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    Frage zu Leerverkäufen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.06.00 12:56:31 von
    neuester Beitrag 20.06.00 13:36:59 von
    Beiträge: 5
    ID: 162.831
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      Avatar
      schrieb am 20.06.00 12:56:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir bei folgendem Problem helfen:

      gestern habe ich bei comdirekt einen verkaufsauftrag, tagesgültig mit limit aufgegeben.
      heute hatte ich auf meiner kontoübersicht keinen betrag gutgebucht und ging davon aus, dass der auftrag nicht ausgeführt wurde.
      nun gab ich den verkaufsauftrag nochmal ein und schaute nach kurzer zeit ins orderbuch. der verkaufsauftrag wurde nun gestern und heute ausgeführt (also heute als leerverkauf) comdirekt meint nun ich müsse die aktien zurückkaufen und die gebühren zahlen.
      darf ein leerverkauf überhaupt funktionieren?
      muss ich die unkosten tatsächlich übernehmen?

      danke
      gruß
      hasmanemak
      Avatar
      schrieb am 20.06.00 13:09:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein Leerverkauf ist eigentlich in Deutschland verboten. Da die comdirect jedoch zur Zeit ihre Orderbücher und Depotbestände nicht richtig aktualisiert, kann es zu so einem Leerverkauf (shorten) kommen.

      Ist mir gestern auch mit Fantastic passiert.

      Es ist richtig, dass du die Aktien wieder zurückkaufen musst - aber es scheint bei dir positiv zu sein. Gestern hast du teuer verkauft und heute kannst du sie für 32 oder niedriger wieder kaufen.

      Die Kosten trägst du tatsächlich selbst - bei mir war es so, dass ich vergass, dass ich bereits den Auftrag in Düsseldorf aufgegeben hatte. Als ich bei der Bank (comdirect) anrief, machte mich die Mitarbeiterin der comdirect noch nicht mal darauf aufmerksam, dass ich bereits den Auftrag in Düsseldorf platziert habe. Nun muss ich Fantastic kaufen, um meine Shortposition zu decken.
      Avatar
      schrieb am 20.06.00 13:14:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich glaube, Leerverkäufe (shortselling) sind in Deutschland nicht zulässig. Hat mir mal ein Kollege erklärt, keine Ahnung ob es stimmt. Falls es zutrifft, kannst du Comdirect an den E*ern packen, da sie dann gg. geltende Gesetze verstoßen haben, alleine schon dadurch, daß sie einen Leerverkauf überhaupt zugelassen haben. Wie gesagt, keine Ahnung ob es wirklich zulässig ist oder nicht...
      Avatar
      schrieb am 20.06.00 13:18:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also, da es wohl tatsächlich verboten ist hast du jetzt die Karten in der Hand. Laß dich auf keine Kompromisse ein, die müssen die Aktien kostenfrei für dich zurückkaufen (und bei Verlust den Verlust natürlich erstatten) oder den Leerverkauf annullieren. Drohe notfalls mit der Börsenaufsicht, hat bei mir (andere Direktbank) immer gut funktioniert.
      Avatar
      schrieb am 20.06.00 13:36:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich denke Stockfinder hat recht. Fälle wie dieser sind meist in den AGB´s geregelt. Zudem liegt der Fehler wahrscheinlich gar nicht bei Comdirekt, da die Fehler meist in falscher Auszeichnung beim Handel selber liegen. Würde mir die Stücke schell zurückkaufen, da die dich sonst billigst eindecken werden.


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