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    ACHTUNG!!!!!!!!!!!!! FLATRATE VON T-ONLINE IST AUF MEHREREN ANSCHLÜSSEN GLECHZEITIG!!!!! ALS HAUPTBE - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.06.00 19:30:04 von
    neuester Beitrag 16.06.00 15:21:17 von
    Beiträge: 39
    ID: 159.776
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      Avatar
      schrieb am 15.06.00 19:30:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      zu benutzen.

      Das funktioniert wirklich.

      Einmal zahlen und mit mindestens 2 Anschlüssen (bisher nur mit 2 von mir getestet surfen).

      Viel Spass beim Geld- sparen, verdienen :)
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 19:34:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      herrjeh,
      wenn jemand herausfindet wer das gepostet hat, werden sie Dir die hammelbeine lang ziehen!!die telekom ist ziemlich nachtragend...
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 19:34:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      haltet den Thread mal oben, damit alle etwas davon haben!
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 19:35:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ist in den Geschäftsbedingungen nicht beschrieben das man nur mit max. 1 Anschluss gleichzeitig online gehen darf (ich weiss es nicht)?

      Pass nur auf das Dir die Flatrate nicht entzogen wird. :)
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 19:38:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich möchte nur darauf hinweisen, daß seit Anfang Juni Channelbundling d.h.surfen bei Bedarf mit 128 k möglich ist.
      Das kostet aber dann 2,9 Pfennig pro Minute also Vorsicht!!!

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      schrieb am 15.06.00 19:39:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich weiss das dass hier nicht reingehört,ich weiss aber nicht wie
      man einen Thread eröffnet.Wer weiss Graumarktkurse von den Times Aktien? Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet.
      Zeigt was ihr könnt!
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 19:40:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      belbo

      Macht nichts, das interessiert die ja überhaupt nicht. Habe ich denen ja mitgeteilt, und als auskunft bekommen das ich mich freuen soll, da es technisch GARNICHT möglich sein kann.

      Liebe Fa. T-ONLINE!!!!!!!! ES IST TECHNISCH MÖGLICH!!!

      Viel Spass beim grübeln.

      Bitte meinen Namen im Spiegel, Frankfurter allgemeine..usw erwähnen.

      Wäre den Redakteuren sehr dankbar.

      Bitte noch einen Verweis auf unseren Iconmedialab-Thread im Board mit in die Zeitung setzen. lol :)

      Gruss Lecter :)
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 19:42:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Larstolani

      Welche meinst Du denn , die New York Times, die Financial Times oder etwa die Sunday Times???lol
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 19:42:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Es war keine Kanalbündelung!!! Der Test wurde von mir mit 2 Leitungen, die über 40 KM auseinanderliegen gemacht.

      Grübelt weiter, vielleicht kommen wir dahinter.
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 19:47:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Lecter

      Kanalbündelung heißt bei t-online ja nichts anderes als das ich mich 2x auf eine identische Kennung anmelden kann. Bei 3 maliger gleichzeitiger Anmeldung leiste ich aber gleich Abbitte.
      Gruss
      K.I
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 19:49:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo weissvonnix
      Nee Nee ,Du weisst schon...
      Die von Manne Krug...
      von der Telekom natürlisch.
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 19:49:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das ist ein Auszug aus den AGB von Surf1:

      ------------------------------------------------
      § 2 Nutzungsbedingungen

      1. Die Nutzungsdauer von Surf1-n-Go definiert sich über die Dauer eines Monats (30 Tage), das bedeutet, bis zu 24 Stunden pro Tag verteilt auf einen Monat. Die maximale Nutzungsdauer beträgt somit 720 Stunden im Monat. Diese maximale Nutzungsdauer variiert abhängig von der Tagesanzahl eines Monats
      28 Tage = 672 Stunden,
      29 Tage = 696 Stunden,
      30 Tage = 720 Stunden,
      31 Tage = 744 Stunden.
      Der über Surf1-n-Go erworbene Internetzugang darf ausschließlich durch unseren Vertragspartner genutzt werden. Die Nutzung dieses Internetzuganges über mehrere Computer gleichzeitig ist nicht gestattet. Ebenso ist die Nutzung durch Dritte (Account-Sharing) nicht gestattet. Zeiten die durch die vertragswidrige Nutzung des Internetzugangs entstehen, werden mit 3,60 DM/Stunde dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
      2. Eine gewerbliche Nutzung der Surf1-n-Go-Flatrate ist nicht zulässig. Sollte die Surf1-n-Go-Flatrate dennoch gewerblich genutzt werden, werden dem Vertragspartner die, durch seine Nutzung entstandenen, tatsächlichen Verbindungsentgelte berechnet. Silyn-Tek behält sich für diesen Fall das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
      ------------------------------------------------

      Wenn es bei Surf1 techn. möglich ist mit mehreren Comp. gleichzeitig online zu sein, warum dann nicht mit T-Online?
      Jetzt schau ich nach den T-Online-AGB.
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 19:57:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Köstlich! Wenn ich bei www.t-online.de die Flatrate bestellen will ist ganz am Schluss das Kästchen mit den AGB das ich mit ja (gelesen) anklicken muss. Zumindest momentan bestehen die ganzen AGB lediglich aus einem Hinweis zum Datenschutz.

      Schlamperladen!
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 19:57:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hi @ll,

      geht mit "ngi" auch, aber wie schon oben beschrieben der 2 anschluß zahlt eben nach...!!!! :)

      Gruß Fb.
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 20:00:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hi Germanisti!

      Da Die von T-Online ja behaupten, dass es technisch nicht möglich ist, vermute ich, das du nichts darüber finden wirst. :)

      Gruss Lecter ;)
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 20:06:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      T-Online vor noch ein Tor!!!

      Ich bin privat auch bei NGI und deshalb finde ich es GEMEIN, wenn alle die bei T-Online sind sich den Anschluss mit nicht T-Onlinern teilen können.

      ALSO: Wer findet zuerst einen Satz in den T-Online-Statuten, der es verbietet den Dienst von 2 oder mehr Rechnern gleichzeitig zu benutzen. ;)

      OB DAS MORGEN IN DER ZEITUNG STEHT???????

      Gruss Lecter ;)
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 20:06:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      Schon mal was von Fakes oder Reals gehört???
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 20:07:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Lecter

      Das zeigt uns nur eimal mehr von welch tiefem Wissen diese Hotline durchzogen ist. Ich bin auch jedesmal erstaunt was denen so einfällt.
      Ausdrücklich ausgenommen die hotline für t-interconnect die ist extrem gut drauf.
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 20:08:35
      Beitrag Nr. 19 ()
      Toll!! Bisher hat alle 6,25 Sekunden einer den Thread angeklickt.
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 20:10:59
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hi Dentist!

      Willst du das als Fake bezeichnen? It´s Real!!!
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 20:20:04
      Beitrag Nr. 21 ()
      Lecter:

      Du hast doch mit der Flatratebestätigung sicherlich die AGB´s erhalten. Lies sie Dir durch ob es eine entsprechende Passage gibt die das gleichzeitige mehrfache Betreiben mit einer Zugangskennung verbietet.
      Wenn nicht hast Du T-Online ja heute öffentlich den Tipp gegeben dies schnellstens abzustellen. :)
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 20:32:27
      Beitrag Nr. 22 ()
      Germanisti

      lies mal weiter oben, ich bin bei NGI!
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 20:33:25
      Beitrag Nr. 23 ()
      Flatrate? Wozu? Wenns auch völlig umsonst geht!

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      Wir bitten um Verständnis, daß wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
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      Informationen auf http://www.okay.net bereitstellen.
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 20:40:46
      Beitrag Nr. 24 ()
      webmaster, bitte Werbung löschen.

      @germanasti:
      da geht was durcheinander. prinzipiell kann man wohl jede internet-verbindung mit mehreren (windows98)-rechnern nutzen, über shared internet. lecter meint wohl, dass man die gleiche flatrate mit denselben zugangsdaten parallel (zumindest zweimal gleichzeitig) nutzen kann.
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 20:50:18
      Beitrag Nr. 25 ()
      ..also ICH bin mit 3 - 4 Rechnern gleichzeitig "drin"..Ich benutze einen Router (ELSA Lancom 1000) und ein
      nettes kleines LAN, da surft dann meine Frau, mein Sohn, mein FTP-Rechner und Ich gemeinsam...

      Das Problem ist , ab *wann* diese Flatrate gilt, ich habe eine Nachricht von t-online bekommen, dass
      diese bei ummeldung *vor* dem 5.6. bereits ab dem 6.06. gilt...mal sehen, ich habe seit dem doch recht viele
      online-Minuten verbraten (radio via Internet etc.)

      Wenn die mir krumm kommen, dann gibt`s Klage, wenn nicht, dann ...kaufe ich vielleicht noch ein paar Aktien
      nach, denn wer diesen sehr stabilen Service für 79,00 nicht nutzt (ich denke da vor allem an Firmen,
      die dank smtp-relay-Funktion auch alle eMail-Adressen hinter einem t-online Anschluss verstecken können). ist selber
      schuld...
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 20:58:53
      Beitrag Nr. 26 ()
      hi einzelheinz.

      Wieso Werbung für okay.net Ich wundere mich nur, wer so blöd ist und sich dieso ach so tolle und vorallem teure Flatrate von T-online haben
      will? Dieser ehemalige Monopolist gehört eingeäschert oder radikal
      saniert! Die müssen sich schon was besseres einfallen lassen, diese
      Ex-Monopolausruher!

      Ich surfe lieber umsonst, denn die eingeblendete Werbung gibts auf
      jeder Seite sowieso schon genug!

      Es grüßt Dich
      postfunk
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 21:16:11
      Beitrag Nr. 27 ()
      @postfunk
      du kommst anscheinend von dem laden bzw. wirbst in deren auftrag, und dein beitrag ist auch dementsprechend formuliert (wir...). werbung hat hier nunmal nix zu suchen.
      gruß
      einzelheinz
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 21:16:24
      Beitrag Nr. 28 ()
      einzelheinz:
      Benutzung aber nur über eine einizige Leitung (mit Kanalbündelung zwei) ???

      Jetzt habe ich die AGB´s gefunden. Darin heisst es:"die Nutzung einer Zugangsberchtigung ist nur einem Nutzer gestattet".

      Alle Unklarheiten geklärt?
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 21:21:44
      Beitrag Nr. 29 ()
      germanasti,
      genau das mein ich, eine leitung. bei surf1 iss das verboten. würde mich interessieren, wie die das technisch rausfinden, wenn einer trotzdem mit zwei rechnern über eben eine leitung (shared internet) reingeht.

      cheers,
      einzelheinz
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 21:25:14
      Beitrag Nr. 30 ()
      ... aber heinzi!

      du glaubst doch nicht im ernst, ich formuliere noch den text um,
      selbst wenn es werbung ist. dafür ist mir meine zeit zu kostbar.
      ich habe nur was gegen die schweineteure t-online.

      grüßchen
      postfunk
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 21:32:47
      Beitrag Nr. 31 ()
      einzelheinz:
      Wenn du dich anmeldest, egal ob Surf1 oder T-Online, gibst Du deinen Anmeldenamen, Passwort und Kennung bekannt, sonst würdest du gar nicht reinkommen.
      So wie du hier im WO-Chat bei jedem einzelnen erfragen kannst, wieviele Std. er seit seinem Entstehen schon im Chat war, kann Surf1 in der Datenbank abfragen, wielange monatliche die verschiedenen Leute online waren. Ich könnte mir vorstellen das die einen Filter benutzen der alle aussortiert, die monatlich mehr Std. online waren als der Monat überhaupt hat.
      Nur komisch das dies überhaupt möglich ist. z.B. bei AOL kann ich nur mit einem Namen rein.
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 21:35:01
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hi Leute!

      Die Sache mit dem Router und mehreren Rechnern dahinter ist doch völlig legal. Ein Problem ist doch nur der Durchsatz.


      Germanisti: Was heisst ein Nutzer, wenn eine Firma die Flatrate hat, darf dann nur ein ganz bestimmter oder dürfen alle mal? Die Sache ist so schwammig ausgelegt, da würden die nicht mit durchkommen. Und ausserdem ist es ja laut T-Online-KALTLINE ;) nicht möglich!!!!

      Gruss Lecter :)

      Hats denn jetzt schon jemand von Euch ausprobiert?
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 21:38:56
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ach ja, noch was! Mit dem vorigen ECO-Tarif ging es nur mit einem Hauptbenutzer = 0001 alle weiteren bekamen die Meldung, dass der Zugang bereits belegt sei.
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 21:47:44
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hilfe! Jetzt lasst dies nicht zu einer Grundsatzdebatte werden!

      AGB T-Online Auszüge:

      2.1.3 Die Nutzung einer Zugangsberechtigung ist nur einem Nutzer gestattet.

      2.1.4 Dem Nutzer ist es nicht gestattet, die bereitgestellte Zugangsberechtigung ohne besondere Vereinbarung mit der T-Online AG gewerblich Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen...

      5 Der Nutzer hat auch die Preise zu zahlen, die durch unbefugte Nutzung seiner Zugangskennung entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.

      Diese drei Punkte sagen nichts anderes als:
      - das NIRGENDS dementiert wird, das die gleichzeitige Nutzung nur mit einem (bei Kanalbündelung zwei) Zugang benutzt werden darf!
      - Für mehr als einen Zugang zeitgleich mit nur einer Kennung für jeden weiteren die normalen Gebühren zu entrichten sind, wie bei der Kanalbündelung. Egal ob nun beabsichtigt mit mehreren Zugängen online ist oder unbeabsichtig z.B. Zugangscode veröffentlicht hat.
      - Im Grund könnte der Nutzer auch eine Firma sein und eine Firma kann viele hundert Internetzugänge haben. Soweit ich aber noch weiss ist bei T-Online der Geschäfts- und Privatkundenbereich ausgegliedert. Wenn nicht wäre es ein grobes Foul und müsste sofort geändert werden.


      Nun lasst es aber gut sein...
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 22:01:11
      Beitrag Nr. 35 ()
      Germanisti!

      Ich habe für eine Firma die Flatrate beantragt und Explizit darauf hingewiesen, dass es sich um eine Firma und nicht um eine Privatperson handelt. Die Aussage der Hotline war, "Die Flatrate kann von Privat und Geschäftskunden benutzt werden"

      AUSSERDEM, ICH WIEDERHOLE: UNTER 01300190 KANN JEDER VON EUCH ERFAHREN, DASS ES TECHNISCH NICHT MÖGLICH IST DIE FLATRATE VON 2 ANSCHLÜSSEN GLEICHZEITIG ALS 0001 ZU BENUTZEN.

      Jetzt frage ich Dich, was macht ein unbescholtener Bürger, der mit der Flatrate surft, und dem die Zugangsdaten übers Netz vom Rechner gezogen werden, wenn er dann die Rechnung der entstandenen Kosten von 112345 Benutzern seiner Flatrate erhält.

      DIE GERICHTE WERDEN SICH FREUEN UND T-ONLINE WIRD VERLIEREN ;)
      Dieser Punkt wird demnächst wohl eh in der Presse auftauchen, wenn die ersten Kunden Rechnungen auch von anderen ISP`s über mehrere TAUSEND DM bekommen.

      Gruss Lecter ;)
      Avatar
      schrieb am 15.06.00 22:04:53
      Beitrag Nr. 36 ()
      Bedofroses

      Ruf einfach die 08003305000 an und frag nach ab wann Deine Flat galt.

      Sprechzeiten: 08:00 bis 16:00 Uhr

      Gruss DIE DREI MIT DER MÜTZE ;)
      Avatar
      schrieb am 16.06.00 08:12:01
      Beitrag Nr. 37 ()
      Und nach oben!!
      Avatar
      schrieb am 16.06.00 12:57:00
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 16.06.00 15:21:17
      Beitrag Nr. 39 ()
      Kassa-ndra!!!!

      Sind wir jetzt hier in einer Werbeveranstaltung oder was?

      Vielleicht wäre es nur fair, den Lesern zu verraten, das man für max. 25 Stunden/Monat 1.-- DM bekommt. Ich habe auch schon mit alladvantage.com gesurft, und kann nur lachen!!!! Da wird man für Werbung bezahlt!!! Und dabei ist kaum Werbung zu sehen. Also liebe Leser, kann ich nur empfehlen, da die Performance kaum darunter leidet. Vielleicht gibt es dann ja auch ab und zu wirklich Werbung!

      Gruss Lecter ;)


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