Ausgeübte Optionsscheine - Spekulationssteuer???? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.06.00 23:49:56 von
neuester Beitrag 08.06.00 11:14:05 von
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Da ich mir gelegentlich kleinere Optionsscheinpositionen
zulege, nicht zum kurzfristigen Traden sondern langfristig (verhältnismäßig langfristig für einen Optionsschein, also über 5-6 Monate),können auf diese ganz schöne Kursgewinne
auflaufen.
Meine Frage ist, kann mir jemand definitiv beantworten wie
die Gewinne steuerlich behandelt werden wenn ich die Optionsscheine nicht verkaufe, sonder innerhalb der Spekulationssteuerfrist ausübe.
Zusätzlich wäre es noch Interessant zu wissen ob es einen
steuerlichen Unterschied gibt zwischen der Optionsschein - ausübung mit Barausgleich und der mit effektiver Lieferung der Aktie(auch wenn man in der Realität wohl selten die Wahl hat)
Mfg
Syllogist
zulege, nicht zum kurzfristigen Traden sondern langfristig (verhältnismäßig langfristig für einen Optionsschein, also über 5-6 Monate),können auf diese ganz schöne Kursgewinne
auflaufen.
Meine Frage ist, kann mir jemand definitiv beantworten wie
die Gewinne steuerlich behandelt werden wenn ich die Optionsscheine nicht verkaufe, sonder innerhalb der Spekulationssteuerfrist ausübe.
Zusätzlich wäre es noch Interessant zu wissen ob es einen
steuerlichen Unterschied gibt zwischen der Optionsschein - ausübung mit Barausgleich und der mit effektiver Lieferung der Aktie(auch wenn man in der Realität wohl selten die Wahl hat)
Mfg
Syllogist
Bei Verkauf bzw. Ausüben per Differenz gilt die Spekulationsfrist von einem Jahr. Bis 1998 gab es beim Ausüben keine Spekufrist. War immer steuerfrei.
Wenn Du tatsächlich Aktien nimmst, beginnt die Spekufrist von neuem.
Als Einstandspreis wird der Basispreis des OS genommen.
Das Geschäft Optionskauf/Ausübung bleibt steuerlich unberücksichtigt.
Wenn Du tatsächlich Aktien nimmst, beginnt die Spekufrist von neuem.
Als Einstandspreis wird der Basispreis des OS genommen.
Das Geschäft Optionskauf/Ausübung bleibt steuerlich unberücksichtigt.
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