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    Valuta oder Handelsdatum bei der Abgeltungssteuer massgeblich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.10.12 19:29:07 von
    neuester Beitrag 26.10.12 19:47:10 von
    Beiträge: 9
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      Avatar
      schrieb am 24.10.12 19:29:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach meinem Verstädnis hat der Gesetzgeber die Frage welches Datum massgeblich ist eindeutig geklärt:

      Massgeblich ist laut BMF Schreiben der Handelstag und NICHT das Valutadatum:

      http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/B…

      Unter Ziffer 85 auf Seite 32 findet sich folgende Klarstellung:

      Regelung des maßgeblichen Zeitpunkts bei Veräußerungstatbeständen


      85 Der Zeitpunkt, in dem das der Veräußerung / Einlösung zugrunde liegende obligatorische Rechtsgeschäft abgeschlossen wird, ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Währungsumrechnung und die Berechnung des steuerlichen Veräußerungs- bzw. Einlösungsgewinns oder –verlustes sowie für die Freistellungsauftragsverwaltung und die Verlustverrechnung.

      Ich liege gerade im Clinch mit einer Bank die EUREX Geschäfte nach Valuta Stellung für die AbgSt abrechnet und ja es macht einen Riesenunterschied in welchem Jahr für die AbgSt abgerechnet wird, da ich im massgeblichen Jahr nicht steuerpflichtig in D war wenn nach Auftragsdatum abgerechnet wird. Interessanter weise rechnet die gleiche Bank ALLE anderen Geschäfte nach Auftragserteilungsdatum ab.

      Leider wurde der alte Thread zu diesem Thema geschlossen.

      Vielen Dank für euren Input und Meinungen!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.10.12 22:24:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.748.036 von ValueIn am 24.10.12 19:29:07Mache deine eigene Aufstellung für die in Frage kommenden Geschäfte und weise darauf hin, dass die Bankbescheinigung falsch ist.
      Avatar
      schrieb am 24.10.12 22:48:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      ich stimme der ersten Antwort zu, du solltest die Steuerbescheinigungen in den beiden Jahren korrigieren, einmal nach oben und einmal nach unten (in der Anlage KAP gibt es da zu jeder Zeile eine zusätzliche Eingabemöglichkeit). Als Beleg sollte die betreffende Abrechnung reichen.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 25.10.12 09:34:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für euer Feedback!

      Erschreckend ist das die Bank nicht gewillt ist Ihre fehlerhafte Abrechnung zu korrigieren und für mich daraus zahlreiche Nachteile folgen wie Zinsverluste, Aufhebung des Bankgeheimnisses da ich in die Veranlagung muss, Zerstörung der Verrechnungssystematik bei dieser Bank, monatelange Diskussionen mit dem FA mit erheblichem Aufwand.
      Avatar
      schrieb am 25.10.12 10:24:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Doch, die Banken knicken ein!

      Das dauert aber manchmal einige Monate. Traurig, aber wahr!

      Dennoch machbar. Du mußt nur seeeeeeeeehr viel Disziplin und Ausdauer aufbringen.

      Ich kann es wirklich niemandem verübeln, der bildlich gesprochen nach neun erfolglosen Versuchen den entscheidenden zehnten Anlauf nicht mehr unternimmt, der dann zum Erfolg geführt hätte.

      Zumal es genug Bankkunden gibt, die zwar Recht hätten, aber nach der x-ten Absage daran irgendwann selbst nicht mehr glauben können.

      Gruß

      Silberpfeil
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 25.10.12 10:43:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.749.924 von Silberpfeil1 am 25.10.12 10:24:03Danke Silberpfeil ich werde alles geben bei dieser Bank inklusive Ombudsman und Einschaltung des BaFin da hier massenhaft falsche Abrechnungen erstellt werden.
      Avatar
      schrieb am 25.10.12 11:45:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mal eine ganz andere Frage: Warum wechselst Du nicht einfach die Bank, wenn Du so unzufrieden bist? Denn wenn die Bank sich stur stellt, wirst Du ja auch zukünftig diese Probleme haben.

      Unabhängig davon haben sich in der Vergangenheit in zwei Fällen von mir Briefe an den Leiter der Revision als sehr hilfreich erwiesen, in denen Du Deine Argumente sachlich darlegst und mit dem Einschalten eines Rechtsanwaltes und der BaFin drohst. In meinen Fällen wurden damit wochenlanges Hin und Her mit Sachbearbitern bzw. Totstellen der Bank auf einen Schlag beendet.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.10.12 19:45:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.750.297 von JuliaPapa am 25.10.12 11:45:10@JuliaPapa

      Ein sehr guter Hinweis zum Leiter der Revision zu gehen! Das werde ich sofort mal angehen. Das ich dieses Bank verlasse steht für mich fest hilft mir nur leider nicht mehr in diesem Sachverhalt weiter...
      Avatar
      schrieb am 26.10.12 19:47:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.750.297 von JuliaPapa am 25.10.12 11:45:10Sehr guter Hinweise zur Revision vielen Dank! Die Bank werde ich verlassen sobald dieser Sachverhalt geklärt, wenn ich jetzt schon gehe ist meine Verhandlungsposition geschwächt.


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