spekulationsverluste aus 2008, 2010 verrechnen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.04.10 10:25:23 von
neuester Beitrag 10.08.10 22:41:04 von
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Hallo. Habe schon eine ganze Weile nach einer Antwort im Netz gesucht aber leider nix gefunden. Hatte im Januar 2008 eine Aktie gekauft die ich letzte Woche wieder verkauft habe. War quasi ein Totalverlust. Nun meine Frage: Kann ich den Verlust in der Steuererklärung für 2010 geltend machen, bzw. mit (evt.) Gewinnen aus 2010 verrechnen. Kann ich den Verlust aus 2010 mit den Gewinnen aus 2009 verrechnen? Vielen Dank im Voraus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.347.682 von kiom am 16.04.10 10:25:23Die Spekulationsfrist (1 Jahr galt für bis 31.12.2008 angeschaffte Wertpapiere)) ist überschritten. Verluste können nicht mehr mit Gewinnen verrechnet werden. Dafür wären Gewinne steuerfrei geblieben.
Dahast Du leider zu lange gewartet.
Dahast Du leider zu lange gewartet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.348.182 von debull am 16.04.10 11:08:58Ok, danke.
Schade.
Schade.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.347.682 von kiom am 16.04.10 10:25:23Wenn du in 2008 gekauft hast war diese Aktie im Januar 2009 steuerfrei egal ob Gewinn oder Verlust. Also kannst du vergessen.
Thema abgehakt.
Thema abgehakt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.351.076 von 1erhart am 16.04.10 15:59:52korrekt
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.912.862 von kiom am 02.08.10 14:44:05ich habe im oktober 2008 eine telekom anleihe gekauft, diese wurde im februar 2009 endfaellig und zu 100 eingeloest.
der einloesungsgewinn wird wohl ueber die anlage so besteuert werden - liegt ueber der freigrenze - aber ist die einloesung gleichzusetzen mit einem verkauf?
danke!
der einloesungsgewinn wird wohl ueber die anlage so besteuert werden - liegt ueber der freigrenze - aber ist die einloesung gleichzusetzen mit einem verkauf?
danke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.956.911 von angkorwat am 10.08.10 10:11:07Hallo Angkorwat,
sofern die Anleihe keine Finanzinnovation war, wird für die Anleihe keine Abgeltungssteuer berechnet, da der Kauf vor 2009 und damit altes Steuerrecht greift.
Die Zinsen sind allerdings abgeltungssteuerpflichtig.
Der Einlösungsgewinn unterliegt aber nach altem Steuerrecht der Speku-Steuer (da Kauf vor 2009 und Haltefrist unter 1 Jahr) - den musst Du in der ESt-Erklärung angeben.
Die Einlösung gilt hier wie ein Verkauf (nur dass beim Verkauf auch die Stückzinsen als Kursgewinn gegolten hätten und nicht als erhaltene Zinsen).
Rene
sofern die Anleihe keine Finanzinnovation war, wird für die Anleihe keine Abgeltungssteuer berechnet, da der Kauf vor 2009 und damit altes Steuerrecht greift.
Die Zinsen sind allerdings abgeltungssteuerpflichtig.
Der Einlösungsgewinn unterliegt aber nach altem Steuerrecht der Speku-Steuer (da Kauf vor 2009 und Haltefrist unter 1 Jahr) - den musst Du in der ESt-Erklärung angeben.
Die Einlösung gilt hier wie ein Verkauf (nur dass beim Verkauf auch die Stückzinsen als Kursgewinn gegolten hätten und nicht als erhaltene Zinsen).
Rene
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