Was passiert jetzt mit der Eigenheimzulage? Wer ist berechtigt? Was wird gekürzt? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.10.02 16:43:09 von
neuester Beitrag 16.10.02 17:00:21 von
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Hallo,
jetzt steht es fest: Eichel will die Eigenheimzulage kürzen. Nur leider weiss ich nicht genau, was er vorhat? Was sieht der Beschluss im Einzelnen vor?
Danke.
jetzt steht es fest: Eichel will die Eigenheimzulage kürzen. Nur leider weiss ich nicht genau, was er vorhat? Was sieht der Beschluss im Einzelnen vor?
Danke.
Hallo PeterH16,
mein Kenntnisstand:
Ohne Kinder soll es zukünftig garnichts mehr geben.
Ob und inwieweit eine generelle Reduzierung kommt?
mein Kenntnisstand:
Ohne Kinder soll es zukünftig garnichts mehr geben.
Ob und inwieweit eine generelle Reduzierung kommt?
Ja es gibt nur noch Kinderzulage bei der Eigenheimförderung und das nur bis max 70000 EUR Jashreseinkommen für Alleinerziehende und 140000 EUR Jahreseinkommen für Paare mit Kind(ern)
Kann denn die CDU dagegen noch vorgehen? Ich meine im Bundesrat ein Veto einlegen. Wie hoch stehen die Chancen, dass Eichel`s Vorschlag noch gekippt wird.
was ist mit zulagen die bereits laufen? Bestandsschutz?
Laufende "Geschichten" sind nicht betroffen !!!
Also, entspannen !!
Also, entspannen !!
Wie ist das eigentlich.
Können die das Gesetzt ab sofort machen, oder wird dann ein Termin genann z.B 1.4.2003?
Das heisst bis zu diesem Zeitpunkt, bekommt man noch die
volle Leistung.
Können die das Gesetzt ab sofort machen, oder wird dann ein Termin genann z.B 1.4.2003?
Das heisst bis zu diesem Zeitpunkt, bekommt man noch die
volle Leistung.
Soweit ich weiß wird so kommen:
- ohne Kinder nothing bzw. nur bei sehr kleinem Einkommen
- mit Kinder 1200€/Kind 8 Jahre lang
- Einkommensgrenzen: nicht mehr als 70.000€ in 2 Jahren für Ledige; 140.000€ in 2 Jahren für Verheiratete
Wollte ich in 2003 auch beantragen, kann ich nun vergessen.
Aldy
- ohne Kinder nothing bzw. nur bei sehr kleinem Einkommen
- mit Kinder 1200€/Kind 8 Jahre lang
- Einkommensgrenzen: nicht mehr als 70.000€ in 2 Jahren für Ledige; 140.000€ in 2 Jahren für Verheiratete
Wollte ich in 2003 auch beantragen, kann ich nun vergessen.
Aldy
# 8
Aldy, was haste denn gewählt?
Aldy, was haste denn gewählt?
Ab wann gilt das denn ? Wenn ich dieses Jahr noch anfange mit Bauen, bekomme ich dann noch die alte Zulage für die gesamten 8 Jahre ?
Mathefreak
Mathefreak
.....nächstmöglicher Stichtag für diese Schweinerei dürfte 31.12.02 sein.......es gilt normalerweise das Kaufvertragsdatum......aber bei diesen Verbrechern ist Vorsicht geboten und auch eventuell rückwirkend zum Tag der Veröffentlichung möglich......
Wachsam sein und die nächsten Tage schon mal Häuschen raussuchen.....
E.H.
Wachsam sein und die nächsten Tage schon mal Häuschen raussuchen.....
E.H.
Na ja,...die nächsten Tage schon mal Häuschen raussuchen ?
Lieber Eile mit Weile gerade bei solch großen Investitionen. Auch ich frag mich, wie stark dieses Vorhaben noch blockiert werden kann und wenn ja, ob die Union das überhaupt tun sollte. Sie können jetzt nicht alles und jedes blockieren, das wissen sie auch.
Überlegt euch mal, wie es in ein paar Jahren aussieht, wenn sie jetzt schon jeden Dreck, jedes Fuzzelchen zusammenkratzen müssen. Sicherlich ist die Eigenheimzulage noch der größte Brocken. Welche Steuerlast haben wir erst in 5 oder 10 Jahren ? Ich mag gar ned dran denken
Lieber Eile mit Weile gerade bei solch großen Investitionen. Auch ich frag mich, wie stark dieses Vorhaben noch blockiert werden kann und wenn ja, ob die Union das überhaupt tun sollte. Sie können jetzt nicht alles und jedes blockieren, das wissen sie auch.
Überlegt euch mal, wie es in ein paar Jahren aussieht, wenn sie jetzt schon jeden Dreck, jedes Fuzzelchen zusammenkratzen müssen. Sicherlich ist die Eigenheimzulage noch der größte Brocken. Welche Steuerlast haben wir erst in 5 oder 10 Jahren ? Ich mag gar ned dran denken
Die Kürzung der EHZ ist erstmal "nur" eine Koalitionsvereinbarung. Das muß erst noch durch das Gesetzgebungsverfahren geschleust werden und da lauern glücklicherweise noch viele Stolpersteine.
Allerdings, im schlimmsten Fall geht das als nicht zustimmungspflichtes Gesetz (Keine Zustimmung durch BR (Schwarze-Mehrheit) erforderlich) durch den BT (Rot-Grüne-Mehrheit) und dann ist der Stichtag 31.12.02 leider realistisch.
Allerdings, im schlimmsten Fall geht das als nicht zustimmungspflichtes Gesetz (Keine Zustimmung durch BR (Schwarze-Mehrheit) erforderlich) durch den BT (Rot-Grüne-Mehrheit) und dann ist der Stichtag 31.12.02 leider realistisch.
Ich würde das mal ganz in Ruhe abwarten. erstmal muss die Reduzierung ja noch kommen, und dann könnt ihr getrost davon ausgehen, dass die Grundstückspreise um diesen Betrag fallen werden.
Denn die meisten sind nur in der Lage diese preise zu zahlen, weil sie die Eigenheimzulage bekommen haben. Wenn die nun wegfällt, sind sie in der Lage weniger zu zahlen. Der Markt wird sich dann darauf einstellen.
Also kein Verlust.
Gruss
Kater
Denn die meisten sind nur in der Lage diese preise zu zahlen, weil sie die Eigenheimzulage bekommen haben. Wenn die nun wegfällt, sind sie in der Lage weniger zu zahlen. Der Markt wird sich dann darauf einstellen.
Also kein Verlust.
Gruss
Kater
16.10.2002 16:05
Neureglung der Eigenheimzulage erst von 2003 an gültig
Berlin, 16. Okt (Reuters) - Die von der rot-grünen Koalition geplante Neuregelung der Eigenheimzulage wird erst vom kommenden Jahr an gelten. "Die neuen Regelungen sind erstmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall der Herstellung nach dem 31. Dezember 2002 mit der Herstellung des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung der Wohnung nach dem 31. Dezember 2002 auf Grund eines rechtswirksamen obligatorischen Vertrags (Notarvertrag) angeschafft hat", erklärte das Bundesfinanzministerium am Mittwoch in Berlin. Als Beginn der Herstellung gelte bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, an dem der Bauantrag gestellt worden sei, bei baugenehmigungsfreien Objekten, der Zeitpunkt, an dem die Bauunterlagen eingereicht werden. SPD und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die bisherige Eigenheimzulage abzuschaffen und durch eine kinderabhängige Förderung zu ersetzen. Diese soll auf 1200 Euro pro Kind von derzeit 750 Euro steigen. Die Einkunftsgrenze wird auf 70.000 Euro für Alleinstehende und 140.000 Euro für Ehepaare abgesenkt werden. gwb/bus
Quelle: REUTERS
MB
Neureglung der Eigenheimzulage erst von 2003 an gültig
Berlin, 16. Okt (Reuters) - Die von der rot-grünen Koalition geplante Neuregelung der Eigenheimzulage wird erst vom kommenden Jahr an gelten. "Die neuen Regelungen sind erstmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall der Herstellung nach dem 31. Dezember 2002 mit der Herstellung des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung der Wohnung nach dem 31. Dezember 2002 auf Grund eines rechtswirksamen obligatorischen Vertrags (Notarvertrag) angeschafft hat", erklärte das Bundesfinanzministerium am Mittwoch in Berlin. Als Beginn der Herstellung gelte bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, an dem der Bauantrag gestellt worden sei, bei baugenehmigungsfreien Objekten, der Zeitpunkt, an dem die Bauunterlagen eingereicht werden. SPD und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die bisherige Eigenheimzulage abzuschaffen und durch eine kinderabhängige Förderung zu ersetzen. Diese soll auf 1200 Euro pro Kind von derzeit 750 Euro steigen. Die Einkunftsgrenze wird auf 70.000 Euro für Alleinstehende und 140.000 Euro für Ehepaare abgesenkt werden. gwb/bus
Quelle: REUTERS
MB
folgendes unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Aktuelles/Pressemittei…:
Zum Ergebnis der Koalitionsgespräche der beiden Regierungsparteien vom heutigen Tage teilt das Bundesministerium der Finanzen mit:
Die Eigenheimzulage wird in Zukunft auf Personen oder Familien mit Kindern konzentriert. Für diesen Personenkreis ist eine einheitliche Förderung für Neubauten und Bestandserwerbe in Höhe von jährlich 1.200 EUR je Kind vorgesehen. Soweit diese Förderung gewährt wird, bleibt auch die ökologische Zusatzförderung erhalten. Die Einkunftsgrenze für den maßgeblichen Zweijahreszeitraum wird auf 70.000 EUR/140.000 EUR für Alleinstehende/zusammenveranlagte Ehepaare abgesenkt.
Diese neuen Regelungen sind erstmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall der Herstellung nach dem 31. Dezember 2002 mit der Herstellung des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung die Wohnung nach dem 31. Dezember 2002 auf Grund eines rechtswirksamen obligatorischen Vertrags (Notarvertrag) angeschafft hat. Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird, bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden.
Anders gewendet: Bei Notarverträgen oder Bauanträgen vor dem 1. Januar 2003 gilt das alte Recht weiter.
Für mich klingt das wie schon beschlossen . Gut ist nur, daß beim Bau eines Hauses die Einreichung des Bauantrages oder der Unterlagen vor dem Jahresende ausreicht, um noch die alte Regelung zu bekommen.
Mathefreak
Zum Ergebnis der Koalitionsgespräche der beiden Regierungsparteien vom heutigen Tage teilt das Bundesministerium der Finanzen mit:
Die Eigenheimzulage wird in Zukunft auf Personen oder Familien mit Kindern konzentriert. Für diesen Personenkreis ist eine einheitliche Förderung für Neubauten und Bestandserwerbe in Höhe von jährlich 1.200 EUR je Kind vorgesehen. Soweit diese Förderung gewährt wird, bleibt auch die ökologische Zusatzförderung erhalten. Die Einkunftsgrenze für den maßgeblichen Zweijahreszeitraum wird auf 70.000 EUR/140.000 EUR für Alleinstehende/zusammenveranlagte Ehepaare abgesenkt.
Diese neuen Regelungen sind erstmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall der Herstellung nach dem 31. Dezember 2002 mit der Herstellung des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung die Wohnung nach dem 31. Dezember 2002 auf Grund eines rechtswirksamen obligatorischen Vertrags (Notarvertrag) angeschafft hat. Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird, bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden.
Anders gewendet: Bei Notarverträgen oder Bauanträgen vor dem 1. Januar 2003 gilt das alte Recht weiter.
Für mich klingt das wie schon beschlossen . Gut ist nur, daß beim Bau eines Hauses die Einreichung des Bauantrages oder der Unterlagen vor dem Jahresende ausreicht, um noch die alte Regelung zu bekommen.
Mathefreak
uups, Mirbel war schneller
@ Mathefreak
Egal, hauptsache es passt ...
CU
MB
Egal, hauptsache es passt ...
CU
MB
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