Freiberufler - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.07.02 09:59:26 von
neuester Beitrag 31.07.02 18:15:10 von
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ID: 613.260
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folgendes rechtliches Problem.
Ein Freiberufler hat einen Auftrag ausgeführt. Zahlungsfrist ein Monat. Rechnungsdatum 22.06.2002. am 30.07.2002 erhalten wir ein Schreiben vom Rechtsanwalt. androhung eines gerichtlichen Verfahrens und einer Kostennote von 500 €. Ist dies zulässig? Ist eine Mahnung erforderlich. ab wann kann eine Rechnungsbetrag juristisch eingefordert werden. Ist solch eine Kostennote vom Rechtsanwalt überhaupt zu bezahlen.
Helft mir, denn ich kann bald Sozialhilfe beantragen!!!!
Soviel zum Unternehertum in Deutschland!
Der Auftraggeber der freiberuflerin hat übrigens noch nicht bezahlt.
Ein Freiberufler hat einen Auftrag ausgeführt. Zahlungsfrist ein Monat. Rechnungsdatum 22.06.2002. am 30.07.2002 erhalten wir ein Schreiben vom Rechtsanwalt. androhung eines gerichtlichen Verfahrens und einer Kostennote von 500 €. Ist dies zulässig? Ist eine Mahnung erforderlich. ab wann kann eine Rechnungsbetrag juristisch eingefordert werden. Ist solch eine Kostennote vom Rechtsanwalt überhaupt zu bezahlen.
Helft mir, denn ich kann bald Sozialhilfe beantragen!!!!
Soviel zum Unternehertum in Deutschland!
Der Auftraggeber der freiberuflerin hat übrigens noch nicht bezahlt.
und das als
BÖRSENGURU
BÖRSENGURU
eine mahnung muss nicht mehr geschrieben werden. nach 30 tagen kann man sein geld juristisch einfordern. ob das mit den 500 euro rechtens ist, ist fraglich.
@böersen...
verstehe das Posting nicht, bist Du die Freiberuflerin oder hast Du die Rechnung bekommen?
Gruß - BillGehts
verstehe das Posting nicht, bist Du die Freiberuflerin oder hast Du die Rechnung bekommen?
Gruß - BillGehts
...guru
Du bist Sklavenverkäufer, nehme ich mal an.
Dafür kennst Du dich aber verdammt gut mit Rechnungsstellung und Mahnung aus.... (Soviel zum Unternehmertum in Deutschland )
DA muss doch noch vielmehr vorgefallen sein.
Komm mal mit der ganzen Wahrheit rüber.... und dann sehen wir weiter
Du bist Sklavenverkäufer, nehme ich mal an.
Dafür kennst Du dich aber verdammt gut mit Rechnungsstellung und Mahnung aus.... (Soviel zum Unternehmertum in Deutschland )
DA muss doch noch vielmehr vorgefallen sein.
Komm mal mit der ganzen Wahrheit rüber.... und dann sehen wir weiter
Deine Darstellung ist unklar.
Wer hat wem ne Rechnung gestellt?
Wer ist der freiberufler?
und wo kommt plötzlich ne Freiberuflerin her?
Wer hat wem ne Rechnung gestellt?
Wer ist der freiberufler?
und wo kommt plötzlich ne Freiberuflerin her?
Und was sind schon 500€ :-)
Fragen über Fragen!
warum bezahlst du die rechnung nicht.
wenn keiner mehr rechnungen bezahlt können wir ja gleich aufhören.
ich glaube da ist mehr vorgefallen als du schreibst--also gleich die ganze wahrheit--dann kann vielleicht auch geholfen werden.
liebe grüße
www.hardy.at
wenn keiner mehr rechnungen bezahlt können wir ja gleich aufhören.
ich glaube da ist mehr vorgefallen als du schreibst--also gleich die ganze wahrheit--dann kann vielleicht auch geholfen werden.
liebe grüße
www.hardy.at
Das Problem ist dadurch lösbar, dass der Rechnungsempfänger behauptet, er habe die Rechnung nicht erhalten.
Danke Nataly für den Tip,
generell ging es mir grundsätzlich um die Frage, ob gemahnt werden muß oder die Zahlungsbedingungen maßgebend sind und ab Fälligkeit juristisch vorgegangen werden kann mit entsprechend hohen Gebührennoten der Rechtsanwälte. Muß ich vorher noch mit letzter Zahlungsforderung warnen oder kann ich bei Zahlungsverzug direkt juristisch vorgehen?
Da ich gesehen habe, daß Du ziemlich fit bist, bitte ich Dich um Beantwortung meiner Frage zu den Fahrtkosten.
Vielen Dank nataly.
Dieter
generell ging es mir grundsätzlich um die Frage, ob gemahnt werden muß oder die Zahlungsbedingungen maßgebend sind und ab Fälligkeit juristisch vorgegangen werden kann mit entsprechend hohen Gebührennoten der Rechtsanwälte. Muß ich vorher noch mit letzter Zahlungsforderung warnen oder kann ich bei Zahlungsverzug direkt juristisch vorgehen?
Da ich gesehen habe, daß Du ziemlich fit bist, bitte ich Dich um Beantwortung meiner Frage zu den Fahrtkosten.
Vielen Dank nataly.
Dieter
@Guru: Geht es um von dir ausgestellte bzw. noch auszustellende Rechnungen? Deine Anfrage ist sehr schwer verständlich; darauf haben auch andere hingewiesen.
Die Regelungen zum Verzug des Schuldners finden sich in § 286 BGB:
BGB § 286 Verzug des Schuldners *)
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach
dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in
Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die
Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für
die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an
nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der
sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er
nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem
Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung
oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der
Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist,
kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach
Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines
Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
-----
*) Amtlicher Hinweis:
Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie
2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.
35).
Die Regelungen zum Verzug des Schuldners finden sich in § 286 BGB:
BGB § 286 Verzug des Schuldners *)
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach
dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in
Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die
Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für
die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an
nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der
sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er
nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem
Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung
oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der
Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist,
kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach
Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines
Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
-----
*) Amtlicher Hinweis:
Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie
2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S.
35).
@Nataly: Du sollst dich doch nicht ausnuzten lassen!
Zitat vom Börsennullahnungauswuppertal.
Zitat vom Börsennullahnungauswuppertal.
Zu #13: Hast recht. Zu den Fahrtkosten würde ich ohnehin nichts schreiben. Ist mir zu aufwendig.
@ Guru zu #11: Wenn du deine Kunden vergraulen willst, empfehle ich, 33 Tage nach Rechnungsversand sofort einen Rechtsanwalt auf sie loszulassen.
@nataly
Hi,
ich muß als Leiter Rechnungswesen diesen Fall würdigen bzw. unseren Rechtsanwalt einschalten.
Eine Freiberuflerin des Unternehmens hat ein Projekt. Monatlich erstellt sie ihre Rechnung. Da der Kunde jedoch nicht zahlt, haben wir die Zahlungen aufgrund Liquiditätsengpass nach vorne geschoben. Dei rechnung für Mai wurde angemahnt und es gab auch eine letzte Zahlungsaufforderung. Die Rechnung für Juni wurde nicht angemahnt. Am 10 Juli erhielten wir das Rechtsanwaltsschreiben mit 2 Kostennoten für die Mai ssowie für die noch nicht angemahnte Juni-Rechnung.
Die Rechnung lautet von der Freiberuflerin: zahlbar sofort nach Erhalt netto.
wie siehst Du diesen Sachverhalt.
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Eine Bitte: Schau mal wegen den KFZ-Kosten.
Vielen Dank
Hi,
ich muß als Leiter Rechnungswesen diesen Fall würdigen bzw. unseren Rechtsanwalt einschalten.
Eine Freiberuflerin des Unternehmens hat ein Projekt. Monatlich erstellt sie ihre Rechnung. Da der Kunde jedoch nicht zahlt, haben wir die Zahlungen aufgrund Liquiditätsengpass nach vorne geschoben. Dei rechnung für Mai wurde angemahnt und es gab auch eine letzte Zahlungsaufforderung. Die Rechnung für Juni wurde nicht angemahnt. Am 10 Juli erhielten wir das Rechtsanwaltsschreiben mit 2 Kostennoten für die Mai ssowie für die noch nicht angemahnte Juni-Rechnung.
Die Rechnung lautet von der Freiberuflerin: zahlbar sofort nach Erhalt netto.
wie siehst Du diesen Sachverhalt.
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Eine Bitte: Schau mal wegen den KFZ-Kosten.
Vielen Dank
Leiter Rechnungswesen
zu Nataly
das ist aber ziemlich grausam. Ich möchte aber nicht dumm sterben. Vor allem bei diesen komischen Gesetzen, die sich jedes Jahr mindestens einmal ändern.
Viele Grüße aus Wuppertal
dieter
Schau bitte trotzdem mal nach!
das ist aber ziemlich grausam. Ich möchte aber nicht dumm sterben. Vor allem bei diesen komischen Gesetzen, die sich jedes Jahr mindestens einmal ändern.
Viele Grüße aus Wuppertal
dieter
Schau bitte trotzdem mal nach!
was hat eigentlich dieser smilie Mensch hier in diesem Board zu suchen?
Raus aus unserer Diskussion
Raus aus unserer Diskussion
Leiter Rettungswesen?
Zu #16: Der Sachverhalt ist immer noch unklar. Bitte etwas informativer formulieren.
@boersen...
Willst also einer Auftragnehmerin ihre Rechnung bezahlen, weil Du das Geld verfressen hast! Schäm Dich!
Ganz einfach, wenn Du die Rechnung nicht bezahlen kannst, dann vereinbare mit Deiner Freiberuflerin vor Ablauf der Zahlungsfrist einen Zahlungsaufschub
BillGehts
Willst also einer Auftragnehmerin ihre Rechnung bezahlen, weil Du das Geld verfressen hast! Schäm Dich!
Ganz einfach, wenn Du die Rechnung nicht bezahlen kannst, dann vereinbare mit Deiner Freiberuflerin vor Ablauf der Zahlungsfrist einen Zahlungsaufschub
BillGehts
T`schuldigung, meinte natürlich "... ihre Rechnung nicht bezahlen..."
Hi Nataly,
kleine Zwischenfrage.
Woher nimmst Du eigentlich immer die aktuellen Gesetzestexte zu allen Rechtfragen (Steuerrecht, BGB usw.).
Hast Du da irgendeine CD oder eine besondere Quelle aus dem Internet.
Könnte sowas auch gebrauchen für meinen häuslichen PC.
cu
pegru
kleine Zwischenfrage.
Woher nimmst Du eigentlich immer die aktuellen Gesetzestexte zu allen Rechtfragen (Steuerrecht, BGB usw.).
Hast Du da irgendeine CD oder eine besondere Quelle aus dem Internet.
Könnte sowas auch gebrauchen für meinen häuslichen PC.
cu
pegru
Ich empfehle diese Adresse:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/GESAMT_a.html
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/GESAMT_a.html
@pegru: OK? Ich habs bei meinen "Lesezeichen"
Hi Nataly,
vielen Dank, die Fundstelle ist super.
Ich hab sie ab sofort bei den Faforiten.
cu
pegru
vielen Dank, die Fundstelle ist super.
Ich hab sie ab sofort bei den Faforiten.
cu
pegru
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