checkAd

    Kündigung des Sondervermögens - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.01.14 13:15:58 von
    neuester Beitrag 11.01.14 16:51:41 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.190.291
    Aufrufe heute: 1
    Gesamt: 1.732
    Aktive User: 0

    ISIN: DE0009797704 · WKN: 979770 · Symbol: UO1C
    48,66
     
    EUR
    +0,13 %
    +0,06 EUR
    Letzter Kurs 16:08:22 Frankfurt
    Handeln Sie jetzt den Fonds Deutsche Postbank... ohne Ausgabeaufschlag! jetzt Informieren

    Werte aus der Branche Sonstige

    WertpapierKursPerf. %
    1,9500+4.434,88
    47,00+201,28
    9,5000+11,76
    0,5801+9,04
    1,0600+8,72

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.01.14 13:15:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      Ich habe mir vor einiger Zeit den Fond 979770 | Deutsche Postbank Europafonds Renten gekauft und bekamm heute per Post die Information, dass die Kapitalanlagegesellschaft ihr verwaltungsrecht am Sondervermögen des Fonds gekündigt hat

      Nun Frage ich mich, was das bedeutet?
      Sollte ich mir Sorgen machen oder ist das eher unbedenklich und es wechselt einfach nur derjenige, der das Vermögen verwaltet?

      Vielen Dank für eure Hilfe ;)
      Avatar
      schrieb am 11.01.14 16:51:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      Da brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Es wechselt quasi der Verwalter des Fonds. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts. Vermutlich hängt das damit zusammen, dass die Postbank seit einiger Zeit zur Deutschen Bank gehört und man die Fonds nach und nach in die Verwaltung der DWS übergibt.

      Man könnte allenfalls schauen, ob der Fonds grundsätzlich noch in die Anlagestrategie passt. Die Verwaltungskosten liegen bei 0,9% des Fondsvermögens p. a. und das Renditeniveau ist aktuell sehr niedrig, so dass auf mittlere Sicht kaum noch Erträge bei Dir ankommen dürften. Das ist aber eine andere Baustelle.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Kündigung des Sondervermögens