Vorsorgeaufwendungen bei Pensionären - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.04.09 14:13:12 von
neuester Beitrag 17.04.09 16:49:13 von
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Hallo zusammen,
kann mir Jemand die Höchstebetrag für die Absetzung von "beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben" für Pensionäre nennen?Ich werde leider nicht aus dem Gesetztestext und Vorwegabzug schlau...
Vorab schon mal vielen Dank
kann mir Jemand die Höchstebetrag für die Absetzung von "beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben" für Pensionäre nennen?Ich werde leider nicht aus dem Gesetztestext und Vorwegabzug schlau...
Vorab schon mal vielen Dank
Bitte...
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.988.757 von Lars01 am 17.04.09 14:13:12Ab 2005 sind Versicherungsbeiträge bei Rentnern und Pensionären nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 1 500 EUR pro Person als Sonderausgaben absetzbar. Falls der Rentner als ehemaliger Selbstständiger seinen Beitrag zur Krankenversicherung in voller Höhe alleine tragen muss, steigt der abzugsfähige Höchstbetrag auf 2 400 EUR (§ 10 Abs. 4 EStG 2005).
Um Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Situation zu vermeiden, prüft das Finanzamt in den nächsten 15 Jahren bis zum Jahre 2019 automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob für Sie die neue Regelung oder die alte Regelung des Jahres 2004 günstiger ist (sog. Günstigerprüfung). Berücksichtigt wird der für Sie günstigere Betrag.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zu anderen privaten Versicherungen, wie Privat-Haftpflicht-, Kfz-Haftpflicht-, Unfallversicherungen, Lebensversicherungen usw. waren bisher bis in Höhe des Vorsorgehöchstbetrages als Sonderausgaben absetzbar. Dieser Höchstbetrag betrug für Rentner und Pensionäre bis zu 5.069 EUR bei Alleinstehenden und 10.138 EUR bei Verheirateten, sofern Beiträge von mindestens 5 736 EUR bzw. 11 472 EUR nachgewiesen wurden. Denn bei der Ermittlung des Höchstbetrages wurde der Vorwegabzug - anders als bei Angestellten und Beamten - bei Rentnern und Pensionären nicht gekürzt.
Alles klar?
Um Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Situation zu vermeiden, prüft das Finanzamt in den nächsten 15 Jahren bis zum Jahre 2019 automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob für Sie die neue Regelung oder die alte Regelung des Jahres 2004 günstiger ist (sog. Günstigerprüfung). Berücksichtigt wird der für Sie günstigere Betrag.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zu anderen privaten Versicherungen, wie Privat-Haftpflicht-, Kfz-Haftpflicht-, Unfallversicherungen, Lebensversicherungen usw. waren bisher bis in Höhe des Vorsorgehöchstbetrages als Sonderausgaben absetzbar. Dieser Höchstbetrag betrug für Rentner und Pensionäre bis zu 5.069 EUR bei Alleinstehenden und 10.138 EUR bei Verheirateten, sofern Beiträge von mindestens 5 736 EUR bzw. 11 472 EUR nachgewiesen wurden. Denn bei der Ermittlung des Höchstbetrages wurde der Vorwegabzug - anders als bei Angestellten und Beamten - bei Rentnern und Pensionären nicht gekürzt.
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