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    Lebensversicherung als Sicherheit für 20000 Kredit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.08 20:37:47 von
    neuester Beitrag 11.05.08 16:31:46 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.141.157
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      schrieb am 10.05.08 20:37:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      jemand möchte bei mir 20000 leihen zu 10% Zins. Als Sicherheit bietet er an eine Lebensversichrung zu meinen Gunsten abzuschließen und ich behalte die Police als Sicherheit. Welche Stolpersteine sind zu beachten?
      Avatar
      schrieb am 10.05.08 21:02:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.071.290 von raufraufrauf am 10.05.08 20:37:47
      Du meinst bestimmt RISIKOLebensversicherung ?
      Avatar
      schrieb am 10.05.08 21:14:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.071.290 von raufraufrauf am 10.05.08 20:37:47Vergiß es !
      Wenn es Geld an jeder Ecke billiger gibt, warum soll er dir 10% Zins zahlen??
      Das macht nur jemand, der anderweitig kein Geld mehr bekommt, und somit auch die Rückzahlung in den Sternen steht!
      Wenn es eine Risiko-Lebensversicherung ist, dann bekommt man ja nur dann Geld, wenn der Versicherte stirbt! Eine Kapitalversicherung ist auch auf viele Jahre ausgelegt. Erst nach Ablauf (mindestens 12 Jahre) bekommt man das Geld ausbezahlt. Will man den Vertrag vorzeitig kündigen, so bekommt man nur den Zeitwert, also den verzinsten Betrag der bisdahin geleisteten Einzahlungen! In den ersten Jahren erhält man sogar gar nichts, weil ja der Versicherungsvertreter Provision erhält etc.
      Eine vorherige Auszahlung der gesamten Summe kommt nur dann in Betracht, wenn der Versicherte stirbt!
      Ich rate dir dringend von diesem Geschäft ab, da ist der Totalverlust vorprogrammiert!
      Avatar
      schrieb am 10.05.08 21:17:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.071.385 von sandlerkoenig am 10.05.08 21:14:57noch ein Nachtrag:
      wenn er eine Versicherung zu deinen Gunsten abschließt, heißt das ja auch noch lange nicht, daß er die Beiträge dafür bezahlt! Werden keine Beiträge bezahlt, gibts natürlich auch keine Leistung. Auch nicht im Todesfall....
      Avatar
      schrieb am 10.05.08 21:51:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      er könnte ja auch selbst seine Lebensversicherung zu weit weniger Zinsen beleihen... Falls er das nicht auch schon hat.

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      Avatar
      schrieb am 10.05.08 23:46:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.071.290 von raufraufrauf am 10.05.08 20:37:47Lass Dich bloß nicht auf einen solchen Blödsinn ein!
      Stinkt nach Abzocke!
      Avatar
      schrieb am 11.05.08 07:32:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Kredit ist ja nur abgesichert, wenn der Kreditnehmer stirbt. Was nutzt das, wenn du die Rückzahlung des Kredites von ihm verlangst und er kein Geld hat. :p
      Avatar
      schrieb am 11.05.08 13:14:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.071.290 von raufraufrauf am 10.05.08 20:37:47Hallo,

      Leute danke für eure Ratschläge. Die sind bares Geld wert!

      Was ist wenn ich als Sicherheit den Brief von seinem neuen KFZ (Wert entsprehend) bekomme? Was ist dann zu beachten? Vor allem wenn er ggf. andere Schulden hat bzw. kann er einfach einen neuen Brief bentragen?
      Avatar
      schrieb am 11.05.08 16:27:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.072.522 von raufraufrauf am 11.05.08 13:14:05Strategie:

      1. Entscheidend für die weitere Prüfung ist zunächst Deine persönliche Einschätzung. Ist er glaubwürdig oder vielleicht ein Schaumschläger, Hasardeur usw.

      2. Dann machst Du es wie eine Bank. Du schließt einen Sicherungsübereignungs-Vertrag (Benutzung des Bankformulars) und läßt Dir den KFZ-Brief geben.

      Verscherbelt er die Kiste mit Zweit-Brief, dann hat er einen Betrug begangen.
      Ist aber sein Ruf schon ruiniert, macht er das ganz ungeniert.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.05.08 16:31:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.072.789 von alysant am 11.05.08 16:27:33Nachtrag:

      anderweitige Schulden sind bei dem von mir vorgeschlagenen Procedere irrelevant.

      Im übrigen würde ich für den Ernstfall, mir gleich ein notarielles Schuldanerkenntnis geben lassen, damit Du nicht noch einen langen Rechtsweg beschreiten mußt.

      und natürlich Kreditvertrag analog zu banküblichen Veträgen. Da ersetzt Du den Namen der Bank nur durch "Rauf, Rauf, Rauf usw." :laugh::laugh::laugh:


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