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    Welche Steuersoftware könnt ihr emphelen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.01.03 11:53:54 von
    neuester Beitrag 08.01.03 13:50:03 von
    Beiträge: 17
    ID: 679.520
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      Avatar
      schrieb am 06.01.03 11:53:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Welche Software habt ihr schon gestestet?
      Wieviel % Eurer Gewinne gebt ihr dieses Jahr an?
      Meint ihr die Finanzämter prüfen dieses Jahr mehr nach?
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 11:55:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Verwende seit Jahren Quicken Steuer. Kann ich mit ruhigem Gewissen empfehlen.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 11:55:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ehhh empfehlen meine ich natürlich! lol
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 12:02:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da gibt es eins von WISO das hab ich letztes Jahr benützt das was sehr gut, hatte keierlei Probleme.... Gibts bei Bertelsmann ist voll absetzbar...
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 12:10:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Habe die letzten Jahre auch Quicken benutzt, kann es aber für 2003 nirgends finden?
      Ich dachte schon Quicken gibts nicht mehr!
      Weiss jemand wo man es bekommt?

      Gruss
      Neueinsteiger

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      schrieb am 06.01.03 12:22:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Steuersparerklärung von der "Akademischen Arbeitsgemeinschaft"
      Benutze ich seit Jahren und habe immer alles auf den Pfennig genau zurückbekommen.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 12:40:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      von Aldi, geht ganz gut damit.
      Schon seit 1999 damit gemacht und preiswert.
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 23:13:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ja, genau!
      SteuertippsPC von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft ist für mich das beste Steuersparprogramm!

      Jetzt heißt es allerdings "SteuerSparErklärung 2003" und ist für die Steuererklärung 2002 gedacht!

      Ob dieser neue Namen nicht eher den Benutzer verwirrt??
      Ich kam mit dem alten Namen jedenfalls besser zurecht!
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 17:15:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,
      ich benutze entweder Taxman oder Quick Steuer.
      Nur mit dem Ausdruck habe ich riesen Probleme.
      Auf blanko Papier verbraucht man ewig Tinte und in amtliche
      Formulare haut es nie hin. Entweder stimmt der Rand beim Einzug nicht (obwohl ich versuche den Abstand zu ändern) oder der Drucker frißt das Formular.

      Achja, und nochwas - bei TAXMAN hat es mir in der Kurzberechnung die komplette Steuer als Erstattung ausgewiesen - bei der ausführlichen Berechnung aber (richtigerweise) nur einen Teilbetrag.

      Wem geht´s genauso ????

      janolo
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 22:43:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Delerium
      War genauso verwirrt.
      Steuertipps PC war besser.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 22:53:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      ..für den normalen Arbeitnehmer wie mich reicht auch das offzielle Formular der Steuerbehörden. Ich kann eh nicht viel absetzen außer den Dingen, die ich seit Jahren absetze, dafür brauch ich kein Programm, das kann ich auch allein eintragen.
      Elsterformular nennt sich das wohl unter ...https://www.elsterformular.de/ssl/main-anw-form-main-01.htm im Netz ab dem 15.11. oder kostenlos beim Finanzamt als CD-rom.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 23:04:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      ..und zur Angabe der Gewinne.

      Ich hab immer alle steuerpflichtigen Gewinne angegeben, was den Vorteil hat, dass man mir ohne viele Zweifel auch meine wahrheitsgemäß angegebenen Verluste in 2000 und 2001 abgenommen hat. So dass ich jetzt erst mal für die nächsten Jahre einen schönen Verlustvortrag vor mir herschiebe, der mit den neuen Steuer-Sätzen noch ein Weilchen vorhalten sollte.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 13:11:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      @xylophon:
      "So dass ich jetzt erst mal für die nächsten Jahre einen schönen Verlustvortrag vor mir herschiebe, der mit den neuen Steuer-Sätzen noch ein Weilchen vorhalten sollte."

      Mit den neuen Steuersätzen (falls diese so kommen sollten) hat die Vorhaltedauer nichts zu tun, da eine Anrechnung der Verluste auf die Gewinne erfolgt.
      Wenn du 50.000 EUR Verlustvortrag hast, ist dieser mit 50.000 EUR Gewinn aufgebraucht, mit den Steuersätzen hat dies nichts zu tun.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 13:14:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich empfehle das Programm "Einkommensteuer 2003" (für die ESt-Erklärung 2002) von Aldi (4,99 EUR). Es stammt von Lexware, Freiburg.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 13:21:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      stimmt, zur Nr. 13, da war ein Denkfehler drin.

      Allerdings stimmt der Satz wohl noch für das Halbeinkünfteverfahren, dass ich also Verlustvorträge aus 2000/2001 voll anrechnen kann, während ich die Gewinne nur noch zur Hälfte versteuern muss, oder ist das auch ein Denkfehler??
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 13:45:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      Es trifft zu, dass die Verlustvorträge aus 2000 und 2001 voll mit Gewinnen späterer Jahre verrechnet werden können.
      Bei einer Realisierung von Verlusten unter Geltung des HEV gilt nur die Hälfte als Verlust, so dass es empfehlenswert war, die Verlustrealisierung vorzuziehen. Man konnte gezielt Verlustrealisierungen auf Aktien und/oder Zeiträume beschränken, auf die das HEV nicht anwendbar war und Gewinnrealisierungen auf Aktien und/oder Zeiträume schieben, für die das HEV gilt.
      Mit den Steuersätzen haben diese Überlegungen jedoch nichts zu tun, sondern mit der Art und Weise der Gewinnermittlung. Es ist auch nicht richtig, zu sagen, die Steuersätze seinen halbiert worden, vielmehr sind auf Grund des HEV die Gewinne halbiert, auf diese wird der VOLLE STEUERSATZ angewendet.
      Avatar
      schrieb am 08.01.03 13:50:03
      Beitrag Nr. 17 ()
      gut, ich habe mich unpräzise ausgedrückt in 15, aber das gleiche gemeint. Dagegen hatte ich mich vorher geirrt, gestern abend.


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