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    Fahren mit Heizöl im Tank, Wer kenmnt Höchststrafe ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.09.01 16:50:05 von
    neuester Beitrag 01.03.03 14:04:00 von
    Beiträge: 23
    ID: 473.619
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      Avatar
      schrieb am 17.09.01 16:50:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      danke
      Avatar
      schrieb am 17.09.01 16:57:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn dich george walker bush erwischt, denk ich mal: todesstrafe.

      ne mal im ernst: das delikt ist steuerhinterziehung. die hoechsstrafe kenn ich nicht. jedoch musst du eventuell auf jahre zurueck die steuer erstatten, wenn du nich lueckenlos nachweisen kannst, dass du alles heizoel dass du gekauft hast zu heizzwecken verwendet hast.

      gruesse ayguen
      Avatar
      schrieb am 17.09.01 17:08:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Stimmt, ist Steuerhinterziehung.Zugrunde gelegt wird das Datum seit das Auto auf dich oder den Betreffenden angemeldet wurde.Dann werden gefahrene Kilometer zugrunde gelegt, die mit so einem Diesel üblicherweise gefahren werden. So war es zumindest bei einem Bekannten.Du müsstest dann weniger Kilometer nachweisen.Ausserdem eine fette Geldstrafe zusätzlich versteht sich.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 17.09.01 17:18:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Höchststrafe ist:Das Heizöl muß dann persöhnlich im
      Förderland abgehohlt werden.
      Avatar
      schrieb am 17.09.01 17:24:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      auf jeden fall ist es so, daß du in unserem beschissenen staat bei wiederholungstat härter bestraft wirst wie ein kapitalverbrecher...es geht ja schliesslich um dein bestes...dein geld in form von entgangener steuer...

      P.S. bin absoluter patriot aber steuerhasser :D

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      Avatar
      schrieb am 10.09.02 10:05:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      hat jemand erfahrungen beim fahren mit heizöl ?
      auswirkungen auf den motor wegen fehlenden zusatzstoffen usw.
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 10:18:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      http://www.wdr.de/tv/service/verkehr/inhalt/20010918/b_5.pht…

      ....


      Saftige Strafen
      Wer beim Heizölfahren erwischt wird, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für den Tankinhalt des Fahrzeugs, in dem das Heizöl entdeckt wurde, ist die Mineralölsteuer nachzuzahlen. Das gilt meist auch für den gesamten Inhalt des Heizöltanks, aus dem gezapft wurde.
      Darüber hinaus wird der weitere Bezug von Heizöl durch die Behörden kontrolliert: Der Heizölfahrer kann amtlich vom Heizölbezug ausgeschlossen werden, er muss dann das Heizöl in Zukunft immer zum teuren Dieselpreis beziehen!
      Des Weiteren sind – je nach Schwere des Falles – auch Geldstrafen von bis zu 100.000 Mark und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich. (WDR.de)
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 10:24:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hat denn vielleicht auch jemand Erfahrung, wann und wie solche Zollkontrollen gemacht werden.
      Ich bin nämlich noch nie angehalten worden.
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 11:47:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Auf jeden Fall müsstest Du bei evtl. Werkstattbesuchen oder Unfällen mit auslaufenden Tank vorsichtig sein. Heizöl ist Himbeerrot eingefärbt, schaut aus wie Limonade.


      Kontrolliert wird wahrscheinlich da, wo es sich lohnt. (Fuhrunternehmen wegen Verbrauch, Ebenerdiger Heizöltank, schließlich schleppt keiner das Heizöl im 10 Liter Kanister vom Keller zum Auto.)

      Meine Devise: lass es bleiben. Krumme Dinger lohnen sich nur, wenn sie richtig groß sind (ab ca 10 Mio EUR, weil dann ein restliches Leben im Ausland finanziert ist)
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 11:55:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      ich dachte es gilt "in dubio pro reo". Da könnte doch irgendwer Dir theoretisch bei Nacht und Nebel Heizöl in den Tank kippen (iss ja schlimmer als wenn jemand Wasser reinschüttet) und dann Anzeigen oder so ....
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 12:24:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      ...in dubio pro reo (das ist lateinisch und heißt übersetzt etwa "Im Zweifel für den Angeklagten" ) gilt in Deutschland hauptsächlich bei Raub, schwerer Körperverletzung und Mord.

      Gut ist, wenn der Täter eine schlechte Kindheit/Jugend hatte oder aus zerrütteten Verhältnissen kommt, dann drückt der Richter gerne mal ein Auge zu und gibt Strafnachlaß.

      Besser ist, wenn der Täter aus kriminellem Milieu kommt, dem Richter aber eine positive Sozialprognose vorheulen kann oder zur Tatzeit betrunken war, dann geht es recht glimpflich aus.

      Wenn du aber falsch geparkt hast oder zu schnell gefahren bist, kommt eine saftige Strafe auf dich zu, die gnadenlos eingetrieben wird.

      So kann es kommen, daß es für einen unterhaltspflichtigen Geschiedenen günstiger ist, seine Geschiedene Ex-Frau - im Affekt und unter erheblichem Alkoholeinfluß - umzubringen und dafür mit allen Strafnachlässen nach 5 - 7 Jahren aus dem Knast zu kommen antelle ihr lebenslang Unterhalt zu bezahlen und später mit einer erheblich geminderten Rente das Dasein zu fristen.

      mfg BaBa
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 12:40:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      Und was hat das mit Heizöl zu tun ?
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 12:43:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die allgemeinen strafprozessualen Grundsätze (Legalitätsgrundsatz; Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Aussageverweigerungsrecht(nemo tenetur); im Zweifel für den Angeklagten) gelten selbstverständlich auch im Steuerstrafrecht. Rechtsgrundlage: §§ 385 AO ff.
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 12:55:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      aber gefahren ist wohl noch keiner mit dem zeugs von euch ?

      antworten im stil: ich kannte mal jemanden, der das vielleicht
      mal gemacht hat zählen auch :D
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 12:57:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      naja es geht nicht um Strafprozess, sondern um Steuernachzahlung und da können die doch schätzen was sie wollen!

      Hypothetischer Fall

      Irgendjemand verleiht sein Auto, natürlich keine Zeugen - der tankt dann Diesel und gibt es wieder zurück, dummerweise bist Du in einem Unfall verwickelt (mit Deinem über 10 Jahre alten Auto und über 200000km drauf) und es läuft Diesel aus, die Polizei die den Unfall aufnimmt wird das dann wohl auch anzeigen.

      ..... da kann das Finanzamt doch machen was sie wollen??? Oder???
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 12:58:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich meine natürlich er tankt anstelle von Diesel Heizöl.
      Avatar
      schrieb am 10.09.02 13:01:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      Funktioniert das denn generell oder nur bei einem Dieselfahrzeug?

      Das Problem ist nicht das Heizöl sondern die MPU, tannenzapfen. :D
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 10:48:46
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ob das bei den neuen Fahrzeugen auch dauerhaft funktioniert weiß ich nicht, aber bei einem 10 Jahre alten Golf auf alle Fälle. Heizöl ist ganz normaler Dieselkraftstoff, da ist nur ein Färbungsmittel drin ( wegen Erkennungsgründen, Steuer ) und die sogenannten Additive fehlen. Wie gesagt, bei einem 10 Jahre alten Auto das man vieleicht noch 1-2 Jahre fahren will und eh nicht mehr viel zu versauen ist geht das.
      Problem an der Sache ist, es ist Verboten und zählt unter Steuerstraftat und Dementsprechend fällt auch die Strafe aus.
      Kontrolliert kann das ganze auch werden. Da haben die einen durchsichtigen Plasteschlauch und ein Vakuumpumpe, und damit können die eine Sichtkontrolle machen.
      Ging mir auch schon so, allerdings mit dem LKW.
      Gruß!
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 13:23:30
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Erstposter! Hab hier was für Dich, sogar legal! http://f23.parsimony.net/forum49387/
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 17:22:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      Warum fahren eigentlich alle unsere so fürsorglich
      arbeitenden Bauersleute einen Diesel-Mercedes?
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 20:23:15
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Dr.Glocke,
      die Bauersleute fahren nicht mit Heizöl sondern mit steuerfreiem Dieselöl. Dies dürfen sie nur für landwirtschafliche Fahrzeuge verwenden. Da aber steuerfreier Treibstoff die gleiche Farbe hat wie versteuerter, können die Landwirte ihre fetten Diesel-PKW`s ganz ungeniert mit unversteuertem Dieselkraftstoff durchs Land bewegen.
      Avatar
      schrieb am 28.02.03 22:27:37
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hat jemand Erfahrungen mit Petroleum ? Ich weiss, dass wir bei der Bundeswehr das Zeuch dem Kraftstoff aus Frostschutzzwecken beigemengt haben. Theoretisch ist Petroleum doch noch höher raffineriert (und damit hochwertiger ?!) und sollte eine Alternative sein.

      Früher war Petroleum ja noch wesentlich teurer als Diesel , aber inzwischen ...

      :kotz:
      Avatar
      schrieb am 01.03.03 14:04:00
      Beitrag Nr. 23 ()
      hega! bauern fahren keinen steuerfreien diesel,sondern steuervergünstigt.PKW wird nicht vergünstigt,gefahrene km werden mit ca.10 l/100km abgezogen(kontrolle durch zoll):mad:


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