Abgeltungssteuer die x-te... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.05.07 17:51:47 von
neuester Beitrag 05.06.07 14:16:05 von
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Hallo zusammen,
ich versuche gerade die neue Abgeltungssteuer zu verstehen, oder besser gesagt nachzuvollziehen. Hierbei tun sich mir die zwei folgenden Fragen auf:
1) Der Pauschbetrag wird auf 801,- Euro gesenkt und muss neben der Wernungskosten auf die Zinsen, Div. und Gewinne aus Aktien/Fondsverkäufen etc abdecken.
Woher weiß meine Bank aber nun bei einem Verkauf (Kauf und Verkauf nach 31.12.2008), ob meine Pauschbetrag schon ausgereizt ist oder ich noch Spielraum habe? Oder hole ich mir die zu Unrecht abgeführte Steuer über die ESt-Erklärung zurück?
2) Wie sieht es bei thesaurierenden Fonds aus? Wird die Dividende vor der Neuanlage mit 25% versteuert oder passiert das erst beim Verkauf. Eigentlich doch erst beim Verkauf, da ja ansonsten doppelt versteuert würde.
Danke schon mal für eure Infos.
Viele Grüße
Lars
ich versuche gerade die neue Abgeltungssteuer zu verstehen, oder besser gesagt nachzuvollziehen. Hierbei tun sich mir die zwei folgenden Fragen auf:
1) Der Pauschbetrag wird auf 801,- Euro gesenkt und muss neben der Wernungskosten auf die Zinsen, Div. und Gewinne aus Aktien/Fondsverkäufen etc abdecken.
Woher weiß meine Bank aber nun bei einem Verkauf (Kauf und Verkauf nach 31.12.2008), ob meine Pauschbetrag schon ausgereizt ist oder ich noch Spielraum habe? Oder hole ich mir die zu Unrecht abgeführte Steuer über die ESt-Erklärung zurück?
2) Wie sieht es bei thesaurierenden Fonds aus? Wird die Dividende vor der Neuanlage mit 25% versteuert oder passiert das erst beim Verkauf. Eigentlich doch erst beim Verkauf, da ja ansonsten doppelt versteuert würde.
Danke schon mal für eure Infos.
Viele Grüße
Lars
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.560.603 von Lars01 am 31.05.07 17:51:47Da neue Gesetz zur Abgeltungssteuer wird mit etwas Glück bald nach Inkrafttreten von den Richtern wieder kassiert werden.
Zu viele offenen Fragen und neue Ungerechtigkeiten machen aus diesem Schwachsinn wahrscheinlich eine Totgeburt.
Aber was soll man von diesen Pfeifen anderes erwarten
Zu viele offenen Fragen und neue Ungerechtigkeiten machen aus diesem Schwachsinn wahrscheinlich eine Totgeburt.
Aber was soll man von diesen Pfeifen anderes erwarten
und was passiert mit Verlustvortraegen von den letzten Jahren ?
koennen die auch weiterhin mit Gewinnen verrechnet werden - oder fallen die untern Tisch ?
koennen die auch weiterhin mit Gewinnen verrechnet werden - oder fallen die untern Tisch ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.561.323 von taiwandeal am 31.05.07 18:30:45habs schon gefunden... Thread: Verlustvortrag: Wie lange möglich?
#6 von NATALY [VIP]: "Nach derzeitiger Rechtslage verfällt der Verlustvortrag nie."
danke Nataly
#6 von NATALY [VIP]: "Nach derzeitiger Rechtslage verfällt der Verlustvortrag nie."
danke Nataly
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.561.184 von CatiaV5 am 31.05.07 18:22:37Aber wie sieht es denn nach momentaner Rechstlage mit dem Pauschbetrag und den Thesaurierenden Div. aus?
Danke noch mal
Danke noch mal
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.560.603 von Lars01 am 31.05.07 17:51:47Soweit ich das verstanden habe, gibt's auf Veräußerungsgeschäfte keinen Freibetrag mehr.Die 800 Euro Freibetrag gelzen nur für Zins-und Dividenteinkünfte.
Wenn ich einen Antrag auf Veranlagung stelle, kann ich mir die ESt wiederholen? Danke im voraus.
MfG
DerStrohmann
MfG
DerStrohmann
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.562.872 von Fidelity am 31.05.07 19:59:17Hab mich in einem anderen Thread noch mal erkundigt.
Spek.-Gewinne fallen auch unter deb Pauschbetrag von 801 Euro
Spek.-Gewinne fallen auch unter deb Pauschbetrag von 801 Euro
Wie schaut das aus wenn ich eine Aktie die ich schon ein paar Jahre halte nach 2009 mit Verlust verkaufe.
Kann ich diesen Verlust auch von meinem zu versteuernden Gewinn abziehen?
cya
Kann ich diesen Verlust auch von meinem zu versteuernden Gewinn abziehen?
cya
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.561.469 von taiwandeal am 31.05.07 18:38:48Verlustvorträge aus den vergangenen Jahren verfallen im Jahr 2013.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.627.510 von Thoughtbreaker am 04.06.07 12:09:53Wer hat den nach fünf Jahren Börsenaufschwung noch Verluste zu verrechnen ????
@Natascha:
Alle diejenigen, die sich als "gebrannte Kinder" von der Börse zurückgezogen und daher von dem Aufschwung der vergangenen Jahre nicht profitiert haben.
Alle diejenigen, die sich als "gebrannte Kinder" von der Börse zurückgezogen und daher von dem Aufschwung der vergangenen Jahre nicht profitiert haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.634.400 von NATALY am 04.06.07 19:10:40
natuerlich habe ich Verlustvortaege - ist doch klar, dass man Gewinne moeglichst ueber ein Jahr haelt und Verluste vor Ablauf eines Jahres realisiert...
natuerlich habe ich Verlustvortaege - ist doch klar, dass man Gewinne moeglichst ueber ein Jahr haelt und Verluste vor Ablauf eines Jahres realisiert...
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.634.400 von NATALY am 04.06.07 19:10:40@ nataly
vorab vielen Dank für deine Infos.
Verlustvorträge haben aber auch Aktionäre, die 2003 wieder Aktien gekauft und diese langfristig gehalten haben. Meine Verkäufe in 2005/06 konnte ich nicht mit Verlusten aus 2001 gegenrechnen, da ich die erst nach über einem Jahr steuerfrei getätigt habe.
Gewinne laufen lassen - Verluste begrenzen (siehe taiwandeal)
Gilt weiterhin: Bis 2013 kann ich die Verluste gegenrechnen???
Dann macht es aber auch Sinn, legal (Überweisung) ein Konto im Ausland (Schweiz, Österreich ...) zu eröffnen und dem Finanzamt mit der Lonsteuerbescheinigung die Gewinn/Verlustrechnung vorzulegen. Die 25% Abgeltungssteuer wird im Ausland nicht von der Bank direkt überwiesen, man muss das Geld also später nicht erst zurückfordern, es bleibt zur Verfügung des Aktionärs.
Darüberhinaus wird es sicherlich auch so sein, dass die deutschen Banken ihre Gebühren erhöhen müssen, also nicht mehr günstiger als vergleichbare in der Schweiz ... sein werden.
Gruß samsing
vorab vielen Dank für deine Infos.
Verlustvorträge haben aber auch Aktionäre, die 2003 wieder Aktien gekauft und diese langfristig gehalten haben. Meine Verkäufe in 2005/06 konnte ich nicht mit Verlusten aus 2001 gegenrechnen, da ich die erst nach über einem Jahr steuerfrei getätigt habe.
Gewinne laufen lassen - Verluste begrenzen (siehe taiwandeal)
Gilt weiterhin: Bis 2013 kann ich die Verluste gegenrechnen???
Dann macht es aber auch Sinn, legal (Überweisung) ein Konto im Ausland (Schweiz, Österreich ...) zu eröffnen und dem Finanzamt mit der Lonsteuerbescheinigung die Gewinn/Verlustrechnung vorzulegen. Die 25% Abgeltungssteuer wird im Ausland nicht von der Bank direkt überwiesen, man muss das Geld also später nicht erst zurückfordern, es bleibt zur Verfügung des Aktionärs.
Darüberhinaus wird es sicherlich auch so sein, dass die deutschen Banken ihre Gebühren erhöhen müssen, also nicht mehr günstiger als vergleichbare in der Schweiz ... sein werden.
Gruß samsing
kann jemand etwas zur 2. Frage von lars01 sagen ?
Ich habe darüber bisher sehr viel wiedersprüchliches gelesen.
Meine Anfrage beim Bundesministerium für Finanzen ergab, dass diese keine Auskünfte zu dem Thema geben wollen, aber dass es Doppelbesteuerungen auf jeden Fall nicht geben wird.
Ich tendiere derzeit zu den ausländisch thesaurierenden Fonds, die lt. eines anderen Forum/threads angeblich zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer zählen sollen.
Kann dies jemand bestätigen und mir sagen, wo man das nachlesen kann ?
Danke
Wolf1a
Ich habe darüber bisher sehr viel wiedersprüchliches gelesen.
Meine Anfrage beim Bundesministerium für Finanzen ergab, dass diese keine Auskünfte zu dem Thema geben wollen, aber dass es Doppelbesteuerungen auf jeden Fall nicht geben wird.
Ich tendiere derzeit zu den ausländisch thesaurierenden Fonds, die lt. eines anderen Forum/threads angeblich zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer zählen sollen.
Kann dies jemand bestätigen und mir sagen, wo man das nachlesen kann ?
Danke
Wolf1a
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