung.

      Bsp:
      Bis zum Entscheid über den Antrag beantrage ich zinslose Stunden des Vorauszahlungsbetrags in Höhe von EUR 250,00.
      Avatar
      schrieb am 10.04.07 10:48:12
      Beitrag Nr. 4 ()


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