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    Verluste mit übertragen bei Depotübertrag ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.09.00 19:52:28 von
    neuester Beitrag 23.09.00 17:54:55 von
    Beiträge: 5
    ID: 249.556
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      Avatar
      schrieb am 21.09.00 19:52:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn ich von jemanden eine verlustposition übertragen / geschenkt bekomme und diese innerhalb eines jahres (nach kauf) veräussere kann ich die verluste mit meinen gewinnen verechnen ?
      Avatar
      schrieb am 21.09.00 21:38:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du die Position geschenkt bekommst, hast Du keine Verluste :)

      Aber wie ist das bei Schenkung: müsstest Du nicht Schenkungssteuer an das FA zahlen?? :(

      etrader
      Avatar
      schrieb am 22.09.00 00:14:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      die höhe ist noch innerhalb dessen was man verschenken kann...

      aber andereseits wenn ich eine gewinnposition geschenkt bekomme innerhalb eines jahres muss ich doch auch spekusteuer abführen

      vielleicht findet sich ja doch noch jemand der mir das genau sagen kann...
      Avatar
      schrieb am 22.09.00 15:42:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Boardexperte

      Ich werde versuchen Dein Problem zu lösen. Könntest Du es nur noch einmal bitte ganz genau erklären.

      Vielen Dank
      HotS
      Avatar
      schrieb am 23.09.00 17:54:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      @boardexperte:

      Grundsätzlich gilt, daß die Besitzdauer des Rechtsvorgängers (= der Schenkende) beim Rechtsnachfolger (= der Beschenkte) angerechnet wird. Der Schenkvorgang selbst ist keine Anschaffung!

      Beispiel 1.: Vater kauft am 10.10.1999 Aktien zu 69,00 DM - schenkt diese am 13.05.00 an S. S verkauft am 23.9.00 zu 52,00 DM.
      Lösung: Veräußerungsverlust aus § 23 EStG in Höhe von 17,00 DM mit den üblichen Verlustverrechnungsmöglichkeiten, auf die ich hier nicht näher eingehe.

      Beispiel 2.: wie oben, die Aktien werden aber erst am 15.10.00 verkauft.
      Lösung: ein Gewinn wäre steuerfrei, ein Verlust nicht verrechenbar.

      Das vorstehende Problem ergibt sich ja auch bei Grundstücken, neuerdings verschärft wg. 10jähriger Frist! Und ist dort definiv geklärt. Hier gibt es zum Beispiel eine gemeinsame Verfügung der OFD`en Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg.

      Alles klar?


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