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    Mobilcom/Schuldenerlass/Steuerproblematik - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.10.02 09:31:07 von
    neuester Beitrag 18.10.02 10:01:28 von
    Beiträge: 9
    ID: 648.224
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      schrieb am 18.10.02 09:31:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin

      Ein bisher überhaupt nicht diskutierter Punkt ist folgende Problematik.:
      Kommt es tatsächlich zu einem umfassenden Schuldenerlass durch die FT, so entsteht innerhalb der Mobilvom AG ein sehr hoher a.o. Ertrag. Seit Streichung des steuerfreien , sog. "Sanierungsgewinnes", sind solche Forderungsverzichte auch in Krisenzeiten, sogar innerhalb eines Insolvenzverfahrens, zu versteuern.Weder der Verlustvortrag noch die laufenden oper. Verluste reichen auch, um einen Betrag in der Grössenordnung 7 Milliarden EUR auch nur annähernd auszugleichen. Die Möglichkeit, die UMTS-Lizenz auf einmal abzuschreiben und dadurch den Ausgleich zu schaffen, ist aufgrund der aktuellen Regelung (steuerliche Abschreibung über 20 Jahre) nicht gegeben.

      Dadurch könnte es zu der grotesken Situation kommen, dass es DURCH den Forderungsverzicht im kommenden Jahr zur Zahlungsunfähigkeit kommt - falss die Steuerschuld nicht gezahlt werden.


      Hat sich jemand mit dieser Problematik mal befasst und weiss, wie sie gelöst werden kann ?
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 09:32:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn die UMTS-Aktivitäten eigefroren werden steht dem hohen ao Ertrag ein noch höherer ao Aufwand für die Abschreibung auf die Lizenz gegenüber...

      Nur mal so zum nachdenken...
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 09:33:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Außerdem sind ao Abschreibungen nicht mit planmäßigen Abschreibungen über 20 Jahre zu verwechseln, aber egal...
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 09:36:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      das ist eben nicht vorgesehen
      die steuerliche a.o. ABschreibung auf die Lizenz meine ich
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 09:38:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      handlesrechtlich kann man das natürlich problemlos, nur eben nicht steuerrechtlich

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      schrieb am 18.10.02 09:39:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      das Finanzministerium könne das nat. per Erlass ändern, nur das müsste dann für alle anderen Lizenzkäufer auch gelten, was zu Milliardenausfällen bei der Steuer führen würde
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 09:39:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielleicht liegt es ja daran, dass der Morgen noch so früh für mich ist.
      Aber wie bitte entsteht eine Steuerschuld dadurch, dass lediglich ein Passisposten aus der
      Bilanz verschwindet?
      Was hat das mit Ertrag bzw. einem ausserordentlichen Ertrag zu tun?

      Wer kann mir das erklären?
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 09:50:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Unterschiede zwischen handelsrechtl. und steuerrechtl. Behandlung aind doch die latenten Steuern, oder bin ich da desinformiert... MOB hätte daher eine Forderung, die man ausweisen wird!
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 10:01:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      #7

      wenn eine Passivposition ,also die Verbindlichkeit , verschwindet, und die Aktivseite konstant bleibt (unterstellen wir )> Gewinn in Höhe der Verbindlichkeit, die erlassen wurde. Sonst stimmt ja auch die Bilanz nicht mehr.

      Das muss übrigens auch so sein, denn der Erlasser schreibt ja die Forderungen auch ab

      #8 das trifft nicht den Kern, ich rede hier von tats. Steuerschuld, nicht von latenten Steuern


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