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    stock options - wie weden sie bilanziert? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.06.02 20:53:35 von
    neuester Beitrag 24.06.02 13:14:25 von
    Beiträge: 24
    ID: 593.988
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      schrieb am 03.06.02 20:53:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      weisz jemand, wie stock options eigentlich genau bilanziert werden?

      z.b. qiagen:

      00 waren etwa 3.3 mio. optionen offen, mit einem durchschn. wert von 35 euro/option. waeren diese alle 00 ausgeübt worden, waeren knapp 3.3 mio. neue aktien ausgegeben worden, fuer das unternehmen selbst haette es zufluesse gegeben im ausmasz von 3.3mio*basispreis, die aktionaere waeren aber um knapp 100 mio. aermergeworden, diese waeren direkt ans management gegangen.

      ist es jetzt so:

      a) es wird gar nichts verbucht
      b) die gewinne der manager werden bei der ausuebung der optionen als sonstige ausgaben (und damit gewinnminderung!) verbucht
      c) die gewinne der manager werden unter irgendeinem anderen posten verbucht
      d) oder ganz anders?

      relevant erscheint mir das deshalb, weil die gewinne aus der optionsausuebung bei vielen unternehmen die eigentlichen unternehmensgewinne uebersteigen. bei b) und c) wuerde das dann aber heiszen, dasz, wenn viele optionen ausgeuebt werden, ein an sich hochprofitables unternehmen oft hochverlusttraechtig wird. das waere fuer das verstaendnis vieler unternehmen sehr hilfreich.
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 04:36:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      a)
      Qiagen zieht Optionskompensationen nicht vom Gewinn ab, sondern beschreibt das Programm nur im Anhang. Eigentlich müssten die Kosten der Optionsgewährungen (granted options) als Personalaufwand gebucht werden, also im letzten Jahr 2.713.415 options zu 21,11 $. Wenn du nun der Meinung bist, daß das Unternehmen z.b. 20 $ wert ist und auch in etwa 10 Jahren wert ist, dann sind keine Kosten entstanden. Liegt deine Vorstellung bei eher 30 $, müsstest du 24 Mio $ vom Gewinn abziehen. Letzten Endes weiß man nicht, welche Gewinne die Mitarbeiter mit den heute gewährten Optionen in 10 Jahren tatsächlich erzielen. Im letzten Jahr wurden 862.914 Optionen zu 4.82 $ ausgeübt (exercised). Diese Optionen waren warscheinlich etwa 10 Jahre alt. Bei einem durchschnittlichen Kurs von 25 $ im letzten Jahr könnte man von daher sagen, daß der Gewinn in 1991 um 17 Mio $ geringer war.
      Avatar
      schrieb am 05.06.02 22:29:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      vielen dank!

      ich dachte bisher, b) oder c) sei die richtigte antwort. nachdem ich mich jetzt auch durch deinen nie-wieder-hightechs thread gearbeitet habe (einer der besten, die ich jemals gelesen habe), glaube ich es jetzt endlich verstanden zu haben.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 00:04:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe mich in einem Punkt geirrt - denn weil das Unternehmen erst seit 1996 existiert können die options kaum 10 Jahre alt sein. Es sind warscheinlich 3 Jahre - ich kenne den GB 1998 nicht. 1998 wurde ein Gewinn von 13 Mio $ erzielt.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 21:01:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Welchen Sinn ergibt es, Optionen als Personalaufwand zu verbuchen? Aufwand bedeutet Verringerung des Eigenkapitals. Bei der Ausübung von Optionen erhöht sich aber das Eigenkapital. Optionsausübung = Kapitalerhöhung.

      Und was soll die Basis für die Ermlttlung des "Aufwands" sein, der dem Unternehmen durch die Optionsausübung entsteht? Der Börsenkurs? Das ergäbe keinen Sinn, da der Börsenkurs in der Regel nicht mit dem Unternehmenswert übereinstimmt. Der Unternehmenswert? Auch dies ergibt keinen Sinn, da je nach Verwendung des zufließenden Kapitals (nochmal: Optionsausübung = Kapitalerhöhung!) ganz unterschiedliche Auswirkungen entstehen können.

      Die Ausübung von Mitarbeiteroptionen unter Börsenkurs muss nicht zu einer Verwässerung führen. Beispiel:

      Ein Unternehmen hat 50 Mio. Eigenkapital, 10 Mio. Aktien, macht 1€ Gewinn je Aktie und der Kurs liegt bei 10€, d.h. die EK-Rendite beträgt 20% und das KGV 10. Angenommen, nun werden 1 Mio. Stück Mitarbeiteroptionen zum Kurs von 5 Euro ausgeübt, und das zugeflossene Geld wird (unter Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital) mit einer Rendite von 20% wieder investiert. Dann macht die Firma - wenn sonst alles gleich bleibt - 11 Mio. € Gewinn bei 11 Mio. Aktien, d.h. der Gewinn je Aktie bleibt unverändert und es findet keine Verwässerung statt, obwohl die Optionen zum halben Börsenkurs ausgeübt wurden. Welchen Sinn würde es nun machen, die 5€ Differenz - insgesamt also 5 Mio. € -als Personalkosten zu verbuchen?

      Natürlich sind auch andere Fälle denkbar, in denen es zu einer Verwässerung kommt, oder in denen sich sogar der Unternehmenswert erhöht. Es ist zum Zeitpunkt der Optionsausübung oft unmöglich zu beurteilen, welcher dieser Fälle eintreten wird.

      Und selbst wenn der Gewinn verwässert würde, verstehe ich immer noch nicht, wieso durch die Kapitalerhöhung (von Bankspesen mal abgesehen) dem Unternehmen Kosten entstehen sollen. Wie soll denn das in der Bilanz aussehen? Umbuchung von Eigenkapital nach "Ausgleichsposten für virtuellen Personalaufwand", oder was?

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      schrieb am 06.06.02 21:11:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der Gewinn je Aktie in dem obigen Beispiel bleibt übrigens (mittelfristig) deswegen unverändert, weil

      - der Ausübungskurs mit dem Buchwert der Altaktien identisch ist und
      - eine (mittelfristig) unveränderte Eigenkapitalrendite angenommen wird.

      Demzufolge würde bei einem Ausübungskurs unter Buchwert oder bei einer schlechteren Investition des zufließenden Kapitals eine Verwässerung stattfinden, während sich bei einen KE über Buchwert oder bei einer Erhöhung der EK-Rendite das KGV verringern würde.

      Diese Überlegungen gelten nicht nur für Mitarbeiteroptionen, sondern für jede Art von Kapitalerhöhung.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 22:18:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      andererseits: hätte das unternehmen eine reguläre kapitalerhöhung durchgeführt, haette es 10 mio.€ lukriert, und bei einer EK-rendite von 20% dann einen gewinn von 12 mio.€ erwirtschaftet, bei 11 mio. aktien also ca. 1.1€/aktie, statt 1€/aktie nach optionsausübung. es ist also ein relativer nachteil für die aktionäre durch das optionsprogramm entstanden.
      Avatar
      schrieb am 06.06.02 23:01:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mandrella,
      schau Dir bitte mal den Quartalsbericht der Bechtle an. Dort ist das Verfahren beschrieben.
      Nach US GAAP wird in der Tat Personalaufwand an Kapital gebucht.
      Wenn also ein U. (vor der Ausgabe der Opt.) ein ausgeglichenes Ergebnis in einer Periode x erzielt, dann hat dies zur Folge (bspw. 1 Mio. Aktien):

      Personalaufwand: ./. 5 Mio. € - Gesellschafterkapital + 5 Mio. € (Grundkapital 1€ + Rl. 4€)

      Im Folgejahr muß der Verlust (./. 5 Mio. €) natürlich verrechnet werden. Theoretisch könnte man in der Höhe Gewinnrücklagen auflösen.
      Folge: das EK per Saldo verändert sich nicht - zeitraumbezogen.
      Im 1. Jahr + 5 Mio. €
      Im 2. Jahr - 5 Mio. €
      Folge2: Verwässerungseffekt nur in Höhe des Nominalkapitals
      (1 Mio. Stck).
      Folge 3: der Rest ist m.E. abh. vom Ausübungspreis
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 00:25:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      @artesano
      Dieser "relative Nachteil" ist willkürlich konstruiert. Tatsächlich ist den Aktionären kein Nachteil entstanden.

      @Bull_and_Bier
      Danke, nun habe ich verstanden, wie es funktioniert: Es wird ein eigenkapitalneutraler Aufwand verbucht, indem vom Bilanzgewinn nach Kapitalrücklage umgebucht wird, und zwar verteilt über den Zeitraum zwischen Optionsgewährung und Optionsausübung.

      Das Bewertungsmodell nach US-GAAP erscheint mir reichlich merkwürdig. Der virtuelle Personalaufwand, der zu verbuchen ist, hängt vom Aktienkurs zum Zeitpunkt der Optionsausgabe ab. Also je höher das Unternehmen an der Börse bewertet wird (Kurs-Buchwert-Verhältnis), desto höher ist bei gleichem Ausübungkurs der zu verbuchende Personalauwand - obwohl der Verwässerungseffekt immer der gleiche ist. Sogar eine in der Vergangenheit höhere Volatilität des Aktienkurses führt zu höheren virtuellen Personalkosten.

      Die Optionsausgabe wird in der GuV so bewertet, als würden die Optionen nicht aus genehmigtem Kapital bedient, sondern als müsste das Unternehmen die Aktien bei Optionsausübung zum Börsenkurs einkaufen. Ich kann darin keinen Sinn erkennen.
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 03:06:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Mandrella

      Die Messung des Geschäftserfolgs und die Darstellung der Geschäftsfinanzierung trennt man am besten, damit man erkennt, ob sich ein Geschäft selbst rechnet oder ob es nur aufgebläht wurde. Man kann nicht die Frage ob man Aufwandsposten bucht oder nicht vom ROI des zugrundeliegenden Kapitals abhängig machen. Wenn ich eine Maschine geschenkt bekomme, die total gut läuft, entstehen trotzdem Kosten für den Strom. Es stimmt, daß sich bei Ausübung das EK erhöht, wenn der Mitarbeiter vom Unternehmen zum früher festgelegten Preis Aktien käuft. Wenn ich aber z.b. 3 Jahre früher einem Mitarbeiter eine Option gewähre ist dies Bestandteil der Mitarbeiterentlohnung. Die Firmen haben die Mitarbeiter Arbeitsverträge unterschreiben lassen, die diese Entlohnung nun einmal beinhaltet. Deshalb wäre es angemessen, einen zusätzlichen Personalaufwand im Jahr der Gewährung zu berücksichtigen. Nach USGAAP ziehen sich fast alle Firmen darauf zurück, daß man Mitarbeitern diese Optionen zu Ausübungspreisen gewährt, die dem am Tag der Gewährung aktuellen Marktpreis entsprechen und daß von daher keine Vergütung gewährt wurde. Dem ist aber nicht so, weil dieser Börsenkurs nicht dem Unternehmenswert mit Sicht auf z.b. 3 Jahren entsprechen muß. Deshalb hast du auch völlig Recht damit, daß die "Kosten", die z.b. Hightech-Firmen vor 2 Jahren ausgewiesen haben überhöht waren, denn das Recht Cisco für 50 $ kaufen zu dürfen ist bei den mittlerweile realistischeren Firmenbewertungen nichts mehr wert. Der Unternehmenswert erhöht sich aber durch Optionsprogramme in keinem Fall, da der durchschnittlich intelligente Mitarbeiter Optionen nicht ausübt, wenn er an der Börse die Aktie billiger kaufen könnte als über seine Option. Ich denke auch, daß es seitens der Firma bei Berichterstattung unmöglich ist, einen klar bezifferbaren Personalsaufwand in die G+Vs miteinzubeziehen. Dies könnte der Anleger ja selbst in seiner Analyse berichtigen, indem er die Differenz des Unternehmenswertes aus seiner Sicht zum Optionsbasispreis als Personalaufwand berücksichtigt oder aber er schaut sich an, zu welchen Basispreisen in der Vergangenheit Optionen ausgeübt wurden und vergleicht sie mit den Kursen. Wenn man es aber so macht, ergibt das einen Zirkelschluß, weil sich mit erhöhtem Personalaufwand auch wieder der Unternehmenswert verringert. Von daher kann man m.E. Unternehmen mit umfangreichen Optionsprogrammen kaum präzise bewerten.
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 13:27:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      @DimStar
      Aus Sicht des Mitarbeiters mag eine Gehaltszahlung und eine Optionsausübung vergleichbar sein. Aus buchhalterischer Sicht des Unternehmens sind beide Dinge jedoch grundverschieden: Das eine ist ein Aufwand, das andere eine Kapitalerhöhung. Die Gehaltszahlung verringert den Buchwert je Aktie. Die Optionsausübung erhöht den Buchwert je Aktie, sofern der Ausübungskurs über dem bisherigen Buchwert liegt.

      Es ist sicher sinnvoll, bei Berechnung von Rentabilitätskennziffern wie Umsatzrendite und Eigenkapitalrendite einen virtuellen Personalaufwand durch Optionen zu berücksichtigen, damit die Rentabilität des Unternehmens mit der anderer Unternehmen vergleichbar ist. Es ist aber nicht sinnvoll, diesen Kostenabzug auch bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie vorzunehmen, weil de facto gar keine Kosten entstehen (von Bankspesen und Verwaltungsaufwand mal abgesehen).

      Wenn man diese - m.E. unsinnige - virtuellen Personalkosten in der GuV abzieht, dann ist es aber auf keinen Fall sinnvoll, auch noch ein verwässertes Ergebnis je Aktie auszuweisen, denn dadurch würden die mutmaßlichen Auswirkungen der Optionen doppelt berücksichtigt.


      > Der Unternehmenswert erhöht sich aber durch Optionsprogramme in keinem Fall, da der durchschnittlich intelligente Mitarbeiter Optionen nicht ausübt, wenn er an der Börse die Aktie billiger kaufen könnte als über seine Option.

      Irrtum. Wie bereits oben erläutert, kann sich je nach Ausübungskurs durchaus der Unternehmenswert erhöhen, auch dann, wenn der Ausübungskurs unter dem Börsenkurs liegt:

      - Der Buchwert je Aktie erhöht sich, falls der Ausübungskurs über dem bisherigen Buchwert liegt.

      - Der (immer auf die Zukunft bezogene) Ertragswert je Aktie erhöht sich, falls die in #6 beschriebenen Voraussetzungen zutreffen.
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 14:20:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wie gesagt - diese Überlegungen gelten gleichermaßen für jeder Art von Kapitalerhöhung. Beispiel:

      Gerry Weber führt ab nächster Woche eine Kapitalerhöhung zum Bezugskurs von 7,50€ je Aktie durch - 22,5% unter dem aktuellen Börsenkurs. Dadurch verringert sich aber keinesfalls der Unternehmenswert, und sicher auch nicht der Unternehemswert je Aktie, denn 1. ist der Bezugskurs fast doppelt so hoch wie der Buchwert der Altaktien, und 2. erwirtschaftet Gerry Weber kontinuierliche Eigenkapitalrenditen von 20%.
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 16:12:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ausgeübte MA-Optionen führen nicht nur zu einer Kapitalerhöhung, und zwar zu einer bei der dir als Aktionär Anteile am Unternehmen weggenommen werden, sondern führen auch zur Bezahlung von Mitarbeitern für ihre Leistungen. Es kommt nicht nur zu einer Doppelbelastung der Eigentümer sondern zu einer Dreifachbelastung, weil die meisten Unternehmen nicht Gewinne ausschütten, sondern sie einbehalten. Der Anteil der Eigentümer an den angehäuften Gewinnen (aus Reinvestitionen geschaffene Substanz, Gebäude, etc) wird somit kleiner. Ebenfalls wird der Anteil an künftigen Gewinnen kleiner. Wenn man sich fragt, welcher Gewinn aus einem Geschäftsbetrieb erzielt wurde, gehören zu allen Umsätzen und Erträgen aus Mitarbeiterleistungen auch alle Einkünfte dieser Mitarbeiter als Kostenpunkt und dabei ist es irrelevant, ob der Buchwert pro Aktie erhöht wird oder nicht. Wie gesagt kann auch eine aus Eigenkapital finanzierte, sehr günstig gekaufte Maschine die Rentabilität und den Buchwert pro Aktie erhöhen - aber das spielt für die G+V-Rechnung keine Rolle wenn man an Strom, Afa, Löhne für bedienende Mitarbeiter, Raummiete, Pflege- und Reparaturkosten, Installationskosten, usw usw denkt. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

      Das Management sagt dir auf der HV, daß man einigen Mitarbeitern das Recht gibt, zum heutigen Kurs in 3 Jahren x Aktien kaufen zu dürfen. Den Mitarbeitern entstehen keine Kapitalkosten, sie tragen nicht das Risiko, daß die Firma den Bach runter geht, sie nehmen dir nur einen Anteil am Unternehmen weg, wenn die Aktien steigen. Selbstverständlich kannst du dann sagen, daß solche Rechte nichts wert sind und Ja sagen, aber dann bist du einfach nur selbst schuld. Wenn du mal ein Unternehmen gründest, dann gib mir bitte möglichst viele solcher Optionen, denn wenn sowas nichts wert ist, kannst du mich ja kostenlos reich machen.

      Die Kapitalerhöhung findet erst sagen wir 3 Jahre nach der Gewährung statt. Das Unternehmen erhält von Mitarbeitern bei Ausübung dann weniger Geld für die Aktien als wenn die Firma Aktien an der Börse verkaufen würde. Man hätte die Möglichkeit Aktien zu verkaufen, Anleihen zu verkaufen, Kredite aufzunehmen oder Aktien unter Marktpreis (Options) zu verkaufen. Da ist doch klar, welche Finanzierung als erstes ausscheiden sollte und welche auf jeden Fall nicht optimal zum Unternehmenswert beiträgt. Man kann einen Unternehmenswert durch geschickte Finanzierung steigern, aber dies ist mit Sicherheit ungeschickter als die direkte Kapitalerhöhung. Man bekäme das Geld aus einer Kapitalerhöhung zwar auch nur mit einem Abschlag, aber der Abschlag durch eine Optionsausübung kann binnen 3 Jahren durchaus 60-70 % erreichen, bei Hightechs waren es damals 90 %. Was als ROI dann ein Jahr später rausspringt ist Spekulation und unabhängig von der Finanzierungsschiene. Eine Firma kann ihren Wert nicht steigern, weil sie sich über solche Programme finanziert, sondern allenfalls dadurch, daß sie bereit ist sich zu finanzieren, aber denselben ROI hätte man schließlich mit jeder anderen Finanzierung auch erreicht.
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 19:38:08
      Beitrag Nr. 14 ()
      @DimStar
      Ob es bei der Optionsausübung zu Nachteilen für die Altaktinäre kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die ich oben beschrieben habe. Dass es zu einer Doppel- oder gar Dreifachbelastung kommen kann, ist Unsinn.

      1. "einer [Kapitalerhöhung] bei der dir als Aktionär Anteile am Unternehmen weggenommen werden"

      Daraus könnte allenfalls für Großaktionäre mit Anteilen knapp über bestimmten Stimmanteilsgrenzen (25%, 50% etc.) ein Nachteil enstehen, weil sie nachher nicht mehr die gleichen Veto-Rechte in der HV haben wie vorher. Für mich als Kleinaktionär spielt es dagegen keine Rolle, ob ich einen Anteil von 0,11 Promille an einem Unternehmen halte, das 100 Mio. € wert ist, oder von 0,10 Promille an einem Unternehmen, das 110 Mio. € wert ist.

      2. "Der Anteil der Eigentümer an den angehäuften Gewinnen (aus Reinvestitionen geschaffene Substanz, Gebäude, etc) wird somit kleiner."

      Nein! Was Du hier beschreibst, - angehäufte Gewinne, geschaffene Substanz etc. - entspricht in einem Rechnungslegungsstandard wie US-GAAP, der keine stillen Reserven kennt, dem Eigenkapital (= Buchwert). Der Buchwert je Aktie verringert sich aber nur dann, wenn der Ausübungskurs der Optionen zum Ausübungszeitpunkt unter dem Buchwert liegt. Liegt er darüber, kommt es dagegen zu einer Erhöhung des Buchwertes (= Eigenkapitals) je Aktie, also einem Vorteil für die Altaktionäre.

      3. "Ebenfalls wird der Anteil an künftigen Gewinnen kleiner"

      Das kommt darauf an, wie schnell und mit welcher Rendite das bei Optionsausübung zugeflossene Kapital investiert wird. Wie ich oben erläutert habe, kann der Anteil kleiner werden, gleich bleiben oder sich sogar erhöhen.

      Zusammenfassend kann man feststellen, dass Mitarbeiteroptionen für die Aktionäre von Nachteil, aber auch von Vorteil sein können, dass man diese individuell für jedes Unternehmen beurteilen muss und dass eine pauschale Verbuchung der Optionswerte als "Personalkosten", so wie sie bei US-GAAP üblich ist, nur eine sehr unzureichende Krücke ist und in der Regel zum Ausweis falscher Gewinne führen wird.

      Die Kapitalerhöhung findet erst sagen wir 3 Jahre nach der Gewährung statt. Das Unternehmen erhält von Mitarbeitern bei Ausübung dann weniger Geld für die Aktien als wenn die Firma Aktien an der Börse verkaufen würde.

      Erstens: Dies kann für die Altaktionäre von Nachteil sein, muss aber nicht (siehe #12).

      Zweitens: Bei schwachem Kapitalmarkt kann es durchaus von Vorteil sein, eine KE unter Börsenkurs statt gar keiner KE durchzuführen.

      Man muss immer den Einzelfall betrachten. Wenn der Buchwert 5€ je Aktie beträgt und Optionen für 10€ ausgeübt werden, kann das durchaus eine gesunde Relation und ohne Nachteil für die übrigen Aktionäre sein, auch wenn der Kurs bei 20 steht. Beträgt der Buchwert im gleichen Beispiel dagegen 30€ je Aktie, dann ist es wahrscheinlich, dass die Altaktionäre benachteiligt werden.

      Eine Pauschale Bewertung von Mitarbeiteroptionen ist nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 20:30:37
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ist mir alles ein bißchen zu kompliziert.
      Was ein Aktienoptionsprogramm im Endeffekt „kostet“, müßte doch ganz einfach feststellbar sein. Unabhängig von der Bewertung und Bilanzierung des Optionsprogramms in der Übergangsphase bis zur Ausübung kommt es doch schlußendlich einmal zur Ausübung, d.h. zur definitiven Kapitalerhöhung. Zu welchen Bedingungen auch immer.
      Wenn ich das richtig sehe, müßte spätestens zu diesem Zeitpunkt das Bilanzbild wieder bereinigt werden. Konkret heißt das für mich:
      Werden 100.000 Stck. zu einem Bezugspreis von 10 € ausgeübt, müßte dies in der Bilanz sichtbar werden :
      Grundkapital: 100.000 Stck. a‘ 1€ = 100.000 €.
      Kapitalrücklage: 100.000 Stck. a‘ 9 € = 900.000 €.
      Liegt nun die Marktkapitalisierung zwischenzeitlich bei 20 € je Aktie, denn läßt sich der Verwässerungseffekt (in Anzahl Aktien) doch ganz einfach feststellen. Schließlich könnte der Mittelzufluß zum Rückkauf eigener Anteile genutzt werden.
      Lt. Beispiel also 1.000.000 € / 20 € = 50.000 Stck.
      Das Mitarbeiterprogramm kosten den übrigen Aktionären , wenn die Marktkapitalisierung den wahren Wert reflektiert, also exakt 500.000 € (Umverteilung von Alt – auf Neu -Aktionäre)
      Gesetzt den Fall, daß bislang in der Übergangsphase nach US-GAAP kumuliert bspw. eine „flüchtige“ Kapitalrücklage von 600.000 € (Personalaufwand an Kapitalrücklage) gebildet wurde, wäre doch nun die entsprechende Korrekturbuchung fällig.
      Bank – 1.000.000 €
      an
      Grundkapital 100.000 €
      Kapitalrücklage 300.000 €
      Erträge aus der Aufl. von RL 600.000 € (steuerfrei, da der Personalaufwand nicht steuerlich abzf. sein dürfte)
      Oder sehe ich das falsch ?


      P.S. zu Kosten und Nutzen (z.B. über google.de)

      Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
      by Dr. jur. Kay-Michael Schanz
      Coudert Schürmann
      Published in Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
      12/2000, page 626 - 635
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 20:51:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Bull_and_Bier
      Leider enspricht die Markapitalisierung nur selten dem wahren Wert, so dass diese Rechnung nur graue Theorie ist.

      Schließlich könnte der Mittelzufluß zum Rückkauf eigener Anteile genutzt werden.

      Auch das ist nur graue Theorie. In der Praxis wird der Mittelzufluss zunächst auf der Bank geparkt und dann - hoffentlich - im operativen Geschäft investiert werden. Man könnte z.B. auch zusätzlich in gleicher Höhe Fremdkapital aufnehmen und dann den doppelten Betrag investieren.
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 22:28:05
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Mandrella,
      mich interressiert in diesem Fall nicht so sehr der bilanztheoretische Ansatz. Beschäftige mich eher mit der Frage, warum das Thema in der Presse so hoch aufgehängt wird. Es handelt sich im Grunde genommen doch nur um eine ganz normale Kapitalerhöhung, wenn auch zu bevorzugten Bedingungen. Wenn das Programm geschickt aufgelegt wird (z.B. Erreichen bestimmter Erfolgsziele - ansonsten Verfall der Optionsrechte und weitere angemessene "Hürden" ),dürfte ein Mitarbeiterprogramm im Interesse aller Beteiligten liegen.
      Zum Rückkauf eigener Anteile: Dell praktiziert ein solches "Verfahren". Trotz laufender MA - Programme hat sich die Anzahl der Aktien nicht nennenswert erhöht (siehe jüngste Meldung). Ob das Sinn macht ? Wohl nur in Ausnahmefällen.
      Wenn ein Rückkauf unter Buchwert - der Bezug neuer Aktien durch Führungskräfte aber nur über Buchwert möglich sein sollte, kann das Verfahren so schädlich nicht sein. Insbesondere bei dividendenträchtigen Papieren. Nicht selten liegt die (eingesparte) Dividendenrendite über dem Fremdkapitalkostensatz.
      Sind die Bilanzstrukturen in Ordnung, ließe sich das Wachstum auch fremdfinanzieren (Gesamtkapitalrendite steigt).
      Avatar
      schrieb am 07.06.02 22:42:38
      Beitrag Nr. 18 ()
      Sicher gab es in den letzten Jahren viele Fälle, in denen Aktenoptionsprogramme so ausgelegt waren, dass sich Führungspersonal auf Kosten der freien Aktionäre bereichert hat. Daher die kritischen Kommentare zu Optionsprogrammen und auch die US-GAAP-Regelung, um dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben. Leider werden davon auch solche Unternehmen getroffen, die Optionsprogramme sinnvoll und zum Nutzen der Aktionäre einsetzen.

      Wenn man einen Anreiz schaffen will, damit die Mitarbeiter sich im Sinne des Shareholder Value engagieren, und gleichzeitig durch künstliches Herunterrechnen der Gewinne den Aktienkurs drückt, ergibt das Ganze keinen Sinn.

      Was die Aktienrückkäufe bei Dell angeht: Das war ein Schneeballystem. Dell hat Put-Optionen auf eigene Aktien verkauft und gleichzeitig den Kurs durch die Rückkäufe nach oben getrieben. Wie jedes Schneeballsystem ist es irgendwann zusammengebrochen.
      Avatar
      schrieb am 09.06.02 01:45:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      Mandrella,
      ich hatte mich wohl schlecht ausgedrückt. Mit den Gewinnnrücklagen meinte ich nicht die aktuellen sondern die künftigen. Solange Gewinne einbehalten werden, wird nicht nur dein Anteil an künftigen Ausschüttungen durch Optionsausübungen kleiner sondern darüber hinaus dein Anteil an den dir in Zukunft vorenthaltenen Gewinnen, die dir bei jeder Hinauszögerung von Ausschüttungen weggenommen werden. Das passiert selbstverständlich auch bei anderen Kapitalerhöhungen. Beispiel: Eine Firma behält 20 Jahre lang alle Gewinne ein, um sie selbst hochrentierlich anzulegen und um die Gewinne dann im 21. Jahr als Ansammlung an die Aktionäre sonderauszuschütten. Die Gewinne im 21. Jahr musst du wegen des Optionsprogramms aber mit mehr Aktionären teilen. Die Gewinne aus dem 1. Jahr oder dem 2. Jahr usw teilen sich dann durch mehr Aktionäre als in dem Falle, in dem es jedes Jahr Dividende gibt. Weil die überwiegende Mehrheit börsennotierter Firmen Gewinne einbehält, kommt es zu einer Dreifachbelastung, bei den wenigen vollausschüttenden Firmen nur zu einer Zweifachbelastung.

      Das Eigenkapital entspricht in den allerseltensten Fällen dem Liquidationswert. Weil das Eigenkapital deshalb für keinen Anleger eine Bedeutung hat, lohnt es sich auch nicht, Ausübungspreise mit Buchwerten zu vergleichen. Wenn man in eine Firma wegen eines womöglich interessanten Liquidationswerts investiert, könnte das Programm für den Aktionär wie von dir beschrieben zusätzliche Auswirkungen haben, aber solche (Arbitrage-)Investmentgelegenheiten sind in den letzten 100 Jahren eine Rarität gewesen. In manchen Zeiten gab es einiges davon, in den letzten 20 Jahren ist es kaum noch vorgekommen – so bleibt einem nichts anderes als sich auf langfristige Renditechancen durch mögliche Ausschüttungen zu konzentrieren.

      Die Verbuchung als Personalkosten findet ja gar nicht statt. Der Ausweis im Anhang (nach dem Black/Scholes-Modell) ist falsch, weil ein künftiger Kurs nach einer technischen Analyse prognostiziert wird.

      Ansonsten scheinen die Meinungen wohl ausgetauscht zu sein.
      Avatar
      schrieb am 10.06.02 01:26:44
      Beitrag Nr. 20 ()
      @DimStar
      Ich hatte den Buchwert nur deswegen erwähnt, um zu zeigen, dass auch in bezug auf diese Größe kein Nachteil für die Altaktionäre entstehen muss. Ich selbst halte den Buchwert (= Summe aus Grundkapital und thesaurierten Gewinnen) nicht für besonders aussagekräftig, aber in Deiner Argumentation bzgl. des Anteil an den thesaurierten Gewinnen kommt er vor :D Zwar verringert sich natürlich, wie Du richtig feststellst, bei einer KE immer der ausschüttbare Bilanzgewinn je Aktie, aber wenn dafür als Ausgleich ein noch größerer Betrag den Eigenkapital (oder, wenn Dir das lieber ist: der Substanz) zugeführt wird, sehe ich das als nicht so tragisch an. Genausowenig, wie der Liquidationswert ein geeigneter Maßstab für den Wert eines Unternehmens ist, ist die Höhe der ausschüttbaren Gewinnrücklage je Aktie ein geeigneter Maßstab.
      Avatar
      schrieb am 10.06.02 02:02:00
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ein schönes Beispiel dafür, wie der Unternehmenswert je Aktie durch Kapitalerhöhungen erhöht statt verwässert werden kann, ist übrigens die Indus Holding AG. Indus hat mehrmals Kapitalerhöhungen weit über Buchwert durchgeführt und das Geld mit guter Rendite investiert. Dadurch erhöhte sich jeweils sowohl der Substanz- als auch der Ertragswert je Aktie, und die Dividenden konnten regelmäßig angehoben werden. Ohne die Kapitalerhöhungen würden die Aktionäre der ersten Stunde heute nicht viel mehr Dividende erhalten als vor fünf Jahren, denn der erwirtschaftete Cashflow wäre fast komplett für die Ausschüttungen draufgegangen und somit kein Geld zur Finanzierung des Wachstums mehr übrig gewesen. Soviel zum Thema "Dividendenverwässerung".

      Indus-Dividende je Aktie (DM)

      1996: 1,50
      1997: 1,60 (Kapitalerhöhung 6:1)
      1998: 1,80
      1999: 2,00
      2000: 2,20 (Kapitalerhöhung 7:1)
      2001: 2,25
      Avatar
      schrieb am 10.06.02 14:35:41
      Beitrag Nr. 22 ()
      @mandrella:

      Dein Indusbeispiel kann man auch als lupenreines Schneeballsystem bezeichnen.

      @DimStar:
      Du lehnst das Black-Scholes-Modell zu Berechnung der Kosten eines Optionsprogrammes total ab?
      Ich dagegen meine es hat eine gewisse Berechtigung. Es ist doch nicht so das wenn z.b. Cisco vor 2 Jahren Optionen zu einem Bezugspreis von 50$ ausgegeben hat, diese Optionen keinen Wert gehabt hätten. Wenn ich davon ausgehe das Cisco einen inneren Wert von z.B. 5$ je Aktie hat(zum Zeitpunkt der Ausübung) dann ist es doch nicht so das alle Optionen die zu einem höheren Preis ausgegeben wurden, nichts wert waren.

      Ich meine die Kosten der Optionsprogramme werden am realistischten so berechtigt:
      Je kürzer die Laufzeit der Optionsprogramme ist, umso besser ist es die Kosten mit dem Black-Scholes-Modell zu berechnen
      Und umso länger die Laufzeit ist umso besser ist es, die Kosten zu bestimmen indem man den Basispreis vom erwarteten inneren Wert zum Ausübungszeitpunkt abzieht.

      Eine nachträgliche Berechnung der Optionskosten, indem ich die zuletzt gemachten Gewinne der Mitarbeiter aus den von vor mehreren Jahren begebenen Optionsprogrammen, mit den Optionskosten von vor mehreren Jahren gleichsetze, ist absolut praxisuntauglich, und hilft mir bei der Aktienbewertung rein gar nicht weiter.

      Ein Patentrezept für eine faire Bewertung von Optionsprogramm habe ich auch nicht, und halte es daher wie du und meide Firmen mit größeren Optionsprogrammen.


      mfg thomtrader
      Avatar
      schrieb am 10.06.02 21:54:04
      Beitrag Nr. 23 ()
      @thomtrader
      Ja, man kann das als Schneeballsystem bezeichen, aber ein an der Börse allgemein übliches und auch legitimes. Wer früher investiert, zahlt weniger. Wer später kommt, zahlt mehr - zum Vorteil derer, die zuerst dabei waren und u.U. auch ein höheres Risiko eingegangen sind, weil das Geschäftsmodell noch nicht so ausgereift war.

      Der Gründer eines Unternehmens investiert zum Buchwert. Wenn die Firma dann eine überdurchschnittliche Eigenkapitalrendite erwirtschaftet, übersteigt der Wert des Unternehmens schnell den Buchwert, und weitere Investoren müssen ein Aufgeld bezahlen. Die Anteile des Firmengründers werden dadurch nicht verwässert, sondern ihr Wert erhöht sich - sofern er mit dem neu zugeflossenen Kapital genauso gut wirtschaftet wie mit dem Gründungskapital.
      Avatar
      schrieb am 24.06.02 13:14:25
      Beitrag Nr. 24 ()
      Aus der FTD vom 24.6.2002
      Bilanztricks mit Aktienoptionen blüht das Ende
      Von Nicola de Paoli, Berlin

      Sonderlohn für Führungskräfte soll in Europa künftig als Aufwand verbucht werden. Ein Gremium bereitet einen neuen Standard zur Rechnungslegung vor.

      Die Deutsche Telekom hat es, Siemens und SAP haben es auch: Ein Aktienoptionsprogramm, das Führungskräfte oder besonders rührige Mitarbeiter belohnt. Die Idee, die dahinter steckt, ist simpel: Manager und Mitarbeiter bekommen das Recht, Aktien des Arbeitgebers nach einer Wartefrist zu einem festen Preis zu erwerben. Bilanzexperten jedoch runzeln die Stirn. Denn die Aktienoptionen erreichen zwar durchaus dreistellige Millionenwerte, tauchen aber nur allzu selten in der Gewinn- und Verlustrechnung der Unternehmen auf. Von "Bilanzkosmetik" ist daher die Rede, gar von "perversen Effekten auf die Qualität der Unternehmensinformation" und - in einem sachlicheren Ton: "Die Bewertung der Gewinnsituation eines Unternehmens wird deutlich erschwert."

      Doch damit soll nun Schluss sein. Zumindest nach dem Willen des International Accounting Standards Board (IASB). Dieses Gremium mit Sitz in der feinen Londoner Cannon Street, unweit der Börse, feilt an neuen Standards für die International Accounting Standards (IAS), die ab 2005 verbindlich für alle börsennotierten Unternehmen in der EU gelten sollen. Und die Aktienoptionen ("stock options") stehen dabei ganz oben auf der Tagesordnung. IASB-Chef Sir David Tweedie macht dann auch keinen Hehl aus seinen Vorstellungen: "Aktienoptionspläne sind Aufwendungen und müssen als solche verbucht werden", sagte er im Gespräch mit der Financial Times Deutschland. Bis Jahresende solle ein Entwurf für die Bilanzierung von Aktienoptionen erarbeitet werden.


      Amerikanisches Wahlrecht

      Die Amerikaner sind da schon weiter. Doch was IAS an Regelung zu wenig hat, haben die US-Standards US-GAAP zu viel: Es gibt ein Wahlrecht, und das hat es wirklich in sich. Die Unternehmen können nämlich frei entscheiden, ob sie ihre Stock Options in der Bilanz verbuchen wollen oder lieber nicht. Die meisten entscheiden sich für lieber nicht. Beispiel Siemens. Der Münchner Konzern ist in New York gelistet und bilanziert daher auch nach US-GAAP. Das Aktienoptionsprogramm, das gerade von 1500 auf 5000 Mitarbeiter ausgedehnt wurde, taucht in dieser Bilanz nur im Anhang auf. "Wenn Siemens sich anders verhalten würde, nähme der Konzern Wettbewerbsnachteile gegenüber der US-Konkurrenz in Kauf", sagt ein Unternehmenskenner.

      Derlei Teufelskreis soll nach IAS gar nicht erst entstehen. "Ein Wahlrecht wie in den USA wird es nicht geben", sagt IASB-Chef Tweedie. Er sehe sogar Chancen, den internationalen Standard IAS in den USA durchzusetzen. "Wenn Europa diesen Weg geht, werden die Amerikaner unter Druck geraten", sagt der Chef des IAS-Gremiums.

      Die Wirklichkeit sieht noch anders aus. Lobbyverbände arbeiten heftig daran, dass zumindest in den USA alles so bleibt, wie es ist. Studien belegen, dass die operativen Gewinne der US-Konzerne im Schnitt um acht Prozent niedriger ausfallen würden, wenn Aktienoptionen als Aufwendung berücksichtigt würden.

      Doch nicht nur für die Investoren, auch für die Konzerne selbst sollen Stock Options übersichtlicher werden. Gerade Startups neigen dazu, Managern finanzielle Versprechungen zu machen, ohne die Kosten durchzurechnen. Quasi als Frühwarnsystem soll daher für die Kostenberechnung der frühestmögliche Zeitpunkt - der Tag, an dem die Option gewährt wurde - maßgeblich sein. Einzelheiten zu der Bewertung von Stock Options soll im Juli eine Expertenkommission in New York besprechen, an der auch Wirtschaftswissenschaftler und Nobelpreisträger Myron Scholes teilnehmen wird.


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      stock options - wie weden sie bilanziert?