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    Ermittlungen des Betriebsrat - Mitteilung des Ermittlungsergebnis - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.06.07 09:40:07 von
    neuester Beitrag 24.07.07 17:16:23 von
    Beiträge: 2
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      Avatar
      schrieb am 21.06.07 09:40:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen,

      ein Betriebsrat hat eigene Ermittlungen hinsichtlich eines gewissen Vorwurfs gegen Mitarbeiter bzw. einer Abteilung eingeleitet und durchgeführt.

      Muss der Betriebsrat das Ermittlungsergebnis bekannt geben? Zumindest denen bekannt geben, gegen welche sprich also die entsprechenden Mitarbeiter bzw. Abteilung das Ermittlungsergebnis bekannt geben, ob sie nun entlastet oder belastet sind?

      Danke für Eure Infos.
      Avatar
      schrieb am 24.07.07 17:16:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hääää???


      eigene Ermittlungen durch den BR? Detektiv angeheuert? Unterlagen geprüft...?? Sehr merkwürdig! Ohne etwas konkretere Angaben kann dir diese Frage so niemand beantworten.

      Um welche Vorwürfe geht es überhaupt? Muss der BR zu einer Maßnahme des Arbeitgebers Stellung nehmen??

      Sehr unklar das Ganze!


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