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    DRINGEND Frage zur Besteuerung einer Anleihe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.09 13:46:47 von
    neuester Beitrag 15.07.09 21:56:33 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.151.779
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      Avatar
      schrieb am 15.07.09 13:46:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle,

      habe eine Steuerliche Frage und benoetige Hilfe von euch...

      Ich habe im Jahr 2005 zum Kurs von 98 Euro die Cobold Anleihe der DZ Bank WKN DZ78AB gekauft. Im Jahr 2008 habe ich wg. der Depotgebuehren die Anleihe von meiner Volksbank zur Direktbank uebertragen.
      Das Papier war jetzt am 23.06.2009 endfaellig und wurde zu 100% zurueckgezahlt, allerdings wurden 25% Kapitalertragsteuer und Soli fuer 30% des Nennwertes(:mad:??) der Anleihe berechnet. Warum???

      Kurz gesagt:

      Kurswert/Nennwert: 25..... Euro

      Steuerpflichtiger Betrag:
      30% vom Kurswert/Nennwert entspricht: 75.. Euro

      davon 25% KEST: 18.. Euro
      +Soli


      Ich verstehe nicht, warum ich 30% des Nennwertes mit 25% KEST versteuern muss. Habe doch lediglich 2% Kursgewinn und die waren doch im Jahr 2005 nach einem Jahr steuerfrei. Weiß da jemand Bescheid?

      Danke für eure Antworten.
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 14:02:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      hier noch ein Auszug aus dem Kundenprospekt 2005:

      Steuerliche Behandlung
      Die CLN auf DaimlerChrysler, ThyssenKrupp, TUI und Volkswagen ist nach derzeitiger Rechtslage als
      Finanzinnovation einzustufen und unterliegt somit der sogenannten Differenzbesteuerung. Damit
      sind nicht nur die laufenden Zinserträge, sondern auch realisierte Kursgewinne bei Privatanlegern
      grundsätzlich in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Andererseits können gegebenenfalls
      realisierte Kursverluste mit anderen Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

      Link dazu:
      http://www.dzbank.de/internet_gr/index.jsp?fname=search_resu…
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 14:23:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da deine neue Bank deinen Einstandskurs in die Anleihe nicht kennt, nimmt sie wohl einen fiktiven Kursgewinn an. Musst du am Jahresende bei der Steuer zurückholen mit einem Nachweis über den tatsächlichen Einstandskurs. Danke unserer Regierung für diese Regelung.
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 16:01:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.577.156 von hugohebel am 15.07.09 14:23:01Für diese Regelung kann ausnahmsweise die Regierung mal nichts.

      Es wäre für das abgebende Institut ein einfaches gewesen Stück, Kaufwert und Kaufdatum sauber dem neuen Institut mitzuteilen.

      Meine alte Depotbank machte es auch sauber.
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 18:32:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.578.152 von 1erhart am 15.07.09 16:01:51RISCHTISCH !!!

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      Avatar
      schrieb am 15.07.09 20:17:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.576.831 von tobsimi am 15.07.09 13:46:47Hallo tobi,
      Du hast hier eine Finanzinnovation - damit ist jeder Kursgewinn (und Erträge) steuerpflichtig.
      Also Verkauf-Kauf (jeweils unter Berücksichtigung evtl. Kaufnebenkosten) sind ab 2009 abgeltungssteuerpflichtig.

      Da Du WP aber an eine andere Bank übertragen hast, hat damals die Kauf-Bank die Anschaffungsdaten nicht mitübertragen. (Seit 2009 muß sie das ... vorher war das nicht vorgeschrieben) und damit muß Deine neue Bank 30% des Einlösungsbetrages als fiktiven Ertrag annehmen und davon die ABgeltungssteuer berechnen.

      Gib bei Deiner ESt-Erklärung für 2009 den Fall (inclusive Kaufabrechnung, etc.) an und Du erhältst die zuviel bezahlte Abgeltungssteuer wieder zurück.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 15.07.09 21:56:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Herzlichen Dank für eure Antworten...ich denke damit kann ich etwas anfangen. Grüsse


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