Besteuerung von thesaurierendem ETF im Verlustfall - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.02.19 11:10:40 von
neuester Beitrag 15.02.19 16:34:45 von
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Hallo,
folgender fiktiver Fall.
2017: ETF-Fondanfangswert: 10.000 Euro ETF Fondendwert: 15.000 Euro -> Zu zahlende Steuer durch Vorbapauschale = 11,24 Euro
2018: ETF-Fondanfangswert: 15.000 Euro ETF Fondendwert: 9.000 Euro ->Verkauf mit 1000 Euro Verlust und bereits gezahlten Steuern von 11,24 Euro.
Jetzt meine Frage. Was ist mit den bereits gezahlten Steuern? Bekommt man die durch eine Steuererklärung 1:1 zurück oder sind die verloren?
Danke und Viele Grüße
folgender fiktiver Fall.
2017: ETF-Fondanfangswert: 10.000 Euro ETF Fondendwert: 15.000 Euro -> Zu zahlende Steuer durch Vorbapauschale = 11,24 Euro
2018: ETF-Fondanfangswert: 15.000 Euro ETF Fondendwert: 9.000 Euro ->Verkauf mit 1000 Euro Verlust und bereits gezahlten Steuern von 11,24 Euro.
Jetzt meine Frage. Was ist mit den bereits gezahlten Steuern? Bekommt man die durch eine Steuererklärung 1:1 zurück oder sind die verloren?
Danke und Viele Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.881.582 von Hansmuffs am 15.02.19 11:10:40die gezahlte Vorbapauschale aus 2017 wird dann 2018 beim Verkauf verrechnet..
Wenn du einen dt. Broker hast, dann wird das alles zwischen Broker und FA für dich abgewickelt soweit es mir bekannt ist.
Wenn du einen dt. Broker hast, dann wird das alles zwischen Broker und FA für dich abgewickelt soweit es mir bekannt ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.881.786 von Chris_M am 15.02.19 11:31:17Das würde bedeuten das mein Verlust beim Verkauf nicht 1000 Euro wären, sondern 1000 Euro - 11,24 Euro (bereits gezahlte Steuern) = 988,76 Euro?
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.881.900 von Hansmuffs am 15.02.19 11:40:42
Das sollte man doch eigentlich bereits im Kindergartenalter lernen (und wurde ja in allen Foren immer wieder erwähnt): Äpfel werden nicht mit Birnen verglichen....
Der Verlust wird um die bereits versteuerte Vorabpauschale erhöht und nicht um die auf die Vorabpauschale gezahlten Steuern. Also in Deinem Fall erhöht sich der Verlust um mind. ca. 42 EUR. Es gilt natürlich zur Verlustverrechnung auch, dass alle Werte (Vorabpauschale und Verlust) zunächst VOR Teilfreistellung ermittelt werden, auf den Saldo wird dann die TFS-Quote angewendet.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Hansmuffs: Das würde bedeuten das mein Verlust beim Verkauf nicht 1000 Euro wären, sondern 1000 Euro - 11,24 Euro (bereits gezahlte Steuern) = 988,76 Euro?
Das sollte man doch eigentlich bereits im Kindergartenalter lernen (und wurde ja in allen Foren immer wieder erwähnt): Äpfel werden nicht mit Birnen verglichen....
Der Verlust wird um die bereits versteuerte Vorabpauschale erhöht und nicht um die auf die Vorabpauschale gezahlten Steuern. Also in Deinem Fall erhöht sich der Verlust um mind. ca. 42 EUR. Es gilt natürlich zur Verlustverrechnung auch, dass alle Werte (Vorabpauschale und Verlust) zunächst VOR Teilfreistellung ermittelt werden, auf den Saldo wird dann die TFS-Quote angewendet.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.882.074 von Taxadvisor am 15.02.19 11:56:12Wie du ja schon gemerkt hast, habe ich absolut keine Ahnung und würde das gerne auch durch dieses Forum ändern. Du sagst mein Verlust erhöht sich um ca. 42 Euro, würde ja bedeuten 42 Euro + 1000 Euro = 1042 Euro Verlust? Das verstehe ich nicht. Vielleicht könntest du mir den Rechenweg aufzeigen, damit ich das verstehen kann...
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.882.074 von Taxadvisor am 15.02.19 11:56:12Okay, ich denke doch das ich es verstanden habe. Ich habe 1000 Euro Verlust und ca. 42 Euro Verlust. Insgesamt also 1024 Euro und die kann ich jetzt in der Steuer absetzen korrekt? Werde ich denn durch das Absetzen der 42 Euro auf jeden Fall die gesamten gezahlten Steuern zurückbekommen oder nur einen Teil?
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.882.218 von Hansmuffs am 15.02.19 12:08:42
Wenn es sonstige positive Kapitaleinkünfte von mindestens EUR 1.042 oberhalb des Pauschbetrags von EUR 801/1.602 gibt, würde die Verlustverrechnung dazu führen, dass keine Steuer auf die Kapitalerträge anfällt. Eine Steuerrückzahlung für Vorjahre ergibt sich nicht.
Wenn der Fonds im gleichen Jahr verkauft wird, in dem die Vorabpauschale anfällt, gibt es im Zeitpunkt des Verkaufs eine Verrechnung und die Steuer wird erstattet.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Hansmuffs: Okay, ich denke doch das ich es verstanden habe. Ich habe 1000 Euro Verlust und ca. 42 Euro Verlust. Insgesamt also 1024 Euro und die kann ich jetzt in der Steuer absetzen korrekt? Werde ich denn durch das Absetzen der 42 Euro auf jeden Fall die gesamten gezahlten Steuern zurückbekommen oder nur einen Teil?
Wenn es sonstige positive Kapitaleinkünfte von mindestens EUR 1.042 oberhalb des Pauschbetrags von EUR 801/1.602 gibt, würde die Verlustverrechnung dazu führen, dass keine Steuer auf die Kapitalerträge anfällt. Eine Steuerrückzahlung für Vorjahre ergibt sich nicht.
Wenn der Fonds im gleichen Jahr verkauft wird, in dem die Vorabpauschale anfällt, gibt es im Zeitpunkt des Verkaufs eine Verrechnung und die Steuer wird erstattet.
Gruß
Taxadvisor
Bei einem deutschen Broker hast du 1042 € euro im Verlustverrechnungstopf stehen, der unbegrenztin Folgejahre übertragen wird..... Damit werden zukünftige Gewinne beim broker automatisch verrechnet.
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