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    KGV basiert auf EBIT, EBITDA oder Jahresüberschuss? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.03.09 08:55:33 von
    neuester Beitrag 11.09.09 08:31:15 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.149.055
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      Avatar
      schrieb am 17.03.09 08:55:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Auf welcher Gewinn-Kennzahl basiert genau die übliche KGV Berechnung:

      Auf

      - EBIT
      - EBITDA
      oder
      - Jahresüberschuss

      Basis?

      Matthias
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 09:01:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Jahresüberschuss
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 09:01:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.780.226 von mhh am 17.03.09 08:55:33Das KGV basiert auf den Gewinn je Aktie, der sich aus dem Jahresüberschüss ableitet!
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 09:47:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      maßgeblich ist der Jahresüberschuß, wobei darauf zu achten ist, daß man diesen um Einmaleffekte bereinigt, um ein realistisches KGV zu ermitteln.
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 11:16:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Viele Firmen habe deshalb nun JEDES Jahr erhebliche "Einmaleffekte"! Deshalb MUSS man diese Berücksichtigen, sonst schreibe ich in einem "verlorenen Jahr" einfach sämtliche immateriellen Werte ab und WUNDER OH WUNDER die Nettogewinne in den Folgejahren steigen um diese Werte.

      Auch sollte man bedenken, daß das KGV von einem NETTOGEWINN inkl. der gezahlten Steuern ausgeht, dh bei Firmen die keine oder nur unterproportional niedrige Steuer zahlen MUSS man eine rechnerische Steuer einbeziehen.

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      schrieb am 17.03.09 13:14:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.780.226 von mhh am 17.03.09 08:55:33bei banken gibt das kgv das kurs-gülle-verhältnis an,also der aktienkurs im verhältnis zu der scheiße,die noch in den bilanzen schlummert!

      cf
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 22:43:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Matthias, Du solltest auch mal den Knüllgebirgsboten lesen. Auf dem Knüllköpfchen kannst Du problemlos div. Informationen erhalten. ;)

      KGV steht (u.a.) für :

      * Knüllgebirgsverein

      Knüllgebirgsverein
      aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

      Der Knüllgebirgsverein ist ein Wanderverein in Nordhessen. Er betreut ein Gebiet um das Knüllgebirge von der Landschaft Schwalm bis zur thüringischen Landesgrenze.

      Der Verein mit 3200 Mitgliedern in 24 Zweigvereinen betreut als Hauptaufgabe ein Wegenetz von 64 Wanderwegen, darunter neben lokalen Wanderwegen auch Abschnitte der Fernwanderwege Lulluspfad, Frau-Holle-Pfad und Wildbahn.

      Der Verein wurde 1884 gegründet und ist Mitglied im Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine. Er gibt vierteljährlich die Vereinszeitschrift Knüllgebirgsbote heraus. Auf dem Knüllköpfchen betreibt er seit 2007 ein Informationszentrum mit Vereinsarchiv. Weitere Vereinsaufgaben sind regionale Kultur und Umweltschutz.

      http://de.wikipedia.org/wiki/KGV

      Gruß, tp
      Avatar
      schrieb am 17.03.09 22:53:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      ernsthaft:
      a) s.#2
      b) ist doch eh nur eine relativ wischi-waschi-größe, über deren berechnung man sich jeweils im einzelfall schlau machen muß

      auch wiki:

      Fallstricke

      Das KGV ist heute eine der meistgebrauchten Kennziffern zur Aktienbewertung. Seine Anwendung ist jedoch komplizierter, als es die oben wiedergegebene Formel vermuten lässt.

      * Gewinne können nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden. Konjunkturzyklische Schwankungen sind ebenso zu berücksichtigen wie Auswirkungen innerbetrieblicher Veränderungen sowie Veränderungen im Wettbewerb, im Verbraucherverhalten, der Zinsentwicklung und Produktlebenszyklen etc. Auch völlig unberechenbare Faktoren wie Wetter und politische Entscheidungen spielen in manchen Branchen eine Rolle.
      * Einmalige, außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind ebenso zu ignorieren wie vorübergehende Schwankungen des Steuersatzes.
      * Bei unsicherer Schätzung sind Risikoabschläge vorzunehmen. Bei sicheren Wachstumsperspektiven ist dagegen ein KGV-Aufschlag möglich.
      * Gewinne sind in gewissen Grenzen durch Bildung und Auflösung stiller Reserven sowie durch Veränderung von Zahlungsbedingungen manipulierbar. Eine zusätzliche Analyse des Cash-Flow kann hierüber Aufschluss geben.
      * Aktiengesellschaften weisen in Pressemeldungen unterschiedliche Gewinnkennzahlen aus. Gerne wird "vergessen", den Gewinnanteil Konzernfremder abzuziehen. Manchmal wird nur der Gewinn vor Steuern oder vor Steuern und Zinsen (EBIT) genannt. Für das KGV ist jedoch der Gewinn je Aktie relevant, nach Abzug von Zinsaufwand, Steuern und konzernfremden Gewinnanteilen.
      * Für einen sinnvollen Vergleich der Berechnungen ist es wichtig, dass angegeben wird, welcher Aktienkurs bei der Berechnung verwendet wurde (Durchschnittskurs, Höchstkurs, Kurs zu Jahresende, Kurs zu Jahresanfang).
      Avatar
      schrieb am 28.07.09 10:13:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Was sind Gewinne? Natürlich der Jahresüberschüss (engl. Net Income). Gewinn ist doch nicht nach Steuern oder nach Zinsen! EBITDA ist nichts anderes als der Operative Gewinn (engl. Operating Income). Gewinn ist das was nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Allerdings sind dort nicht erhalten diejenigen Investitionskosten die zum Erhalt des Geschäftsbetriebes notwendig sind (CAPEX). Das wird oft vergessen. Wenn man das verstanden hat, hat man schon verstanden als 99% der "professionellen" Finanzanalysten.

      Im Detail gibt es Bereinigungen die Bloomberg&Co vornehmen. Z.B. exkludieren sie meistens extraordinary items, also Einmaleffekte. Das ist ja nach den Bilanzregeln möglich, da sich der Gewinn für die Berechnung der Steuerlast ohnehin von dem Bilanzgewinn unterscheidet. Diese Einmaleffekte haben seit ein paar Jahren drastisch zugenommen und sollten bei der KGV-Berechnung auf jeden Fall beachtet werden.
      Avatar
      schrieb am 05.08.09 16:44:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.657.937 von makrotrader am 28.07.09 10:13:01"Allerdings sind dort nicht erhalten diejenigen Investitionskosten die zum Erhalt des Geschäftsbetriebes notwendig sind (CAPEX). Das wird oft vergessen."

      Die laufen doch als Abschreibungen durch die GuV und sind somit drin. Zwar nicht auf einen Schlag aber verteilt über die Abschreibungsdauer.
      Avatar
      schrieb am 11.09.09 08:31:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Am besten, Du rechnest alle möglichen KGVs aus und nimmst dann das, das Deine sonstige Analyse und Strategie am deutlichsten unterstützt!;)


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