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    Verrechnung von Spekulationsgewinnen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.02 15:55:59 von
    neuester Beitrag 11.08.02 14:14:42 von
    Beiträge: 13
    ID: 618.469
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      Avatar
      schrieb am 10.08.02 15:55:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe ein Problem mit folgender Regelung für den Gewinn- bzw. Verlustübertrag:

      Hat man zum Beispiel im Jahr 2000 einen Verlust von 4000 Mark realisiert, kann dieser in 2001 gegen eventuell erzielte Spekulationsgewinne gegengerechnet werden.
      Gilt es aber auch umgekehrt, d.h. kommt es zu einer Rückerstattung vom Finanzamt, wenn im letzten Jahr Gewinne erwirtschaftet wurden, im laufenden Jahr aber Verluste?

      Besten Dank...
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 16:36:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mao spekuliert? Naja.
      Zum Problem: Ja das geht. Verluste können durch Rücktrag in das vorherige Kalenderjahr mit Gewinnen (im vorherigen Kalenderjahr) verrechnet werden. Bei einem Rücktrag eines Verlustes aus 2001 nach 2000 wird der ESt-Bescheid 2000 geändert mit der Folge einer Steuerrückzahlung.
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 16:38:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 16:39:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      P.S.: Das "laufende Jahr" muss aber bereits abgelaufen sein und außerdem muss der Verlust des "laufenden" Jahres durch ESt-Bescheid festgestellt sein. Das heisst: Der Rücktrag von Verlusten aus 2001 kann erst in 2002 erfolgen.
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 16:40:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      nun aber:
      http://de.biz.yahoo.com/tx/5s.html[URL]" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://de.biz.yahoo.com/tx/5s.html[URL]

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      Avatar
      schrieb am 10.08.02 16:46:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der von biz.yahoo empfohlene Trick, nur soviel Verlust zurückzutragen, dass 999 DM Verlust bleiben, funktioniert allerdings nicht. Die Finanzverwaltung wendet in solchen Fällen die Freigrenze nicht an.
      Näheres hierzu im Thread von steuerexperte:

      Einkünfte gem. § 23 EStG / Höhe des Verlustrücktrags 13 steuerexperte
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 18:37:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi welliy,
      http://de.biz.yahoo.com/tx/5s.html
      Die Verlinkung klappt, wenn Du url mit Kleinbuchstaben schreibst.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 10.08.02 18:55:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      @pegru: Die Verlinkung klappt schon, aber der Steuertrick mit der Freigrenze klappt nicht.
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 12:31:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      @pegru: Ich habe auch Probleme mit der Verlinkung:

      http://www.wallstreet-online.de[URL]

      funktioniert ebenso wenig wie:

      http://www.wallstreet-online.de[url]

      Was mache ich falsch?" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.wallstreet-online.de[url]

      Was mache ich falsch?" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.wallstreet-online.de[URL]

      funktioniert ebenso wenig wie:

      http://www.wallstreet-online.de[url]

      Was mache ich falsch?" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.wallstreet-online.de[url]

      Was mache ich falsch?
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 12:36:00
      Beitrag Nr. 10 ()
      http://www.wallstreet-online.de

      Problem gelöst: Der Schrägstrich vor URL war falsch. Ich habe den rechts neben ß genommen. Richtig ist der Schrägstrich über der 7.
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 12:36:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nataly, nicht Backslash sondern Slash / nehmen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 12:41:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Aktienfee: Genau. Diesen Fehler hat übrigens auch welliy gemacht. Deshalb hat bei ihm die Verlinkung nicht geklappt. Dass man URL mit kleinen Buchstaben (url) schreiben muss, stimmt dagegen nicht. Es klappt mit URL und so ist es auch in der Hilfe bei W : O angegeben.
      Avatar
      schrieb am 11.08.02 14:14:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Alles klar,
      ist mir nicht aufgefallen, dass statt / verwandt worden ist.
      Hab wieder mal wieder was dazu gelernt und werde versuchen mich in Gebieten, in denen ich mich nicht so recht auskenne, künftig etwas zurück zu halten.

      cu
      pegru


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