Steuer auf Krankenwagen fahren? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.11.07 11:57:57 von
neuester Beitrag 17.11.07 14:03:27 von
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Hallo zusammen.
Ich habe einen Kunden, der ist normaler Angestellter als Maschinenbauer.
Vor 2 Jahren war er bei Zivi.
Seit dem fährt er jetzt neben seinen Hauptberuf als Maschinenbauer auch Krankenwagen.
Dafür überweist ihm das rote Kreuz jedes Monat 50,- €.
Er weiß leider nicht, wie er bei denen gemeldet ist.
Was denkt ihr, wie das steuerlich aussieht?
Gibts für die 50,- € was im Steuergesetz?
Ich habe einen Kunden, der ist normaler Angestellter als Maschinenbauer.
Vor 2 Jahren war er bei Zivi.
Seit dem fährt er jetzt neben seinen Hauptberuf als Maschinenbauer auch Krankenwagen.
Dafür überweist ihm das rote Kreuz jedes Monat 50,- €.
Er weiß leider nicht, wie er bei denen gemeldet ist.
Was denkt ihr, wie das steuerlich aussieht?
Gibts für die 50,- € was im Steuergesetz?
Ich nehme an, dass er gar nicht "gemeldet" ist, sondern als selbständig gilt. Das Geld dürfte nur eine Aufwandsentschädigung sein, steuerlich nicht relevant.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.462.699 von Choco2 am 17.11.07 11:57:57Aufwandsentschädigung für gemeinnützige Tätigkeit.
Ehrenamtliche Tätigkeiten sind lobenswert,
wenn man nun bedenkt was Rettungsdienste
pro Fahrt den Kasssen in Rechnung stellen.
Schade nur, dass die Zugführer der Bahn nicht
zu solchen Koditionen arbeiten.
wenn man nun bedenkt was Rettungsdienste
pro Fahrt den Kasssen in Rechnung stellen.
Schade nur, dass die Zugführer der Bahn nicht
zu solchen Koditionen arbeiten.
Mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" wurde rückwirkend zum 01.01.2007 u. a. die Anhebung der sogenannten Übungsleiterpauschale (Par. 3 Nr. 26 EStG) von 1.848 € auf 2.100 € beschlossen.
Neu ist, dass jetzt für alle ehrenamtlichen Verantwortungsträger, also Vorstände, sonstige Vereinshelfer etc. von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen eine steuer - und sozialversicherungsfreie Pauschale i. H. von
500 € eingeführt wurde.
Einnahmen aus der angesprochenen Nebentätigkeit von Choco2 bleiben in meinen Augen steuerfrei bis 1.848 € weil für die "nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) gezahlt wurde."
Zitat Par. 3 Nr. 26 EStG
Beste Grüße
sausebraus2000
Neu ist, dass jetzt für alle ehrenamtlichen Verantwortungsträger, also Vorstände, sonstige Vereinshelfer etc. von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen eine steuer - und sozialversicherungsfreie Pauschale i. H. von
500 € eingeführt wurde.
Einnahmen aus der angesprochenen Nebentätigkeit von Choco2 bleiben in meinen Augen steuerfrei bis 1.848 € weil für die "nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) gezahlt wurde."
Zitat Par. 3 Nr. 26 EStG
Beste Grüße
sausebraus2000
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