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    Steuerliche Behandlung von BaföG-Rückzahlungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.07 13:38:26 von
    neuester Beitrag 27.07.07 20:03:42 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.130.926
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      schrieb am 27.07.07 13:38:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      27.07.2007
      Steuerliche Behandlung von BaföG-Rückzahlungen
      Wer als Student BaföG-Zahlungen bezogen hat und diese Unterstützung nach abgeschlossenem Studium zurückzahlt, sollte ein anhängiges Verfahren beim Bundesfinanzhof kennen, bei dem es sich um die Frage dreht, ob solche Rückzahlungen steuerlich absetzbar sind.




      Da es sich bei BaföG-Leistungen um einen Kredit handelt und die Rückzahlung nichts anderes als die Tilgung dieses Kredits darstellt, war für das Finanzamt die Sache klar. Ein Steuer mindernder Abzug als Werbungskosten oder Sonderausgaben scheidet für die Rückzahlungsbeträge aus. In einem Musterverfahren vor dem BFH pocht ein ehemaliger Student jedoch auf die steuerliche Abzugsfähigkeit der Rückzahlungsbeträge für das zu Studienzeiten erhaltene BaföG. Seine Begründung: Da es BaföG nur dann gebe, wenn ein Student am Existenzminimum lebt, würden Studienkosten während der Studienzeit steuerlich nicht berücksichtigt werden. Deswegen müssten wenigstens nach Abschluss des Studiums Studienkosten in Form der Rückzahlung des BaföGs steuerlich abgezogen werden dürfen.

      Tipp:

      Betroffene ehemalige Studenten sollten die Rückzahlungsbeträge für ihr BaföG als Werbungskosten oder Sonderausgaben ansetzen. Lehnt das Finanzamt den Abzug ab, sollte ein Einspruch eingelegt und unter Hinweis auf den Musterprozess ein Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zur Klärung der Angelegenheit durch den BFH beantragt werden (Az. beim BFH: VI R 41/05).
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 13:57:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schaden kanns nicht, aber Aussicht auf Erfolg wirds auch nicht haben.
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 14:34:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.876.068 von Dochmann am 27.07.07 13:57:27Warum auch?:confused:
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 14:57:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe die letzte Rate ca. 1999 zurückgezahlt. Nutzt mir das Verfahren noch was? :eek:
      Avatar
      schrieb am 27.07.07 20:03:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zu #2: Vermute ich auch, aber prinzipiell ist es günstig, Steuerbescheide offen zu halten.
      Zu #4. Nein.


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