Steuernummer bei heirat? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.02.10 10:41:03 von
neuester Beitrag 02.02.10 22:45:23 von
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Hallo zusammen.
Wenn ein Ehepaar heiratet und dann zusammen veranlagt wird, muss es ja eine neue Steuernummer bekommen, da vorher beide eine hatten.
Wie macht man das am besten bei der Abgabe der Steuer?
Das Feld für die Steuernummer freilassen?
Oder bleibt eine der beiden Steuernummern gleich?
Wenn ein Ehepaar heiratet und dann zusammen veranlagt wird, muss es ja eine neue Steuernummer bekommen, da vorher beide eine hatten.
Wie macht man das am besten bei der Abgabe der Steuer?
Das Feld für die Steuernummer freilassen?
Oder bleibt eine der beiden Steuernummern gleich?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.860.814 von Choco2 am 02.02.10 10:41:03Die Nummer "hält" ein ganzes Leben....
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.860.814 von Choco2 am 02.02.10 10:41:03Regelmäßig wird die Steuer-Nr. des Ehemanns für die ESt übernommen (Ausnahme: EF hat gewerbliche/freiberufliche Einkünfte). Am besten man schreibt beide Nummern ins Feld.
Nur die Identifikationsnummer hält lebenslang...
Gruß
Taxadvisor
Macht es Euch doch nicht immer so schwer....
Nur die Identifikationsnummer hält lebenslang...
Gruß
Taxadvisor
Macht es Euch doch nicht immer so schwer....
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.861.024 von Knallbuntes am 02.02.10 11:07:06Die "Steuernummer" ist dem jeweiligen Bundesland/Gemeinde zugeordnet, hält somit nur so lange wie man dort gemeldet ist und mit Hauptwohnsitz wohnt.
Die neue persönliche "Steueridentifikationsnummer" nach § 139b AO wurde vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und gilt lebenslang. Die Daten werden bis 20 Jahre nach dem Tod gespeichert.
Wenn Du auf den Mantelbogen die beiden Identifikationsnummern einträgst und die Steuernummer des Mannes geht das schon klar.
Zur Vereinfachung kann man auch die Steuernummer der Frau beilegen damit das FA diese Nummer löscht. Sonst kann es sein, dass die Frau immer weitere Mahnung auf ihre alte Steuernummer bekommt obwohl schon ein Bescheid für das Ehepaar vorliegt.
Zudem gilt zu prüfen ob man im Jahr der Eheschließung nicht mit einer sogenannnten "besonderen Erklärung" sprich getrennter Veranlagung besser kommt!
Beste Grüße
sausebraus2000
Die neue persönliche "Steueridentifikationsnummer" nach § 139b AO wurde vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und gilt lebenslang. Die Daten werden bis 20 Jahre nach dem Tod gespeichert.
Wenn Du auf den Mantelbogen die beiden Identifikationsnummern einträgst und die Steuernummer des Mannes geht das schon klar.
Zur Vereinfachung kann man auch die Steuernummer der Frau beilegen damit das FA diese Nummer löscht. Sonst kann es sein, dass die Frau immer weitere Mahnung auf ihre alte Steuernummer bekommt obwohl schon ein Bescheid für das Ehepaar vorliegt.
Zudem gilt zu prüfen ob man im Jahr der Eheschließung nicht mit einer sogenannnten "besonderen Erklärung" sprich getrennter Veranlagung besser kommt!
Beste Grüße
sausebraus2000
Moin!
Euer Wissensstand ist leider überholt.
Seit Einführung der ID-Nummer führt jegliche Veränderung im Personenstand (Heirat, Scheidung, Tod, getr. Veranlagung) zur Vergabe von neuen Steuernummern für die ESt.
Euer Wissensstand ist leider überholt.
Seit Einführung der ID-Nummer führt jegliche Veränderung im Personenstand (Heirat, Scheidung, Tod, getr. Veranlagung) zur Vergabe von neuen Steuernummern für die ESt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.866.007 von sedum am 02.02.10 18:57:21Das ist dann wohl noch nicht bei allen FA, mit denen wir zu tun haben, angekommen....
Gruß
Taxadvisor
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