com4net - steuerrechtliche Frage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.01.01 10:50:44 von
neuester Beitrag 01.02.01 14:24:25 von
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Kann ich den Verlust durch die com4net-Fehlinvestition irgendwie steuerlich geltend machen?
Falls du innerhalb der Spekufrist (12 Monate) liegst und dein Aktienzertifikat noch hast, dann verkaufe irgendwem die Dinger für 0,01 Euro. Den Verluste dann bei EK-Steuer 2001 mit Gewinnen aus Spekulationsgeschäften verrechnen.
Gibt es keine andere Möglichkeit, die com4net-Verluste abzuschreiben, insbesondere vor dem Hintergrund, daß ja kein vorbörslicher Handel stattfand bzw. stattfindet??
Ich denke man kann Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen bzw. vortragen oder liege ich da falsch?
ich glaube nicht, daß es eine unterschied macht, ob du die aktien vorbörslich oder an der börse direkt gekauft hast. insofern hat dann auch miss linux recht, wenn sie sagt, daß du nur die aktien innerhalb der einjährigen spekulationsfrist zwischen ankauf und verkauf an einen dritten weiterveräußern kannst. du mußt dann nur noch als nachweis für das finanzamt die übertragung im aktionärsbuch bei der c4n vorlegen. ein zwischen dir und dem käufer geschlossener schriftlicher vetrag dürfte nicht ganz ausreichend sein, da daß fiamt in diesem fall von einem fingiertem geschäft ausgehen wird. falls du die entsprechenden nachweise hast, können die dann aus diesem geschäft gemachten verluste mit aus innerhalb der spekufrist gemachten gewinnen nur innerhalb der sgn. privaten veräußerungsgeschäfte verrechnet werden. verlust können dabei zurück und anschließend vor getragen werden, bis sie in dem jeweiligen jahr durch gewinne aufgerechnet sind.
tom
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