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    Einkommensverluste von bis zu 40% durch die Vermögenssteuer ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.11.02 18:46:50 von
    neuester Beitrag 29.11.02 13:53:43 von
    Beiträge: 16
    ID: 666.042
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      schrieb am 27.11.02 18:46:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn man ein Mehrfamilienhaus besitzt,kann man Deutschland nur noch verlassen.

      Rechnung für EK Steuersatz von 33,3%:

      Immobilienwert 1.300.000
      Netto Mieteinnahmen 5% = 65.000
      Mieteinnahmen nach 33,3% EK Steuern 43.333,33
      Vermögenssteuer 1% =10.000
      Einkommen nach EK und V Steuern = 33.333,33

      D.H.:
      Die Vermögenssteuer frisst dann über 23 % vom bisherigen Einkommen !
      (Bei richtig hohen Vermögen geht das dann bis auf 40% Einkommensverlust gegenüber vorher.)

      Was würden denn die Gewerschaften sagen,wenn man den Arbeitnehmern
      gut ein Viertel vom Einkommen plötzlich per Gesetz wegnehmen würde ?
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 18:52:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Jetzt mußt Du von den ME noch den Beitrag zur Krankenkasse und Pflegeversicherung abziehen. Das kommt nämlich so sicher wie das Amen in der Kirche.
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 18:58:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und bei Anleihen und Aktien ist das nicht anders !
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 19:01:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1: Das ist doch völlig falsch. Deine Rechenkünste und Steuerkenntnisse sind nicht gerade berauschend. 5, Setzten,
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 19:01:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Höhe der abzuführenden Vermögenssteuer beträgt in Deinem Beispiel 13.000 €, nicht 10.000 €.

      Die Beispielrechnung verschärft sich also noch etwas!

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      schrieb am 27.11.02 19:04:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo, da schreibt wohl einer, der vom dt. Steuerrecht keine Ahnung hat!

      1. Grst. werden in der VSt nicht mit dem Marktwert, sondern mit dem Einheitswert des Grst. auf den 1.1.1964 (!) herangezogen. Ein Grst. , das heute 1,3 Mio Euro wert ist, hatte 1964 vermutlich einen Wert von maximal 300.000 Euro, liegt damit also unterhalb der Freigrenze > Vst = 0 DM.

      2. Ein Mietobjekt, das bei einem Martwert von 1,3 Mio Euro einen Gewinn von 65.000 DM abwirft, gibt`s bei den Abschreibungsmöglichkeiten eigentlich nicht.

      3. Aufgrund der Progression und den Grundfreibeträgen im dt. ESt-Recht ergibt sich selbst bei einem Überschuß von 65.000 DM und einem Durchschnittssteuersatz von 33% keine steuerliche Belastung von 33% effektiv.

      Erst mal in`s Gesetz schauen, oder bist Du vielleicht Politiker?
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 19:05:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      @SteveMorino
      Was ist denn daran falsch,dann klär mich mal auf.

      @Carlo Disagio
      300.000€ Freibetrag
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 19:08:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      @sedum
      Nee,Besteuerung ist zum Verkehrswert geplant !!!
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 19:10:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ach Gott,

      besäße ich ein solches Vermögen, könnte ich mir vermutlich auch die Steuern drauf leisten.

      Allerdings schmälerte das dann meine Konsummöglichkeiten. Aber die lassen mit der Zeit sowieso nach, da langweilig.
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 19:12:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      @anroha
      War das ein NEID Posting ? :D
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 19:14:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ effektive_Erfüllung
      Falls das so seien sollte, nehm ich den ersten Punkt zurück.
      Das Problem ist nur, dass es für Objekte, nicht gerade zum Verkauf anstehen oder anstanden, keinen aktuellen Verkehrswert gibt. Der Brandkassenwert bemißt sich zB. nach Werten von 1914.
      Aber woher den Verkehrswert nehmen, Gutachten wird man wohl nicht verlangen können. Also wird vermutlich der alte Einheitswert pauschal hochgerechnet werden müssen.
      Oder wie sonst?
      Avatar
      schrieb am 27.11.02 19:25:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      @sedum
      Der Marktwert lässt sich leicht durch die Mietenspiegel und kommunalen Richpreise ermitteln.
      Die gibt es bei jeder Stadtverwaltung.
      Das Schlimme ist,dass aber zig tausende ihren Wohnsitz nach Österreich und in die Schweiz verlegen werden
      und damit die Einnahmen der V-Steuer durch heftigste Einbrüche bei der EkSt überkompensiert werden.
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 08:26:59
      Beitrag Nr. 13 ()
      #6, #11
      guckst du wie es bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer gemacht wird*, dann weisst du was "die" vorhaben könnten (jaja, Laberbacke Gabriel ist halt im Wahlkampf). Nix mit 1914, 1964 o.ä.

      Was mich an dieser Steuer stört ist, dass es eine reine Neid- und Propagandasteuer ist, denn die Nettoerträge (nach Einzugs- und Erfassungsaufwand) hieraus sind geradezu lächerlich. Dann lieber ein zehntel % mehr Progression bei der EkSt, hat mehr Effekt und vor allem dieser ganze Verwaltungskram entfällt.

      Grüsse K1

      * Jahresnettokaltmiete x 12,5 mit Zu- und Abschlägen je nach Alter und Nutzung, mindestens jedoch der 80-prozentige Grundstückswert des unbebauten Grundstücks.
      Avatar
      schrieb am 28.11.02 12:54:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      @sedum: (#11)

      Verkehrswert... evtl. einfach aus der Brandvers.??? oder Gebäudeversicherung.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 13:53:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      @sedum

      Im Zug der geplanten Wiedereinführung der Vermögenssteuer ist eine Neubewertung aller Grundstücke (letzte Bewertung im Osten war 1936) geplant.
      Avatar
      schrieb am 29.11.02 13:53:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ #13
      den Verwaltungsaufwand zu sparen ist doch gar nicht gewollt ! Sonst könnte man auch die GewSt abschaffen und den Gemeinden ein Hebesatzrecht (max. x) einräumen - sparte einen Verwaltungszweig ein.
      Nein, neben der Enteignungsabsicht ist das ein riesiges ABM Projekt für die Finanzverwaltung !


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