Kinderdepot – Geldentnahme - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.11.09 22:13:05 von
neuester Beitrag 06.12.09 16:10:22 von
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Hallo, wir haben für unseren Filius vor Jahren ein Kinderdepot mit Wertpapieren angelegt. Meine Frage lautet: Nach welchen Kriterien dürfen wir von dort Mittel für ihn verwenden? Klar ist, dass sie eindeutig ihm zugute kommen müssen. Klar scheint auch, dass normale Lebenshaltungskosten daraus nicht bestritten werden dürfen.
Ein Klavier ist angeblich erlaubt. Urlaub wohl nicht. Aber was ist beispielsweise mit einem mehrwöchigen Sprachkurs im Ausland? Einem hochwertigen Mountainbike, weil der Junge begeisterter Sportler ist? Kennt sich jemand aus und kann mir Rechtsquellen nennen bzw. Tipps geben? Was muss ich unbedingt beachten? Danke!
Ein Klavier ist angeblich erlaubt. Urlaub wohl nicht. Aber was ist beispielsweise mit einem mehrwöchigen Sprachkurs im Ausland? Einem hochwertigen Mountainbike, weil der Junge begeisterter Sportler ist? Kennt sich jemand aus und kann mir Rechtsquellen nennen bzw. Tipps geben? Was muss ich unbedingt beachten? Danke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.448.947 von crimson am 24.11.09 22:13:05Ist da jemand?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.449.678 von crimson am 25.11.09 07:26:55
Hast Du schon mal bei Deiner Bank genauer nachgefragt ?
Hast Du schon mal bei Deiner Bank genauer nachgefragt ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.448.947 von crimson am 24.11.09 22:13:05Moin,
verstehe die Frage nicht ganz. Ich nehme an es ist ein ganz normales WP Depot bei einer Bank lautend auf den Namen des minderjährigen Kindes. Richtig?
Dann haben doch die Vertretungsberechtigten (die Eltern) jederzeit die Möglichkeit zu verfügen. So kenne ich es jedenfalls....
Grüße
verstehe die Frage nicht ganz. Ich nehme an es ist ein ganz normales WP Depot bei einer Bank lautend auf den Namen des minderjährigen Kindes. Richtig?
Dann haben doch die Vertretungsberechtigten (die Eltern) jederzeit die Möglichkeit zu verfügen. So kenne ich es jedenfalls....
Grüße
Alles was über die "normalen" Lebenshaltungskosten hinaus geht ist erlaubt...
Ob jetzt ein "normaler" Familien-Urlaub dazu gehört, da kann man sicher streiten. Aber wenn´s auch nur ein Kinder-Zeltlager, Besuch im Freizeitpark oder die neuen Rollerblades sind, ist das in Ordnung. Halt alle Sachen, die man sich sonst von den Großeltern zu Weihnachten/Geburtstag wünscht und wo die Eltern nicht per se zur Leistung verpflichtet sind (wie normaler Lebensunterhalt).
Ob jetzt ein "normaler" Familien-Urlaub dazu gehört, da kann man sicher streiten. Aber wenn´s auch nur ein Kinder-Zeltlager, Besuch im Freizeitpark oder die neuen Rollerblades sind, ist das in Ordnung. Halt alle Sachen, die man sich sonst von den Großeltern zu Weihnachten/Geburtstag wünscht und wo die Eltern nicht per se zur Leistung verpflichtet sind (wie normaler Lebensunterhalt).
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.450.473 von sarah96 am 25.11.09 10:03:33#5 ist korrekt...belege aufbewaren schadet auch nichts..für den fall der fälle
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.448.947 von crimson am 24.11.09 22:13:05Hallo crimson,
von Seiten der Bank musst Du nichts nachweisen - die wird allenfalls die Unterschrift beider Erziehungsberechtigtet verlangen (das war früher u.U. mal strenger, aber dann gab es ein ensprechendes OLG-Urteil und seither ist das idR kein grosses Thema mehr).
Für den Nachweis, wofür das Kindesvermögen verwendet wurde, siehe Postings 5+6 ...
Rene
von Seiten der Bank musst Du nichts nachweisen - die wird allenfalls die Unterschrift beider Erziehungsberechtigtet verlangen (das war früher u.U. mal strenger, aber dann gab es ein ensprechendes OLG-Urteil und seither ist das idR kein grosses Thema mehr).
Für den Nachweis, wofür das Kindesvermögen verwendet wurde, siehe Postings 5+6 ...
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.451.812 von ReneBanker am 25.11.09 12:32:33Danke für die Antworten, ist schon klar, dass sich die Bank nicht dafür interessiert. Aber die Finanzbehörden, Wirklich schlauer bin ich jetzt auch nicht, aber vielleicht liegt das an der Sache. Wer weiß noch mehr (Urteile etc)?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.456.982 von crimson am 25.11.09 21:27:18Hmm - warum fragst Du nicht (falls Du einen hast) Deinen Steuerberater - Der sollte es doch nun wirklich wissen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.450.431 von Mr.Boombastic am 25.11.09 09:56:08Verfügen schon, aber das Geld muss für das Kind verwendet werden und man kann nicht einen steuerfreien Gewinn ich sage jetzt einfach mal zur Anschaffung eines Autos nehmen. Da das Kind einen hohen Steuerfreibetrag hat und kein Einkommen würde man eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt erhalten und die Gewinne unversteuert einstreichen können. Also eines ist klar. Wenn dann wie irgendwo geschrieben die Belege für die das Geld verwendet wurde sauber zu den ganzen Depot unterlagen dazutun um eventuelle Nachweise erbringen zu können.
bitte um neue Wortmeldungen
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.474.118 von crimson am 28.11.09 18:55:49@crimson...
mal ne ganz andere frage : habt ihr die schenkung (die damalige depotanlage) dem finanzamt gegenüber dokumentiert ?
mal ne ganz andere frage : habt ihr die schenkung (die damalige depotanlage) dem finanzamt gegenüber dokumentiert ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.474.400 von Chessmaster am 28.11.09 22:10:23Das kommt auf die Summe an. Wir wissen ja nicht von was du sprichst. 1000,10000,100000 oder mehr.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.474.400 von Chessmaster am 28.11.09 22:10:23Ich habe dem Kleenen einfach ein Depot mit etwa 35000 Euro eingerichtet, teils durch Übertragung von Wertpapieren aus meinem Depot, teils durch Übertragung von Cash. Förmlich dokumentiert habe ich die Schenkung nicht (wäre das notwendig gewesen?), aber eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt und bekommen. Jetzt wächst das Depot so vor sich hin.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.475.902 von crimson am 29.11.09 18:28:56hmm gibt da nen urteil..muss ich aber erst raussuchen.
grundsätzlich sollte man aber jede schenkung anzeigen, auch wenn
sie nicht zu einer steuerpflicht führt !!
grundsätzlich sollte man aber jede schenkung anzeigen, auch wenn
sie nicht zu einer steuerpflicht führt !!
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.476.494 von Chessmaster am 29.11.09 22:00:04Vielen Dank, würde mich interessieren ...
Hallo,
zwei Dinge fallen mir noch ein, vielleicht hilft es ja.
1. Eine Schenkung sollte (bei nennenswerten Beträgen) immer angezeigt werden, damit die 10-Jahresfrist zu laufen beginnt.
2. Falls es mehrere Kinder gibt, so sollten diese ähnlich behandelt werden. Beispielsweise darf nicht das eine Kind ein Fahrrad geschenkt bekommen und das andere Kind muss es sich selber kaufen. Aber natürlich müsste das dann auch dem Finanzamt bekannt werden (bei einem Fahrrad eher unwahrscheinlich, war aber auch nur ein Beispiel).
MfG Stefan
zwei Dinge fallen mir noch ein, vielleicht hilft es ja.
1. Eine Schenkung sollte (bei nennenswerten Beträgen) immer angezeigt werden, damit die 10-Jahresfrist zu laufen beginnt.
2. Falls es mehrere Kinder gibt, so sollten diese ähnlich behandelt werden. Beispielsweise darf nicht das eine Kind ein Fahrrad geschenkt bekommen und das andere Kind muss es sich selber kaufen. Aber natürlich müsste das dann auch dem Finanzamt bekannt werden (bei einem Fahrrad eher unwahrscheinlich, war aber auch nur ein Beispiel).
MfG Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.476.494 von Chessmaster am 29.11.09 22:00:04hi chess, hast Du das Urteil gefunden?
2. Falls es mehrere Kinder gibt, so sollten diese ähnlich behandelt werden. Beispielsweise darf nicht das eine Kind ein Fahrrad geschenkt bekommen und das andere Kind muss es sich selber kaufen. Aber natürlich müsste das dann auch dem Finanzamt bekannt werden (bei einem Fahrrad eher unwahrscheinlich, war aber auch nur ein Beispiel).
Wer sagt das?
Wer sagt das?
Hallo,
>Wer sagt das?
Das hab' ich mal irgendwo gelesen, kann aber jetzt nichts mehr dazu finden (war vermutlich irgendein ein Steuerbrief).
Aber es erscheint mir sehr logisch: Wenn die Eltern dem einen Kind ein Fahrrad schenken, ein Pferd kaufen, den Führerschein finanzieren (wohlgemerkt, im Alter von 17 Jahren) ..., so belegen sie damit doch, dass die Übernahme solcher Kosten (in dieser Familie) zur normalen Lebensführung gehört. Und solche normalen Ausgaben dürfen eben nicht von dem Geld des Kindes bezahlt werden.
MfG Stefan
>Wer sagt das?
Das hab' ich mal irgendwo gelesen, kann aber jetzt nichts mehr dazu finden (war vermutlich irgendein ein Steuerbrief).
Aber es erscheint mir sehr logisch: Wenn die Eltern dem einen Kind ein Fahrrad schenken, ein Pferd kaufen, den Führerschein finanzieren (wohlgemerkt, im Alter von 17 Jahren) ..., so belegen sie damit doch, dass die Übernahme solcher Kosten (in dieser Familie) zur normalen Lebensführung gehört. Und solche normalen Ausgaben dürfen eben nicht von dem Geld des Kindes bezahlt werden.
MfG Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.502.465 von reckoner am 03.12.09 14:41:40
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