Hilfe,mein Nachbar pisst mir ständig ans Bein. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.11.02 16:43:18 von
neuester Beitrag 30.11.02 18:34:13 von
neuester Beitrag 30.11.02 18:34:13 von
Beiträge: 10
ID: 667.389
ID: 667.389
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 690
Gesamt: 690
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
30.04.24, 23:22 | 18249 | |
30.04.24, 19:46 | 5491 | |
30.04.24, 22:31 | 5255 | |
30.04.24, 22:31 | 5243 | |
30.04.24, 23:04 | 3049 | |
30.04.24, 22:24 | 2631 | |
30.04.24, 22:12 | 2541 | |
30.04.24, 23:07 | 2300 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 8,2900 | +4,94 | 227 | |||
2. | 2. | 17.899,00 | -1,43 | 205 | |||
3. | 3. | 2.290,75 | +0,21 | 73 | |||
4. | 4. | 0,9650 | +16,27 | 71 | |||
5. | 5. | 67,71 | +1,07 | 67 | |||
6. | 6. | 180,75 | -6,85 | 59 | |||
7. | 8. | 13,988 | +4,74 | 27 | |||
8. | 7. | 120,91 | +2,19 | 26 |
Jetzt hat der Nestbeschmutzer sich schon wieder was neues einfallen lassen.
Folgende Situation:
Wir sind 3 Miteigentümer auf einem Grundstück mit 2 Häusern.Diese wurden vor 20 Jahren von meinem Schwiegervater und uns (in Familie)gebaut und in Miteigentumsanteile aufgeteilt.Mein Schwiegervater hatte damals auf dem gemeinsamen Grundstück zusätzlich ein Hochdachgarten mit Begrünung gebaut.Vor einem Jahr hat er sein Haus verkauft und der Dachgarten,damals wohl ungenehmigt erstellt,steht immer noch.Jetzt will der Käufer,welcher das Haus (Miteigentumsanteil) meines Schwiegervaters erworben hat,dass ich den Dachgarten,welcher ja auf dem Gemeinschaftseigentum steht, abreissen soll.Er hat uns beim Bauamt angezeigt.Brief liegt vor und ich muss Stellung nehmen.
Ich bin folgender Meinung:
Wenn mein neuer Nachbar die Miteigentumsanteile meines Schwiegervaters erworben hat,übernimmt er hiermit nicht nur die Rechte,sondern auch Pflichten aus diesem Kaufvertrag.Der Dachgarten wurde von dem Vorbesitzer des erworbenen Hauses (mein Schwiegervater) gebaut,also muss der neue Besitzer,oder mein Schwiegervater den Dachgarten abreissen und nicht ich.
Ich bin ein wenig verunsichert und möchte gerne euere Meinung hören.
Vielen Dank.
Grüsse an alle.
Folgende Situation:
Wir sind 3 Miteigentümer auf einem Grundstück mit 2 Häusern.Diese wurden vor 20 Jahren von meinem Schwiegervater und uns (in Familie)gebaut und in Miteigentumsanteile aufgeteilt.Mein Schwiegervater hatte damals auf dem gemeinsamen Grundstück zusätzlich ein Hochdachgarten mit Begrünung gebaut.Vor einem Jahr hat er sein Haus verkauft und der Dachgarten,damals wohl ungenehmigt erstellt,steht immer noch.Jetzt will der Käufer,welcher das Haus (Miteigentumsanteil) meines Schwiegervaters erworben hat,dass ich den Dachgarten,welcher ja auf dem Gemeinschaftseigentum steht, abreissen soll.Er hat uns beim Bauamt angezeigt.Brief liegt vor und ich muss Stellung nehmen.
Ich bin folgender Meinung:
Wenn mein neuer Nachbar die Miteigentumsanteile meines Schwiegervaters erworben hat,übernimmt er hiermit nicht nur die Rechte,sondern auch Pflichten aus diesem Kaufvertrag.Der Dachgarten wurde von dem Vorbesitzer des erworbenen Hauses (mein Schwiegervater) gebaut,also muss der neue Besitzer,oder mein Schwiegervater den Dachgarten abreissen und nicht ich.
Ich bin ein wenig verunsichert und möchte gerne euere Meinung hören.
Vielen Dank.
Grüsse an alle.
piss zurück
Würde die Schweinebacke zum Duell herausfordern
Für baurechtswidrige Zustände ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Wie kommt der Nachbar auf die Ideee, du müsstest den Dachgarten abreissen? Wenn dir der Dachgarten gar nicht gehört, ist das nicht deine Sache. (Oder hast du den Sachverhalt unvollständig dargestellt?). Wieso wendet sich das Bauamt an dich? Was hast du damit zu tun?
Für mich gibt´s da nur eins umlegen und aufessen !
Ich bin der,der am längsten auf dem Grundstück ist.Alle andere Miteigentumsanteile wurden von der Verwandschaft nach und nach verkauft.Der Nachbar weiß nicht,dass mein Schwiegervater den Dachgarten gebaut hat und hofft nun mich so anzuschwärtzen.
Ich habe damals eins der Häuser mitgebaut und heute bewohne ich eine Eigentumswohnung darin.
Habe auch damals meinem Schwiegervater geholfen den Dachgarten zu errichten.Bin ja ein hilfsbereiter Schwiegersohn gewesen.
Grüsse kft534.
Ich habe damals eins der Häuser mitgebaut und heute bewohne ich eine Eigentumswohnung darin.
Habe auch damals meinem Schwiegervater geholfen den Dachgarten zu errichten.Bin ja ein hilfsbereiter Schwiegersohn gewesen.
Grüsse kft534.
naja ein nachbar kommt selten allein.... kleiner tip:
...hoffe konnte dir weiterhelfen !
...hoffe konnte dir weiterhelfen !
Ich würde das Problem mit der Sizilianischen Verteidigung lösen.
Du hast doch sicherlich ein paar gute Kumpels, oder?
Stattet Deinem lieben Nachbarn doch mal einen unangemeldeten Besuch ab.
Erklär ihm was passiert wenn er weiter so stänkert.
Mach ihm klar, daß Du vom Bauamt nicht mehr belästigt werden möchtest.
Und vor allem: Sag ihm, Ihr würdet beim nächsten Besuch nicht mehr klingeln!
Ich denke das hilft.
Aldy
Du hast doch sicherlich ein paar gute Kumpels, oder?
Stattet Deinem lieben Nachbarn doch mal einen unangemeldeten Besuch ab.
Erklär ihm was passiert wenn er weiter so stänkert.
Mach ihm klar, daß Du vom Bauamt nicht mehr belästigt werden möchtest.
Und vor allem: Sag ihm, Ihr würdet beim nächsten Besuch nicht mehr klingeln!
Ich denke das hilft.
Aldy
Versuch dich doch mal klarer auszudrücken.
Brief liegt vor und ich muss Stellung nehmen.
Schön, daß der Brief vorliegt... wichtiger wäre, WAS drin steht
Wenn ihr Hilfe wollt: Hosen runter
Brief liegt vor und ich muss Stellung nehmen.
Schön, daß der Brief vorliegt... wichtiger wäre, WAS drin steht
Wenn ihr Hilfe wollt: Hosen runter
@kft
so wie es aussieht wirst du als miteigentümer und alle anderen miteigentümer das ding abreissen oder abreissen lassen zu den im verhältniss zum miteigentum stehenden
kosten
desweiteren denke wird man eine geldstafe für die von euch begangene ordnungwiedrichkeit verhängen
unabhänig ob ihr es erbaut habt oder nicht
leider
lalli1
so wie es aussieht wirst du als miteigentümer und alle anderen miteigentümer das ding abreissen oder abreissen lassen zu den im verhältniss zum miteigentum stehenden
kosten
desweiteren denke wird man eine geldstafe für die von euch begangene ordnungwiedrichkeit verhängen
unabhänig ob ihr es erbaut habt oder nicht
leider
lalli1
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
225 | ||
204 | ||
73 | ||
72 | ||
68 | ||
58 | ||
26 | ||
26 | ||
25 | ||
22 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
22 | ||
20 | ||
19 | ||
19 | ||
19 | ||
19 | ||
18 | ||
18 | ||
17 | ||
16 |