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    eröffnet am 24.04.01 20:44:28 von
    neuester Beitrag 25.04.01 15:15:02 von
    Beiträge: 5
    ID: 388.474
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      Avatar
      schrieb am 24.04.01 20:44:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie nennt mann eigentlich das recht der Emmitennten bei grossen Kauforders den Kurs um ein cent anzuziehen und bei grossen verkauforders den kurs um ein cent runterzuziehen ??? Ein zuschlag der ärgerlich ist aber weitgehend legitim !

      Antwort :
      Avatar
      schrieb am 24.04.01 22:31:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Im Emissionsprospekt sind die Bedingungen für den Handel eines jeden OS festgelegt.
      Z.B.: Maximaler Spread, maximale Stückzahl, ...
      Der Emi kann nun (wenn noch nicht geschehen) den Spread bis zum Maximum jederzeit ausdehnen. (unabhängig von der gehandelten Stückzahl)
      Wenn nun jemand eine höhere Stückzahl als das Maxium das im Prospekt angegeben ist kaufen oder verkaufen möchte, kann (muß nicht) der Emi den Spread darüberhinaus ausweiten.
      Man sollte sich also vor einem größeren Kauf (Stückzahl) informieren, dann gibt es keine bösen Überraschungen.
      Gruß 93505
      Avatar
      schrieb am 25.04.01 11:32:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich meinte aber nicht den spread also nicht die Differenz zwischen Geld und Briefkurs , die der Emmitent ausweiten darf. Ich sprach vom os-Kurs der z.b. bei index-os um einen cent hoch oder runter gestellt werden darf .
      Avatar
      schrieb am 25.04.01 11:34:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      ohne das sich beim underlying etwas ändert . Diese Kursänderung ist allein abhängig vom Angebot und der Nachfrage.
      Avatar
      schrieb am 25.04.01 15:15:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Ausweitung des Spread ist ja genau diese Verteuerung bzw. Verbilligung.
      Gruß 93505


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