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    GRÜNDUNG Energie-Genossenschaft zur Realisation von Solarstromanlagen..... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.09 12:31:11 von
    neuester Beitrag 09.02.09 17:12:53 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.147.712
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      Avatar
      schrieb am 21.01.09 12:31:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      ...was haltet Ihr von folgendem Konzept?:

      Gründung einer Energie-Genossenschaft mit dem Zweck
      der Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der
      Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.

      Gegenstand des Unternehmens ist

      die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung
      regenerativer Energien, insbesondere Photovltaikanlagen

      der Absatz der gewonnen Energien

      der Beratung Dritter

      gemeinsamer Einkauf von Anlagen usw.

      1. Projekt

      285 Module a 195 Wp
      55,58 kWp
      6 Wechselrichter

      Kosten 210 TEUR netto

      Ertragsprognose 890 kWH/kWp/Jahr
      = rd. 49.500 kWh/Jahr

      dafür Vergütung rd. 20 TEUR

      Kosten:

      Versicherung 1100,--
      Anlagenüberwachung 78,--
      Rückstellung Reparatur 800,--
      Dachpacht 200,--
      Verw.-Kosten 750,--
      Diverses 600,--

      Gesamtkosten 3500,--

      Angedachtes Fremdkapital von z.B. 200.000,--
      bei einem Zinssatz von 4,4 %/über 20 J.


      Mögliche Komponenten:

      Module: Evergreen/Sovello

      Wechselrichter: SMA

      Gestell: Soltech


      Über technische und kaufmännische Beiträge würde ich mich freuen.
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 12:38:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      ach nö da kauf ich lieber Aktien :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 12:44:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.417.991 von alexmay am 21.01.09 12:31:11Hallo alexmay,

      ich darf Dir das Forum

      http://www.photovoltaikforum.com/

      empfehlen, da sind sehr kompetente und nette Leute. Dort wird Dein Vorschlag bestimmt von allen Seiten durchleuchtet....



      MfG ing
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 13:04:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.417.991 von alexmay am 21.01.09 12:31:11Meine Antwort trifft zwar nicht 100%ig auf dein Post zu, über eine kleine Aufklärung würde ich mich trotzdem sehr freuen!

      Zuerst eine kurze Frage da ich mit Solaranlagen wenig bzw. gar keine Erfahrung habe:
      Wieviel Strom könnte man in unseren Breitengraden mit ca. 1.500qm Flachdach gewinnen?
      Oder, wieviel Fläche würde dein Projekt insgesamt in Anspruch nehmen?

      Ich hatte so eine "ähnliche" Idee schon mal in unserem Unternehmen vorgebracht die dann allerdings aufgrund der immensen Anschaffungskosten sofort in die Kategorie "nicht durchführbar" geschoben wurde!

      mfg
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 13:26:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      ich habe mal in Excel ein wenig gespielt:

      Wenn die Zahlen: Anschaffung 210 TEUR, Darlehen über 200 TEUR und Ertrag von 20 TEUR richtig sind und auch die Koste (3,5 TEUR). Würde dieses Investment über 20 Jahre bei einer Steuerquote von 40 % einen internen Zins von ca. 9,5 % abwerfen. Hierbei ist die Endnutzung bzw. Rückbau nicht berücksichtigt, aber eine Darlehenstilgung von ca. 3,3 % anfänglich, um nach 20 Jahren das Darlehen getilgt zu haben.

      Also wenn Du eine Bank findest, die das finanziert und die Datne richtig sind würde ich mich mit 20 % beteiligen....

      Alternativ wäre noch interessant ein Teil des Darlehens (25-50%) in Yen aufzunehmen, bei dem Momentanen Yenkurs und den japanischen Zinssätzen eine riskante, aber auch chanchenreiche Bereicheurng.

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      Avatar
      schrieb am 21.01.09 14:28:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn es nur darum geht diese eine Anlage zu finanzieren kann ich keinen Grund erkennen dafür eine Genossenschaft zu gründen ( das ist nicht mal so eben gemacht ). Eine GbR reicht da doch völlig aus.
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 14:32:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.417.991 von alexmay am 21.01.09 12:31:11Angedachtes Fremdkapital von z.B. 200.000,--
      bei einem Zinssatz von 4,4 %/über 20 J.


      Also fast komplett fremdfinanziert. Steht diese Finanzierung?
      Oder müssen evtl. noch ergänzende Sicherungsleistungen gestellt werden? Evtl. private Haftung?
      Avatar
      schrieb am 21.01.09 14:48:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.418.919 von Geebeeh am 21.01.09 14:28:45Ich denke mal bei einer GbR wäre die Finanzierung gewiss kein so grosses Problem, die Bonität der Gesellschafter vorausgesetzt. Bei einer Genossenschaft wäre das anders. Keine oder nur beschränkte Privathaftung, dafür höhere Kosten und Verwaltungsaufwand.

      Aber wer finanziert sowas dann fast zu 100%? :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.01.09 11:24:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Allen Diskutanten DANKE!

      Hier einige weitere Erläuterungen zum Modell:

      Es liegt eine Finanzierung der örtlichen VR-Bank zu
      95% fix vor. (Die Mwst. wird erstattet).
      Die Haftung der "Genossen" (Teilhaber) ist auf die Einlage beschränkt!
      Die VR-Bank würde - bei Finanzierung über VR -die gesamte kfm Abwicklung bis hin zur Gechäftsführung für eine pauschale Kostenerstattung von 750 EURO p.a. übernehmen.

      Ein weiterer Aspekt für die Gründung der Genossenschaft ist
      "politisch". Da für dieses (erste) Objekt das Dach einer
      Schule gewählt wurde, tun sich die öffentlichen Gremien
      mit einer Zustimmung deutlich leichter, wenn die Rechtsform
      der Genossenschaft - und somit eine "eigene" Beteiligungsmöglichkeit - gewählt wird. Auch für Folgeobjekte
      - im öffentlichen Bereich - ist dieses von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
      Avatar
      schrieb am 09.02.09 17:12:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ist denn die Vergütung nach EEG noch sicher?

      Zumindest hängt die Vergütung nicht von der Zahlungsfähigkeit unseres Staates ab, da die Kohle ja direkt vom Netzbetreiber kommt und dieser die Kohle sich vom Endkunden holt.

      Allerdings wurde das EEG anscheinend rückwirkend bezüglich Biogasalagen geändert:

      ...Nawaro-Chef Hess hat direkt nach Veröffentlichung des neuen EEG im Bundesgesetzblatt vom November vergangenen Jahres beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Eilentscheidung eingereicht, mit dem der Bestandsschutz für Altanlagen hergestellt werden soll. Hess beklagt den Bruch des Vertrauens und eine nachträgliche Veränderung der Bedingungen, unter der er seine Investitionen in Penkun getätigt hat. Es ist noch offen, wann das Verfassungsgericht den Antrag behandelt.

      Bislang hat das Bundesumweltministerium die Änderung der Anlagendefinition im EEG damit begründet, dass lediglich der Begriff genauer erklärt worden sei - dass es also keine wirklich neuen Regelungen gebe. Zudem sei den Betreibern von Biogasanlagen zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidungen immer klar gewesen, dass es Änderungen im EEG geben könne.


      http://www.welt.de/welt_print/article3170724/Strom-aus-Guell…


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