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    Sammelbeförderung und Entfernungspauschale - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.08.08 12:42:06 von
    neuester Beitrag 25.08.08 19:42:16 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.143.501
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      schrieb am 13.08.08 12:42:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Ein bekannte von mir hat 60 KM in die Arbeit zu BMW nach München.
      Sie fährt die Strecke jeden Tag mit einem RVO Bus, der nur für BMW fährt.
      Dafür muss sie 50,- € im Monat selber zahlen.

      Für die 60 KM wollte sie Werbungskosten geltend machen. Das FA hat ihr aber die 60 KM raus gestrichen, da es sich ja um eine Sammelbeförderung vom Arbeitgeber handelt.

      Wo ist da die Gerechtigkeit? Würde sie die 60 KM bei jemanden mitfahren und dam die 50,- € jedes Monat zahlen, so könnte sie die Entfernungspauschale ansetzen.

      Gibts da irgendwelche Urteile in der Richtung, oder muss sie das so akzeptieren?
      Avatar
      schrieb am 13.08.08 18:07:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.716.722 von Choco2 am 13.08.08 12:42:06Soll doch froh sein dass sie die Möglichkeit hat für 50 Euro im Monat jeden Tag 60 km zu fahren...

      Sie kann ja auf das Sammeltaxi verzichten und das Auto nehmen..dann kann sie auch die 40 km angeben...



      P.S.
      Wieso haben manche die Möglichkeit mit dem Sammeltaxi so günstig zu fahren und andere nicht.Wo ist da die Gerechtgkeit?
      Avatar
      schrieb am 13.08.08 18:24:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.716.722 von Choco2 am 13.08.08 12:42:06also, wenn der AG das auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt hat, dann ist das dumm gelaufen.

      Wenn sie das selbst angegeben hat, selbst Schuld - dann läßt man das weg mit Sammeltaxe und fällt ggf. bei der nächsten Lohnsteuerprüfung auf

      :D
      Avatar
      schrieb am 13.08.08 18:53:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Den Steuerbescheid sollte man genau prüfen, denn es handelt sich ja nicht um eine kostenfreie Fahrt des AG.
      Mindestens sind die 50 Euro mtl als Werbungskosten anzuerkennen.
      Wenn nichts auf der Steuerkarte bescheinigt ist, sollte man trotzdem die Kilometerpauschale von 30 cent anerkannt bekommen.
      Es ist eine pauschale, es sei denn man fährt mit Fahrrad oder Moped, dann ist diese geringer.
      Fahre ich mit einem öffentlichen Bus oder der Bahn habe ich auch die 30 cent. Dies hat nichts mit dem Preis zu tun, fahre ich mit der Bahn als Nichtselbständiger 1 Klasse gehen auch nur die 30 cent.
      Würde mich mal interessieren aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Fahrtkosten gestrichen sind?
      Avatar
      schrieb am 18.08.08 12:21:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Klar könnte sie jetzt einspurch einlegen, und die 50,- € pro Monat ansetzen.

      Aber das würde nichts bringen, da sie damit nicht über die 920,- € Werbungskostenpauschale kommt.

      Sonst ist nichts da.

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      Avatar
      schrieb am 19.08.08 09:30:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.748.019 von Choco2 am 18.08.08 12:21:13Du hast Recht, 920 Euro müssen erst einmal überschritten werden.
      Bei einer Entfernung von 60 Km vom Wohnort ist dies aber kein Problem, da gibt es jede Menge andere Möglichkeiten, einen Kostenblock über 920 Euro aufzustellen.
      Ich darf hier leider keine Steuertipps geben, aber du solltest hier mal ein ernstes Wort mit dem Steuerberater sprechen.
      (Oder gib Ihr mal den Konz zu lesen)

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 21.08.08 02:23:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      und was soll sie bitte schön auf dem ehrlichen Weg machen?

      Sie fährt die 60 KM mit der Sammelbeförderung vom Arbeitgeber und zahlt dafür auch 50,- € jedes Monat für das Busticket.

      Würde sie jetzt bei der Steuer angeben, sie würde mit einer Fahrgemeinschaft fahren, so wäre das Gegenteil vom FA ja leicht anhand des bezahlten Tickets zu beweisen. Außerdem wäre das ja dann eine Art "Steuerhinterziehung" mit nicht unerheblichen straflichen folgen.

      Wenn du also was weißt, was sie ehrlich machen kann, bitte, nur her damit. Mir fällt leider selber nichts mehr ein.
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 12:29:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.788.252 von Choco2 am 21.08.08 02:23:18Es handelt sich meienr Meinung nach nicht um eine Fahrgemeinschaft!!

      Sondern um eine Art öffentliches Verkehrsmittel, halt auf Mitarbeiter der Firma beschränkt.

      Ich muss nicht die niedrigeren Kosten angeben, sondern kann die pauschale abrechnen.Bis 4500 Euro p.a. kann ich dies ohne Nachweis tun.

      (Ich kann ja auch keine höheren Kosten abrechnen)
      Was anderes wäre es, wenn der Arbeitgeber den Bus kostenfrei zur Verfügung stellen würde. (Wäre dann in vielen Fällen Geldwerter Vorteil, deshalb wird es nicht gemacht)

      Um etwas genaues zu sagen, muss man den Bescheid des Fiamts sehen.

      Schick Ihn mir per Bordmail zu, dann schau ich ganz unverbindlich mal drüber. (Kannst auch die Namen schwärzen)
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 13:51:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.846.391 von offmore01 am 25.08.08 12:29:21Sehe ich etwas anders.

      Lohnsteuerrichtlinie R 40.2 Abs. 6 Nr. 2 dd sagt doch, dass entgeltliche Sammelbeförderung pauschal besteuert werden und diese pauschal besteuerten Bezüge die Entfernungspauschale kürzen.

      Meiner Meinung nach dürften unter dem Strich nur die gezahlten Beträge für die Sammelbeförderung abzusetzen sein.
      Avatar
      schrieb am 25.08.08 19:42:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.847.539 von Prjanik am 25.08.08 13:51:49Die BMW-Pendler fahren spottbillig mit dem Bus zur Arbeit. Soweit ich weiß, werden die Busse von BMW geordert. Auf der Lohnsteuerkarte wird von BMW mit irgendeinem Buchstaben bescheinigt, dass Sammelbeförderung vorliegt.
      Fazit:
      Das FA weiß, dass Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte mit dem Werksbus möglich sind und dass von dieser Möglichkeit auch regelmäßig Gebrauch gemacht wird.
      Meist werden ein paar Fahrten mit dem PKW extra akzeptiert. Aber mehr wie 20 Fahrten zusätzlich zu den Kosten des Werksbusses gibt es nicht.
      pegru


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