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    Quellensteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.03.01 18:28:34 von
    neuester Beitrag 10.03.01 10:23:19 von
    Beiträge: 4
    ID: 355.801
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      schrieb am 08.03.01 18:28:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Eine Frage:
      Muß man Zinsen die bereits besteuert worden sind (Quellensteuer), in der Lohnsteuererklärung, dennoch angeben?

      MFG
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 08:50:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi GGecco,

      sofern es sich um deutsche Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) handelt wird diese nur erhoben, wenn Du Dein Freistellungsauftrag nicht mehr ausreicht. In diesem Fall must Du die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Sollst Du keinen Freistellungsauftrag abgegeben haben, kannst Du mit der Erklärung der Zinseinnahmen und dem Einreichen der Steuerbescheinigungen die ans Finanzamt abgeführte Kapitalertragsteuer im Rahmen der Steuererklärungen wieder zurückholen.

      Bei ausländischer Kapitalertragsteuer ist die Sache etwas schwieriger. Falls solche vorhanden seien sollten, schreib doch bitte nochmal.
      Avatar
      schrieb am 09.03.01 10:30:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi Flughund!

      Ich meine, wenn der Freistellungsauftrag nicht mehr ausreicht, muß man dann die Zinseinkünfte,die darüber hinaus gehen, noch angeben?
      Diese sind ja schon automatisch mit 30%, besteuert worden.

      Diese Zinseinkünfte verstehen sich als in Deutschland erwirtschaftet.

      Gruß GGhecco
      Avatar
      schrieb am 10.03.01 10:23:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Natürlich mußt Du die Zinsen angeben, wenn Dein Freistellungsauftrag übervoll ist! Und zwar mußt Du ALLE Zinsen angeben, nicht nur diejenigen, den den Freistellungsauftrag überschreiten! Evt. abgezogene ZASt wird angerechnet!


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