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    Zusammenhang Freistellungsauftrag und Verkaufsbetrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.10.21 06:11:22 von
    neuester Beitrag 05.11.21 08:50:13 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.354.015
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      schrieb am 29.10.21 06:11:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe dieses Jahr an einem Tag 2mal Fondanteile am gleichen Fonds für je 10.000€ verkauft. Beim ersten Verkauf wurde der Freistellungsauftrag in Höhe von 1018€ vollständig verbraucht. Beim zweiten Verkauf wurden Anteile für 329,30€ mehr verkauft, um nach Kapitalertragssteuer und Soli auf die 10.000€ zu kommen.
      Meine Frage ist jetzt: Wie komme ich mit einem Freistellungsauftrag von 1018€ auf eine Differenz von 329,30€?
      Meine Fondsplattform habe ich diesbezüglich 2x angeschrieben. Als erste Antwort erhielt ich eine Excel-Tabelle. Die zweite Antwort (gekürzt): "Bei Ihrem ersten Verkauf konnte ein Teil der Veräußerungsgewinne aufgrund Ihres Freibetrages steuerfrei gestellt werden. Aus diesem Grund wurden weniger Anteile verkauft."
      Wie komme ich rechnerisch auf 329,30€?
      Freundliche Grüße
      Avatar
      schrieb am 29.10.21 10:37:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und mit diesen paar Angaben erwartest du jetzt, dass dir jemand die 329 Euro aufschlüsselt? Sehr mutig...

      Steht das denn auf der Abrechnung nicht drauf? Verkaufserlös, ermittelter Gewinn, Steuerberechnung - das sind alles Dinge, die auf eine Abrechnung gehören.

      Ansonsten vermute ich, dass es darum ging, bei beiden Verkäufen jeweils 10.000 Euro auf's Konto zu bekommen, oder?

      Dann hat beim ersten Verkauf der Freistellungsauftrag gereicht, um die Gewinne abzudecken, beim zweiten Verkauf halt nicht. Dabei sind soviel Gewinne angefallen, dass darauf 329 Euro Steuern fällig wurden. Wäre jetzt meine Vermutung.
      Avatar
      schrieb am 29.10.21 12:05:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      ich schließe mich an, die Angaben sind unzureichend, und teilweise auch unnötig (was interessieren beispielsweise die 10.000 Euro? - wichtige wäre der Gewinn).

      Dann noch: Wie hoch war der Freistellungsauftrag direkt vor dem Verkauf?

      Wenn man diese Daten hätte könnte man es ausrechnen.


      >>>Aus diesem Grund wurden weniger Anteile verkauft.

      Wohl eher "Aus diesem Grund wurden weniger Anteile versteuert."

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 29.10.21 12:29:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ja, ich sehe es ein. Mit den Informationen war ich etwas geizig.
      Bei dem Fonds handelt es sich um den Threadneedle (Lux) European Select 1E (A2N4WU) aus Luxemburg und thesaurierend.



      Freundliche Grüße
      Avatar
      schrieb am 29.10.21 16:56:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      und wo sind da jetzt die besagten 329,30€ ?
      Ich vermute mal: Verkauft wurden genau so viele Anteile, damit am Ende 10.000 herauskommen (nach Steuern).
      Grob müssten dann beim 2. Verkauf die Steuern auf den freigestellten Teil oben drauf, also 1.018 * 26,375%. Da aber dieser Betrag zum Steuern ausgleichen auch wieder versteuert werden muss (u.s.w.) ist es etwas mehr.

      Eigentlich rechnet man aber nicht so durch die Hintertür, das macht es kompliziert.

      Die Abrechnung ist jedenfalls korrekt, dein Gewinn belief sich auf 8.354,49+8.585,00, davon 1.018 Freibetrag ab macht 7.336,49+8.585,00 zu versteuernder Ertrag. Die Kapitalertragssteuer ist dann jeweils 25% davon, und der Soli wiederum 5,5% davon.

      Missverständlich ist übrigens der Begriff "Netto" in der 5. Spalte. Wenn es um Steuern geht meint man damit nämlich etwa anderes. Aber es ist ja ersichtlich wie es gemeint ist.

      Stefan

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      Avatar
      schrieb am 30.10.21 12:08:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      ...wo sind die besagten 329,30€?

      10.000 + 2146,25 + 118,04 = 12.264,29 (= mit Freistellungsauftrag)
      10.000 + 1834,12 + 100,87 = 11.934,99 (= ohne Freistellungsauftrag)
      12.264,29 - 11.934.99 = 329,30
      Meine Rechnung war nun, dass ich mit einem Freistellungsauftrag von 1018€ 329,30€ mehr erwirtschaftet habe. (siehe 1. Beitrag von mir)

      Frdl. Grüße
      Avatar
      schrieb am 30.10.21 16:43:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bart IV,
      auch wenn es nach Wortklauberei klingt - mit einem Freistellungsauftrag von € 1018,- sparst (erwirtschaftest) du 25% Steuer plus Soli = € 268,49. Beim zweiten Verkauf (gleicher Kurs?) hast du mehr Anteile verkauft. Dein Gewinn war höher, also auch die Steuer höher.
      Avatar
      schrieb am 30.10.21 18:36:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      >>>Meine Rechnung war nun, dass ich mit einem Freistellungsauftrag von 1018€ 329,30€ mehr erwirtschaftet habe.

      OK, und unlogisch ist das schon mal nicht.
      Warum der Steuersatz bzw. die Ersparnis dann über 32% des freigestellten Betrages sind ist mir auch nicht so ganz klar.
      Kann es vielleicht sein, dass es - leicht - unterschiedliche Einstandskurse waren?


      >>>gleicher Kurs?

      Ich würde davon ausgehen, dass über die Fondsgesellschaft verkauft wurde. Und das geht für gewöhnlich nur einmal am Tag zum natürlich identischen Kurs.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.10.21 19:14:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.754.246 von reckoner am 30.10.21 18:36:05Hallo Stefan,

      Danke für Deine Bemühungen! Der Anschaffungskurs war zu 100% gleich. Ich weiß das, weil die Fondsanteile nach Einführung der Abgeltungssteuer durch eine Fondsschließung automatisch alle Anteile in diesen Fonds gewandert sind. Die Fondsanteile wurden über die Fondsplattform ebase am selben Tag, zum gleichen Kurs verkauft.
      Mir ist noch etwas anderes aufgefallen. Du schreibst weiter unten von 25% Kapitalertragssteuer und 5,5% Soli. Schau Dir jetzt mal bitte die Tabelle an. 1834€ Kapitalertragssteuer und 101€ Soli. Der Soli müsste nach Deiner Rechnung in etwa ein Fünftel der Kapitalertragssteuer ausmachen - Dies macht er aber nicht?!? Ich verstehe das nicht.

      Freundliche Grüße
      Avatar
      schrieb am 30.10.21 21:47:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      >>>Der Soli müsste nach Deiner Rechnung in etwa ein Fünftel der Kapitalertragssteuer ausmachen

      Nein nein, nicht ein Fünftel, sondern grob ein Zwanzigstel (genauer ein Achtzehntel). Ein Fünftel wären nämlich 20%.

      Man kann den Steuersatz auch rückwärts ausrechnen, 100,87 geteilt durch 1834,12, und das ergibt gerundet genau 5,5% - stimmt also.
      Oder eben 1834,12 mal 5,5%, ergibt 100,8766.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 30.10.21 22:50:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bart IV,
      na gut der Rücknahmekurs eines Fondsanteils war beim ersten und zweiten Verkauf gleich. € 16,20? Die verkauften Anteile wurden alle zum gleichen, niedrigen Kurs angeschafft. Dann hast du nach meiner sehr nebligen Schätzung zuerst 757 Anteile verkauft, dann 667 Anteile. Damit kommen die angegebenen Steuern ungefähr hin.

      Und ich bleibe dabei, durch den Freistellungsauftrag von 1018,- hast du 268,49 gespart.
      Avatar
      schrieb am 05.11.21 08:50:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ alzo - Der Abrechnungskurs war 16,163100. Ich komme auf eine Ersparnis von 268,50€
      (2088,62 + 114,87 - 1834,12 - 100,87)

      Freundliche Grüße


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