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    Fitness-Studio-Vertrag!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.01.03 17:51:26 von
    neuester Beitrag 07.01.03 10:25:54 von
    Beiträge: 22
    ID: 679.664
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      Avatar
      schrieb am 06.01.03 17:51:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Aus welchem Grund kann man einen Vertrag im Fitness-Studio kündigen???
      Könnt ihr mir Tipps geben oder muss ich jetzt den Beitrag zahlen für die Restzeitdauer!!!
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 17:55:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie lange ist denn die Restzeit und aus welchem Grund willst du kündigen?
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 17:56:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      wenn du schwanger bist kannst du aussetzen;)
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 17:59:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da ich in dem Laden mal gearbeitet habe und in der Zeit keinen Beitrag bezahlt habe und ich mit diesen Herren ein privates Problem habe.Die Laufzeit ist noch 9 Monate!!!
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 18:03:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hate Dich pimpern lassen?

      :laugh:

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      schrieb am 06.01.03 18:05:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ windpocke

      Wie bist du denn drauf???Natürlich nicht!!!

      Also kann mir keiner einen Tipp geben!!!Schade eigentlich!!!
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 18:06:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Vertrag muss Gesetzeskonform sein. Für eine a.o. Kündigung sind nur wenige Aussnahmen zulässig. Eine Schwangerschaft zählt nicht dazu. Aussnahmen sind z.Bsp. schwere, dauerhafte, attestierte Erkrankung welche jede Aktivität in einem Fitnesstudio ausschliesst oder ein berufsbedingter Umzug, jeweils auf Nachweispflicht gefasst machen!

      Wenn dir Geld wichtiger als dein Ruf ist, kannst du natürlich auch probieren dich rausschmeissen zu lassen. Bei einem definitiven Rausschmiss hast du Anrecht auf eine taggenaue Rückerstattung.
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 18:08:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      lass dich pimpern.........vielleicht kommst dann raus
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 18:11:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      solche verträge sind sittenwidrig,ich würde eine kündigung im normalen rahmen machen und es darauf ankommen lassen.

      also bis zum ende des nächsten monats zahlen und schluss.

      habe es selber so gemacht.

      dont worry das ist so schon i.o.
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 18:12:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich könnte meinen beiden ehemaligen Chefs auch mit Anzeige drohen,da der TÜV der Geräte schon seit langen abgelaufen ist.Aber das wollte ich eigentlich als letzte Lösung nehmen!!!
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 18:13:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Am besten gleich als Teppich-Luder angehen - dann wirst du noch TV- und Schmuddel-Presse mässig berühmt::laugh:
      Bisher war es immer so gewesen !!!

      WPK
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 18:15:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Du arbeitest nicht zufällig in Friedberg ???
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 18:15:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      #10 damit machst du dich der erpressung strafbar,würde ich nicht gerade vorschlagen so eine handlungsweise.
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 18:18:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      #jana
      nochmal langsam, du warst dort beschäftigt und musstest keinen Beitrag zahlen. Ab wann hat sich das geändert, hast du komplett im Voraus gezahlt?

      #9 Quatsch Sittenwidrig
      Der Besitzer ist i.d.R. formal im Recht! Nur weil er auf Restriktionen verzichtet heisst das nicht das er nicht "Recht" hat.
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 18:18:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wenn der TÜV abgelaufen ist kannst Du m.E. auch außerordentlich kündigen. ;)
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 18:20:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      #14 dann frage mal beim verbraucherschutz nach.
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 18:30:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16
      Verträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten sind absolut rechtens. Nenn mir mal einen Link zu einem gegensätzlichen Urteil o.ä.
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 18:32:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      hast ja recht ich habe es so gemacht bei einem studio,

      eingeklagt haben sie es nie.
      Avatar
      schrieb am 06.01.03 18:36:07
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich habe keinen Beitrag währned meiner Tätigkeit im Studio bezahlt.Ich habe aber auch nie gekündigt und jetzt wollen sie halt das Geld haben.
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 00:08:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo jana.tr

      Du hast keinen Beitrag während deiner Tätigkeit bezahlt,

      dann lese bitte doch einmal das Kleingedruckte in deinem Arbeitsvertrag :cry:

      Gruß Baud
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 09:06:28
      Beitrag Nr. 21 ()
      #jana
      Das scheint mir jetzt doch komplizierter zu werden. Wenn du dort gearbeitet hast gab es einen Arbeitsvertrag (reicht auch mündlich). Dieser regelt auch stillschweigende Übereinkünfte, z.Bsp. Mitbenutzung der Geräte, Sauna etc.. Diese Leistungen stellen i.d.R. eine Leistung des AG dar, welche im Gehalt berücksichtigt wurde.
      Wenn du das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet hast, könnten dir der AG evtl. auch noch Forderungen aus deren Folgen anlasten. Mein Tipp: Geh zu einem Anwalt, der Streitwert ist ja gering, lass ein Schreiben aufsetzen in dem der Anwalt sich als Vertretung im "kommenden Verfahren" bezeichnet. Lass dich beraten in wieweit du noch Forderungen/Rechte aus dem Arbeitsverhältnis hast!
      Avatar
      schrieb am 07.01.03 10:25:54
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich bin raus aus dem Vertrag nach einem Telefongespräch mit meinem ehemaligen Chef.Ich muss nur die letzten 2 Beiträge zahlen und dann bin ich draußen.Ich bedanke mich trotzdem bei euch!!!


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