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    Österreich - Optionseinnahmen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.08.21 17:05:51 von
    neuester Beitrag 26.08.21 12:44:06 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.351.817
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      schrieb am 25.08.21 17:05:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi

      an die österreichischen Optionshändler: Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten im Sinne von § 27 Abs 4 EStG (Derivate/Termingeschäfte und sohin Optionen) unterliegen keinem besonderen Steuersatz - also keine 27,5 % sondern die persönliche Einkommenssteuerprogression.

      Für Derivate nach § 27 Abs 4 EStG ordnet § 27a Abs 3 Z 3 EStG verschiedene Berechnungsgrundlagen an... Meine Frage: Ich habe gehört (ich weiß nicht, ob das stimmt - es klingt aber nicht unplausibel, dass ich bei keinem privilegierten Steuersatz (wie eben KEST) auch Werbungskosten geltend machen kann), dass bei Einnahmen durch Optionen (insb Stillhalterprämien) Werbungskosten geltend gemacht werden können - also Transaktionsgebühren, Kursstellungsgebühren etc. Ich kann das aus § 27a EStG nicht herauslesen, dass diese als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Wie seht ihr das bzw wie macht ihr das bei eurer Steuererklärung?

      Vielen Dank und beste Grüße,
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.08.21 12:44:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.148.022 von Fibnonacci_Fan am 25.08.21 17:05:51Hier kommt ja noch nichts. Versuche es dochmal in der FB Gruppe Stillhalter oder Optionstrader, da wirst du viele Stillhalter treffen ggf. auch jemanden aus AT


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