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    Aktienkauf und -verkauf zu verschiedenen Zeiten. Wie verhält es sich mit der Spekusteuer ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.00 17:41:05 von
    neuester Beitrag 15.01.00 19:29:17 von
    Beiträge: 3
    ID: 51.212
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      Avatar
      schrieb am 15.01.00 17:41:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist zwar sicher schon oft gefragt worden, finde es aber im Moment nicht !
      Folgendes: Ich kaufe je 100 Aktien A das 1. mal im Januar, kaufe dann im Juli nach und noch einmal im September.
      einen Teil der Aktien (100 St.) verkaufe ich dann im Februar des nächsten Jahres ab. Muß ich den Gewinn versteuern, da ich ja > 1Jahr 100 st. gejauft habe oder wird der kauftermin gemittelt, so daß ich erst im Sommer verkaufen kann, dafür dann aber alle Aktien steuerfrei sind.
      Wie verhält es sich mit Aktien aus Kapitalerhöhungen ??


      Vielen Dank,
      Avatar
      schrieb am 15.01.00 17:59:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo!

      Meines Wissens lautet die Devise des Finanzamtes: Last in, First out.
      Diese Regelung ist zwar wirtschaftlich nicht zu begründen, höchstens
      damit, daß sie die höchste Spekusteuer bringt, ist aber auch egal.

      Bei Nachkäufen von Aktien (2. Kauf und folgende) werden die An-
      schaffungskosten nach dem gewogenen Durchschnitt ermittelt. Vom Verkaufs-
      erlös werden dann die durchschn. AK abgezogen und Du erhälst den
      Spekugewinn oder -verlust.

      Du kannst aber auch den Nachkauf über ein 2. Depot durchführen. Dann
      kostet es zwar 2 Mal die Depotkosten, Du kannst aber belegen, welche
      Aktien Du wann verkauft hast. Somit kommst Du um die Spekusteuer her-
      um, oder aber die Spekufrist verkürzt sich für Dich!

      Falls ich hier absoluten Stuß von mir gegeben haben sollte, bitte
      ich um Stellungnahmen (glaube und hoffe ich aber nicht).

      Ciao, UHT
      Avatar
      schrieb am 15.01.00 19:29:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das stimmt schon, es ist aber kein "last in first out". Es wird in 2 Schritten vorgegangen:
      1. Ermitteln, ob schon Aktien außerhalb der Spekufrist liegen. Diese bleiben außen vor und sind steuerfrei.
      2. Für den Rest wird ein Durchschnittsanschaffungskurs gebildet wie oben geschildert.


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