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    Erste Schadenersatzklage gegen EM.TV offenbar chancenlos - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.06.01 18:12:18 von
    neuester Beitrag 23.06.01 19:01:57 von
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      schrieb am 22.06.01 18:12:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Erste Schadenersatzklage gegen EM.TV offenbar chancenlos

      Das Risiko negativer Kursentwicklung gehöre zum Aktienkauf dazu, findet die Richterin

      München - Ein Kleinanleger hat in dem ersten Prozess dieser Art gegen das Medienunternehmen EM.TV & Merchandising wegen des Vorwurfs falscher Bekanntmachungen offenbar wenig Aussicht auf Schadenersatz. Richterin Elisabeth Fehlhammer sagte bei der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht München, sie werde sich der Rechtsauffassung der Anklage nicht anschließen.
      Diese wirft EM.TV-Chef Thomas Haffa und seinem Bruder Florian vor, durch falsche Pflichtveröffentlichungen die wahre Lage des Unternehmens verschleiert zu haben und fordert für ihren Mandanten rund 6.000 Mark Schadenersatz. Die Anwälte von EM.TV wiesen die Vorwürfe zurück und beantragten die Abweisung der Klage. Die Entscheidung wird für den 23. August erwartet.

      Die Richterin verwies auf das Wertpapierhandelsgesetz, in dem Firmen zwar zur Veröffentlichung richtiger Meldungen verpflichtet werden, das einen Schadensersatzanspruch bei Falschmeldungen aber ausschließt. „Was zwar von den Aufsichtsämtern beanstandet werden kann, muss nicht zwingend zur Entschädigung von Kleinaktionären führen“, sagte sie. Außerdem sei das Risiko bei Anlagen am Neuen Markt bekannt. „Warum soll es Schadenersatz geben, wenn der Anleger Aktien eines Unternehmens am Neuen Markt kauft, und sich deren Kurs nicht so entwickelt, wie er sich das vorstellt“, fügte sie hinzu.

      Rechtsanwalt Andreas Tilp, der nach eigenen Angaben gegen EM.TV über hundert Anleger vertritt und rund 40 Klagen eingereicht hat, kündigte an, das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Der solle dann klären, ob Paragraph 15 des deutschen Wertpapierhandelsgesetz, der Schadensersatzansprüche von Anlegern ausschließt, mit europäischem Gesetz vereinbar ist.

      Die Aktien von EM.TV waren im Herbst nach einer massiven Gewinnwarnung und Gerüchten um finanzielle Schwierigkeiten um rund 90 Prozent eingebrochen. Gegen EM.TV haben mehrere hundert enttäuschte Anleger Klagen eingereicht.

      rtr
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 18:18:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es war von Anfang an klar, daß SE- Ansprüche gem. WpHG ausgeschlossen sind.

      Die betreffende RA- Kanzlei nutzt die Vorkommnisse geschickt für eigene PR.
      Zudem dürfte einiges an Kosten auflaufen.

      Mich würde interessieren, ob der Prozeß über eine Rechtsschutzversicherung finanziert wird.
      Vorstellen kann ich mir das allerdings nicht wirklich.

      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 18:18:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      22.06.2001
      EM.TV bleibt auf "sell"
      Merck Finck & Co

      Der zuständige Analyst Alexander Kachler von Merck Finck & Co stuft die Aktien der EM.TV & Merchandising AG (WKN 568480) weiterhin auf „sell“ ein. Es gebe unverändert keine Gründe, um das Rating zu ändern.

      Eine Klage eines Privatanlegers gegen die EM.TV aufgrund der hohen Aktienwertverluste werde Ende August entschieden werden. Der Richter habe während des bisherigen Verlaufs des Prozess Schwierigkeiten gehabt den Argumenten der Anklage zu folgen. Es sei ein Problem, wenn ein Anleger in einen risikoreichen Markt investiere und dann seine Verluste erstattet haben wolle, wenn es bei Aktein einen Kursverfall gebe. Obwohl der Kläger angekündigt habe notfalls in eine höhere Instanz zu wechseln, sehe Kachler die Ansicht bestätigt, dass die Klagen der Anleger keine Chance vor Gericht haben werde.

      Bei der Privatbank aus München verleihe man der EM.TV weiterhin ein „sell“-Rating.
      Avatar
      schrieb am 22.06.01 18:45:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich bin der gleichen Meinung, jetzt wollen die RA sich auch noch mal an den EM.TV Geschädigten bedienen.


      Echte Chancen auf Schadensersatz werden wohl nicht bestehen :(:(
      Avatar
      schrieb am 23.06.01 18:47:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich bin zwar auch der Meinung, dass jeder erst mal für seine Handlungen selbst verantwortlich ist. Es ist sicher auch richtig, dass bei eventuellen Schadenersatzensprüchen von Anlegern höhere Ansprüche gelten müssen, als im üblichen Geschäftsverkehr.
      Trotzdem scheint mir die Rechtsauffassung, dass ein Schadenersatz unter allen Umständen (auch bei eindeutigem Betrug) ausgeschlossen ist, Machenschaften wie im Falle EM.TV Tür und Tor zu öffnen. Oder sollte man Klage vielleicht gegen das BAW richten - wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht?

      Wenn eine Firma sich mit falschen Angaben einen Kredit erschleicht, ist das strafbar und begründet im Prinzip das Recht auf Schadenersatz. Ist das in betrügerischer Absicht geschehen, so kann auch die handelnde Person haftbar gemacht werden. (Die Firma, die den Kredit erhalten hat, wird nicht haften - geklagt wird ja wohl auch nur, wenn der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann.)
      Analog kann zwar vielleicht die Firma EM.TV nicht haftbar gemacht werden, wohl aber Vorstände und evtl. auch Wirtschaftsprüfer (bzw. deren Haftpflichtversicherungen). (Ich will damit nicht einer Entscheidung vorgreifen, ob bei EM.TV Betrug vorliegt - aber das sollte überprüft werden.)

      Gruß, rv

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      Avatar
      schrieb am 23.06.01 19:01:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      "Die Richterin verwies auf das Wertpapierhandelsgesetz, in dem Firmen zwar zur Veröffentlichung richtiger Meldungen verpflichtet werden, das einen Schadensersatzanspruch bei Falschmeldungen aber ausschließt. „Was zwar von den Aufsichtsämtern beanstandet werden kann, muss nicht zwingend zur Entschädigung von Kleinaktionären führen“, sagte sie."

      Dies Gesetz muß dringend höchstrichterlich geprüft werden, sofern dadurch die Opfer von Falschmeldungen gehindert werden, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das Gesetz wäre bei o.g. Auslegung ein Freibrief für Betrüger. Welche Abgeordneten haben es eigentlich beschlossen?


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