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    Hilfe,mein Nachbar pisst mir ständig ans Bein. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.11.02 16:43:18 von
    neuester Beitrag 30.11.02 18:34:13 von
    Beiträge: 10
    ID: 667.389
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      schrieb am 30.11.02 16:43:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Jetzt hat der Nestbeschmutzer sich schon wieder was neues einfallen lassen.

      Folgende Situation:
      Wir sind 3 Miteigentümer auf einem Grundstück mit 2 Häusern.Diese wurden vor 20 Jahren von meinem Schwiegervater und uns (in Familie)gebaut und in Miteigentumsanteile aufgeteilt.Mein Schwiegervater hatte damals auf dem gemeinsamen Grundstück zusätzlich ein Hochdachgarten mit Begrünung gebaut.Vor einem Jahr hat er sein Haus verkauft und der Dachgarten,damals wohl ungenehmigt erstellt,steht immer noch.Jetzt will der Käufer,welcher das Haus (Miteigentumsanteil) meines Schwiegervaters erworben hat,dass ich den Dachgarten,welcher ja auf dem Gemeinschaftseigentum steht, abreissen soll.Er hat uns beim Bauamt angezeigt.Brief liegt vor und ich muss Stellung nehmen.
      Ich bin folgender Meinung:
      Wenn mein neuer Nachbar die Miteigentumsanteile meines Schwiegervaters erworben hat,übernimmt er hiermit nicht nur die Rechte,sondern auch Pflichten aus diesem Kaufvertrag.Der Dachgarten wurde von dem Vorbesitzer des erworbenen Hauses (mein Schwiegervater) gebaut,also muss der neue Besitzer,oder mein Schwiegervater den Dachgarten abreissen und nicht ich.
      Ich bin ein wenig verunsichert und möchte gerne euere Meinung hören.
      Vielen Dank.
      Grüsse an alle.
      :cry: :mad: :confused:
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 16:46:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      piss zurück :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 16:53:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Würde die Schweinebacke zum Duell herausfordern
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 16:55:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Für baurechtswidrige Zustände ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Wie kommt der Nachbar auf die Ideee, du müsstest den Dachgarten abreissen? Wenn dir der Dachgarten gar nicht gehört, ist das nicht deine Sache. (Oder hast du den Sachverhalt unvollständig dargestellt?). Wieso wendet sich das Bauamt an dich? Was hast du damit zu tun?
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 17:02:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Für mich gibt´s da nur eins umlegen und aufessen !

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      schrieb am 30.11.02 17:08:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich bin der,der am längsten auf dem Grundstück ist.Alle andere Miteigentumsanteile wurden von der Verwandschaft nach und nach verkauft.Der Nachbar weiß nicht,dass mein Schwiegervater den Dachgarten gebaut hat und hofft nun mich so anzuschwärtzen.
      Ich habe damals eins der Häuser mitgebaut und heute bewohne ich eine Eigentumswohnung darin.
      Habe auch damals meinem Schwiegervater geholfen den Dachgarten zu errichten.Bin ja ein hilfsbereiter Schwiegersohn gewesen.
      Grüsse kft534.:D
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 17:11:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      naja ein nachbar kommt selten allein.... kleiner tip:
      ...hoffe konnte dir weiterhelfen !
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 17:29:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich würde das Problem mit der Sizilianischen Verteidigung lösen.
      Du hast doch sicherlich ein paar gute Kumpels, oder?
      Stattet Deinem lieben Nachbarn doch mal einen unangemeldeten Besuch ab.
      Erklär ihm was passiert wenn er weiter so stänkert.
      Mach ihm klar, daß Du vom Bauamt nicht mehr belästigt werden möchtest.

      Und vor allem: Sag ihm, Ihr würdet beim nächsten Besuch nicht mehr klingeln!

      Ich denke das hilft.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 17:38:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Versuch dich doch mal klarer auszudrücken. :confused:

      Brief liegt vor und ich muss Stellung nehmen.

      Schön, daß der Brief vorliegt... wichtiger wäre, WAS drin steht :cry:

      Wenn ihr Hilfe wollt: Hosen runter :p
      Avatar
      schrieb am 30.11.02 18:34:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      @kft
      so wie es aussieht wirst du als miteigentümer und alle anderen miteigentümer das ding abreissen oder abreissen lassen zu den im verhältniss zum miteigentum stehenden
      kosten
      desweiteren denke wird man eine geldstafe für die von euch begangene ordnungwiedrichkeit verhängen
      unabhänig ob ihr es erbaut habt oder nicht
      leider

      lalli1


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