Abgabepflicht einer Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.12.02 22:31:17 von
neuester Beitrag 22.12.02 12:11:08 von
neuester Beitrag 22.12.02 12:11:08 von
Beiträge: 5
ID: 676.404
ID: 676.404
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.251
Gesamt: 1.251
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 12 Minuten | 11915 | |
vor 1 Stunde | 4375 | |
vor 13 Minuten | 3508 | |
vor 22 Minuten | 3148 | |
26.04.24, 14:53 | 2173 | |
vor 15 Minuten | 1645 | |
heute 12:46 | 1473 | |
vor 46 Minuten | 1453 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.010,92 | -0,65 | 186 | |||
2. | 5. | 8,8100 | +11,52 | 148 | |||
3. | 2. | 175,18 | -3,19 | 110 | |||
4. | 6. | 0,9750 | +17,47 | 66 | |||
5. | 3. | 2.306,37 | -1,49 | 54 | |||
6. | 4. | 66,30 | +1,92 | 50 | |||
7. | Neu! | 66,36 | +6,21 | 38 | |||
8. | 7. | 15,064 | -0,52 | 32 |
Aloah,
kann mir eventuell jemand die exakten Kriterien nennen, die zu einer Abgabepflicht einer Steuererklärung führen.
Ich habe § 42 EStG 1988 gelesen, bin mir aber aber nicht sicher, ob es nicht noch mehr Kriterien gibt.
Grüße
giffyd
kann mir eventuell jemand die exakten Kriterien nennen, die zu einer Abgabepflicht einer Steuererklärung führen.
Ich habe § 42 EStG 1988 gelesen, bin mir aber aber nicht sicher, ob es nicht noch mehr Kriterien gibt.
Grüße
giffyd
auf jeden Fall wenn Du Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder Kapital (Aktien) hast
Sollte hinzufügen, das ich nur Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit habe, sowie Kapitalerträge deutlich unter 700€.
Aktien habe ich bisher nur gekauft, aber noch nie verkauft. (ja, sowas soll es auch geben)
An sich sollte also bei mir keine Abgabepflicht gegeben sein.
Grüße
giffyd
Aktien habe ich bisher nur gekauft, aber noch nie verkauft. (ja, sowas soll es auch geben)
An sich sollte also bei mir keine Abgabepflicht gegeben sein.
Grüße
giffyd
Hi giffyd,
wir schreiben das Jahr 2002. Das EStG 1988 ist sicher nicht mehr aktuell. Und in § 42 stand noch nie etwas über Steuererklärungspflichten.
Als Arbeitnehmer mit Kapitaleinkünften unter den Freibeträgen bist Du grundsätzlich nícht erklärungspflichtig, es sei denn, Du bist verheiratet und Du und Deine Frau habt die Steuerklassen III und V. Oder Du hast Dir einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Oder eine Freistellungsbescheinigung für einen Mini-Job liegt vor.
Maßgeblich sind die §§ 25 und 46 EStG (wenn möglich in der aktuellen Fassung ).
cu
pegru
wir schreiben das Jahr 2002. Das EStG 1988 ist sicher nicht mehr aktuell. Und in § 42 stand noch nie etwas über Steuererklärungspflichten.
Als Arbeitnehmer mit Kapitaleinkünften unter den Freibeträgen bist Du grundsätzlich nícht erklärungspflichtig, es sei denn, Du bist verheiratet und Du und Deine Frau habt die Steuerklassen III und V. Oder Du hast Dir einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Oder eine Freistellungsbescheinigung für einen Mini-Job liegt vor.
Maßgeblich sind die §§ 25 und 46 EStG (wenn möglich in der aktuellen Fassung ).
cu
pegru
@pegru
Danke, hilft mir schon mal weiter.
Grüße
giffyd
Danke, hilft mir schon mal weiter.
Grüße
giffyd
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
186 | ||
148 | ||
110 | ||
66 | ||
54 | ||
50 | ||
38 | ||
32 | ||
23 | ||
23 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
21 | ||
20 | ||
20 | ||
19 | ||
18 | ||
18 | ||
18 | ||
17 | ||
15 | ||
15 |