checkAd

    Erstattung von Kapitalertragssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.02.21 13:12:45 von
    neuester Beitrag 26.02.21 15:11:14 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.343.379
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 343
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 25.02.21 13:12:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich habe mal eine Frage an die Profis.
      Meine Frau und ich haben ein gemeinsames Depot bei der ING. Heute stelle ich plötzlich einen Geld Eingang in Höhe von insgesamt 2.500 € fest. Da steht Erstattung Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag. Wie muss ich das sehen? Ist diese Erstattung losgelöst von der Einkommensteuererklärung oder wird das vom FA verrechnet?
      Avatar
      schrieb am 25.02.21 16:17:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Max Treeman,
      vermutlich habt ihr in diesem Jahr schon ordentlich Gewinn gemacht. Darauf wurde Kapitalertragssteuer und Soli abgeführt. Vor kurzem habt ihr einen Verlust von ca 10.000,- gemacht. Dann erstattet die ing diba zuviel gezahlte Abgeltungssteuer und Soli.

      Dein FA hat damit nichts zu tun. Das macht die diba von sich aus. So wie die diba automatisch Abgsteuer an ein spezielles FA abführt, so erstattet sie auch automatisch Steuern bei Verlusten.
      Avatar
      schrieb am 25.02.21 16:51:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wir haben einige gute Gewinne gemacht, allerdings keinen Verlust.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.02.21 18:08:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.202.004 von Max_Treeman am 25.02.21 16:51:10
      Zitat von Max_Treeman: Wir haben einige gute Gewinne gemacht, allerdings keinen Verlust.


      Da steht Erstattung Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag.

      Das wird doch sicher eine Abrechnung sein mit genauen Details zum Wertpapier. Eine solche Erstattung erfolgt ja i.d.R. wie von alzwo genannt, wenn man Verluste realisiert hat und diese mit vorhandenen Gewinnen verrechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 25.02.21 19:46:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kann das so etwas sein wie die ehegattenübergreifende Verlustverrechnung? Auf die warte ich nämlich auch noch bei der ING.

      Also wenn deine Frau im letzten Jahr in ihrem Depot 10.000 Verlust gemacht hat. Du hast dagegen 10.000 Euro Gewinn gemacht und darauf Steuern gezahlt. Durch die Verrechnung wird das gegeneinander aufgerechnet und du bekommst die gezahlten 2.500 Euro Steuern zurück.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1995EUR +3,64 %
      InnoCan Pharma: Q1 2024 Monster-Zahlen “ante portas”?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 25.02.21 21:56:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es gibt nur ein gemeinsames Depot. Ich habe inzwischen die genaue steuerliche Berechnung erhalten. Es handelt sich um die Verrechnung mit alten Verlusten aus dem Jahr 2016, die wohl fortgeschrieben wurden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.02.21 06:21:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ja so kümmert sich der Deutsche um sein sauer verdientes Geld, anders kann ich es nicht ausdrücken.
      Avatar
      schrieb am 26.02.21 15:11:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.208.892 von Max_Treeman am 25.02.21 21:56:58
      Zitat von Max_Treeman: Es gibt nur ein gemeinsames Depot. Ich habe inzwischen die genaue steuerliche Berechnung erhalten. Es handelt sich um die Verrechnung mit alten Verlusten aus dem Jahr 2016, die wohl fortgeschrieben wurden.


      Hallo Max,

      ja das ist vollkommen richtig. Du hast einen Verlusttopf bei Deinem Broker, der wird fortgeführt. Wenn der Verlusttopf ein Guthaben aufweist, wird bei einem Gewinn, erst der Verlusttopf abgeschöpft, bevor Du selbst zur Kasse gebeten wirst.

      Solltest Du 2 oder mehr Depots bei verschiedenen Banken haben und auf einem Gewinn und bei einem anderen Verlust gemacht haben, kannst Du eine Steuerbescheinigung über den Verlust beantragen. Dein Verlusttopf wird dann geleert und Du kannst bei der Steuererklärung Deinen Verlust mit der Steuerbescheinigung geltend machen. ;)

      Gruß

      Casi


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Erstattung von Kapitalertragssteuer