PHV Schaden - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.01.11 15:56:01 von
neuester Beitrag 28.01.11 22:19:41 von
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Hallo an alle Fachleute.
Ich habe eine Frage aus dem Bereich PHV. Mein 2 Wochen altes macbook wurde durch Unachtsamkeit von einem Bekannten durch ein umgekipptes Wasserglas zerstört. Reparaturkosten wären höher gewesen als der Kaufpreis. Die Versicherung hat den Schaden wie folgt reguliert:
Erstattung des Kaufpreises von urspünglich 999€ minus 200€ wegen Zeitwertverlust! =799€ Entschädigung.
200€ find ich zwar mächtig als Abzug, aber ok!
Was mich aber ärgert ist, dass die Versicherung das macbook einbehalten hat. Sie haben mir nur nach mehrmaliger Aufforderung die beschädigte Festplatte zurückgesandt.
Kann keine Rechtsgrundlage finden, waraus hervorgeht dass die Versicherung den Gegenstand einbehalten darf. Wisst iht Rat?
Vielen Dank schon mal
Ich habe eine Frage aus dem Bereich PHV. Mein 2 Wochen altes macbook wurde durch Unachtsamkeit von einem Bekannten durch ein umgekipptes Wasserglas zerstört. Reparaturkosten wären höher gewesen als der Kaufpreis. Die Versicherung hat den Schaden wie folgt reguliert:
Erstattung des Kaufpreises von urspünglich 999€ minus 200€ wegen Zeitwertverlust! =799€ Entschädigung.
200€ find ich zwar mächtig als Abzug, aber ok!
Was mich aber ärgert ist, dass die Versicherung das macbook einbehalten hat. Sie haben mir nur nach mehrmaliger Aufforderung die beschädigte Festplatte zurückgesandt.
Kann keine Rechtsgrundlage finden, waraus hervorgeht dass die Versicherung den Gegenstand einbehalten darf. Wisst iht Rat?
Vielen Dank schon mal
Hi,
das ist vollkommen i.O., da die Versicherung dir ja den Gegenwert/Zeitwert erstattet hat.
Damit ist sie Eigentümer des Restwertes geworden.
wsvfan55
P.S. Bzgl. des Abzuges würde ich bei einem 2 Wochen alten Gerät, das ja noch dem neuesten Standard entspricht (oder?), nochmals verhandeln, das erscheint mir zu viel an Abzug.
das ist vollkommen i.O., da die Versicherung dir ja den Gegenwert/Zeitwert erstattet hat.
Damit ist sie Eigentümer des Restwertes geworden.
wsvfan55
P.S. Bzgl. des Abzuges würde ich bei einem 2 Wochen alten Gerät, das ja noch dem neuesten Standard entspricht (oder?), nochmals verhandeln, das erscheint mir zu viel an Abzug.
seh ich(vom Fach) genauso.
Gruß
Gruß
By the way: Bin auch vom Fach, :-))
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