checkAd

    müssen Banken Auskunft an Bafögamt geben? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.02.03 14:46:05 von
    neuester Beitrag 08.02.03 02:35:05 von
    Beiträge: 22
    ID: 693.366
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.774
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 14:46:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      erhielt ein Schreiben, dass ich zur Überprüfung angehalten werde, weil mein Vermögen nicht vollständig berücksichtigt wurde bei der Antragstellung. Ich hatte nur eine Bank von meinem Vermögen angegeben und nun steht in dem Schreiben, dass sie rausgefunden haben, dass ich auch Vermögen anderswo habe bzw. hatte. Dürfen die das überhaupt?
      *verzweifelt bin, weil ich wohl alles dann zurückzahlen darf* Weiß jemand wie hoch die Strafe auf sowas steht?

      Thx 4 hlp
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 15:00:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      sei nur verweifelt- denn das nennt man sozialbetrug!
      natürlich darf das bafög amt über das fi-amt deine vermögensverh. ausforschen.
      bafög ist wie sozialhilfe,daher muss diese prüfung erfolgen-pech gehabt.:D :D
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 15:01:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Strafe kann garnicht hoch genug sein für solche Leute... der Sozialstaat wird ausgenutzt und schlittert durch sowas immer weiter in die Miesen.
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 15:04:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich würde sofort einen Anwalt nehmen!

      Du darfst auf keinen Fall auf das Schreiben persönlich reagieren!
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 15:25:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es gab mal einen jungen Studenten, der zu Boomzeiten mit Aktien Millionen machte und noch Bafög beantragt hatte. Der ist zu vielen Jahren Strafe verurteilt worden.
      Also, lass den Scheiß, wenn du genug Kohle hast.;)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1870EUR +0,27 %
      Einer von wenigen in einer elitären Gruppe!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 15:25:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bafög ist der Weg in die Armut...:cry:

      Der Vermögensfreibetrag 2001 entspricht ~ 3000 E,

      1980 war er genauso hoch, was sollen solche Sozialgesetze die auf legaler Weise nicht einzuhalten sind ?
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 15:39:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hoffentlich kriegen die Dich richtig dran, Du Schmarotzer!!!
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 15:43:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      ..aufgrund derartiger Fälle ist unser Sozialstaat nicht mehr finanzierbar. Jeder meint den Staat betrügen zu müssen, auch wenn es ihm so gut geht, dass er das Geld gar nicht mehr ausgeben kann.
      Der nächste Thailand Urlaub auf Bafög Kosten, und hier kenne ich so viele Fälle, kein Wunder dass die System zusammenklappen. Ich persönlich bin für drastisch hohe Strafen, vor allem Eintrag ins Führungszeugnis + mehrere Wochen Sozialarbeit, oder wahlweise Freiheitsentzug.
      Vor solchen schlauen Kerlchen habe ich null Respekt, bzw. finde es zum Kotzen, erst Papa Staat vorsätzlich betrügen und dann wenn was schiefgeht sofort nach Mami rufen. Ich wünsche dir, dass du dir die Finger wirklich ordentlich verbrannt hast, denn nur so werden heutzutage Milchbubis noch erzogen. aber vielleicht werden sie in kürze auch mal schlechte Zeiten erleben, damit sie den Wohlstand in Deutschland zu schätzen wissen.
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 15:45:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich denke, dass bei dir die Höchststrafe verhängt wird:
      3 Jahre wegen Betrug! ohne bew.:mad: :mad: :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 15:57:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Immer diese zockenden Studenten :D

      Aber das Problem bei dem verurteilten Studenten war, dass dieser ähnlich wie sunbeamtxy schlicht sein Vermögen nicht angegeben hatte. Er hatte sich in allen drein Anträgen also als armer Student dargestellt, obwohl auf seinem Konto die Millionen schlummerten.
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 16:08:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      ihr verwechselt das etwas ganz gewaltig:

      bafög ist keine sozialhilfe, oder seit wann mus mann sozialhilfe zurückzahlen?
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 16:21:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      sunbeamtxy, hat es dir die Sprache verschlagen ???
      War das zuviel Anteilname und Mitgefühl für dich???? :eek:
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 16:30:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      Danke für diese Beiträge, ich hab aber vergessen zu erwähnen, dass es sich um Vermögen handelte, was meine Eltern verwalteten und ich keinerlei Ahnung davon hatte was da in Wirklichkeit abging. Es lief nur eben über meinen Namen. Das Geld hab ich persönlich nie gesehn, sondern wurde von meinen Eltern abgezweigt.
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 16:33:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      ...das riecht ja nach ner verdammt windigen Nummer:eek:
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 16:35:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      was macht ihr hier überhaupt so ein Aufstand, wer sagt den, dass es um abertausende von Euro geht?? Sind vielleicht 200o EUR die nicht berücksichtigt wurden.
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 17:27:14
      Beitrag Nr. 16 ()
      @sunbeamtxy

      Die sind alle nur neidisch ;)
      Würde versuchen, das ganze erstmal zu klären (Mach denen klar, dass das keine Absicht war, vielleicht hilft es ja) Ansonsten nehm Dir einen Anwalt, informiere Dich aber vorher, wie Deine Chancen stehen. Hab zwar keine Ahnung, aber vielleicht gibt es ja irgendeine Beratungsstelle für Bafögempfänger. Erkundige Dich einfach

      Gruß
      Mgp
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 18:51:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      90 % der asylanten haben keinen asylgrund, schädigen also die allgemeinheit ebenso und als strafe dafür wird ihnen ein bleiberecht eingeräumt.
      kein mensch regt sich darüber auf, aber wenn ein deutscher mal nicht ganz so ehrlich ist, wird er als betrüger bezeichnet.
      macht weiter so !!!
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 19:53:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      @sunbeamtxy

      mach dich erstmal nicht verrückt!

      zuerst einmal den artikell von dem typen damals:
      ZOCKER-STUDENT

      Börsenmillionär kassierte jahrelang Bafög-Höchstsatz

      Geld für das Studium ist eine feine Sache. Und weil man davon nie genug haben kann, zockte ein Student eifrig an der Börse, strich Millionengewinne ein - und melkte trotzdem den Staat. Nun landete der Bafög-Empfänger vor Gericht.

      Manchen Studenten spendiert der Papa schon zum Studienstart ein nagelneues Spielmobil. Die meisten aber müssen sich mühsam mit Jobs über Wasser halten und zum Beispiel morgens Grillsaucen oder abends Cocktails schwenken. Die Cleverles räumen bei Jauchs "Wer wird Millionär?" ab. Und wieder andere haben mit Börsenspekulationen großen Erfolg und prellen zugleich Vater Staat.
      Von 1993 bis 1999 verdiente ein Student mit Aktien- und Optionsgeschäften rund 1,4 Millionen Mark. In den fast sieben fetten Jahren holte er sich zugleich beim Amt für Ausbildungsförderung rund 1000 Mark pro Monat ab - alles zusammen immerhin 58.000 Mark.

      Bafög als Absicherung bei Verlusten

      Doch dann flog der Schwindel auf. Am Donnerstag verurteilte das Amtsgericht Darmstadt den Mann wegen Betrugs zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Als Bewährungsauflage muss er 3000 Euro Geldbuße zahlen und außerdem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

      Der heute 33-Jährige hatte in insgesamt vier Bafög-Anträgen außerdem nicht angegeben, dass er schon zum Studienbeginn ein Vermögen von rund 300.000 Mark angehäuft hatte. Vor Gericht fand der Student nur eine schwächliche Rechtfertigung: Er habe die staatliche Studienförderung als Absicherung für den Fall gesehen, dass bei seinen Börsenspekulationen etwas schief laufe.
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Den Richter überzeugte das nicht. In seiner Urteilsbegründung sagte Amtsrichter Michael Zesch, der Angeklagte sei ein Zocker, der jahrelang die Gesellschaft abgezockt habe. Erwischt wurde der Student nach einer Anzeige seiner Bank vor drei Jahren: Auf seinem Konto hatte er Summen von über 200.000 Mark bewegt und war deshalb in den Verdacht der Geldwäsche geraten


      du siehst, der typ war wirklich ein krasser fall und er ist eigentlich doch ganz gut weggekommen.


      nun zu den fakten:
      mich persönlich interessiert wo du studierst. wohl in berlin? die haben nämlich wirklich krasse finanzschwierigkeiten und haben das ja auch angekündigt jetzt auch die studenten zu überprüfen.

      der freibetrag für den auszubildenden, welcher also bei der bestimmung der baföghöhe nicht berücksichigt wird, beträgt seit dem 19.03.2001 5000 euro.
      davor waren es glaube ich 3000 euro.

      soweit mir bekannt ist, ist die aufhebung des bafög bescheids und die rückforderung nur daran geknüpft, dass unvollständige angaben gemacht wurden.
      daraus folgt meines erachtens, dass auch wenn die summe deines vermögens mit dem verschwiegenem vermögen unter dem freibetrag liegt, eine rückforderung und aufhebung zulässig ist.

      wenn es nur ein sparkonto war und du den betrag nicht angegeben hast, hast du wohl schlechte karten.
      beachte aber, dass jedes jahr ein neuer bescheid ergeht.
      hast du das konto z.b. erst nach bafög-antragstellung im jahr 2002 eröffnet, so können die bescheide für 2001, 2000 etc. nicht zurückgenommen werden.
      argumente nach dem motto:"es war das geld meiner eltern und nicht meines" kann man versuchen. ich glaube aber, dass es nichts bringen wird.

      in diesem sinn
      viel erfolg
      klarius

      p.s.: beachte die kommentare der zittrigen hier nicht.
      die sitzen auf ihren buchverlusten und freuen sich, wenn sie ihre naiven stammtischmanieren hier mal freien lauf lassen können.
      die sollten sich lieber mal an die em-tv, metabox, comroad etc. vorstände halten, die für ihre verluste verantwortlich sind, statt sich hier wie kleine kinder aufzuführen.
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 22:41:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Das BAföG-Amt fragt routinemäßig im Wege des Datenableichs beim Bundesamt für Finanzen die dort vorliegenden Freistellungsaufträge ab. Dazu ist das Amt gesetzlich berechtigt, auf den Freistellungsaufträgen ist im Übrigen ein entsprechender Vermerk angebracht.
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 23:09:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      #13

      Das Geld war nur von deinen Eltern und du hast nichts gewußt. Da nehmen wir doch stark an, daß davon auch das Finanzamt nichts gewußt hat. Das wird sich jetzt aber sicher sehr dafür interessieren.
      Oder ist das ein neues Steuersparmodell? Das Geld wird auf den Namen der Kinder angelegt, die die Zinsen nicht versteuern müssen, d.h. steuerlich wird es den Kindern zugerechnet.
      Für`s BAFÖG sollten die Behörden aber dann bitteschön doch akzeptieren, daß das Geld ja eigentlich den Eltern gehört.
      Avatar
      schrieb am 08.02.03 01:34:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      Da sieht man mal wieder das die Aufhebung des Bankgeheimnisses sehr nützlich ist! Demnächst wird es auch keine Anonymität im Internet mehr geben, dann steht hinter jedem Posting die volle Adresse, und das Rückwirkend!

      Dann werden die ganzen Sozialbetrugs Gelder zurückgeholt!





      SPDMitglied
      Avatar
      schrieb am 08.02.03 02:35:05
      Beitrag Nr. 22 ()
      Die Bafög Regelung ist meiner Ansicht nach sehr ungerecht. Ich bin für eine Grundförderung für alle Studenten, quasi ein erhöhtes Kindergeld (z.B. 300?/Monat). Wer mehr will, soll halt das Geld für 3-4% aufnehmen können.

      Bei der derzeitigen Regelung werden die sparsamen Studenten benachteiligt, da nur Geld/Wertpapier und Immobilien-Vermögen berücksichtigt wird. Also einen Tag vor Antragstellung für das ersparte Geld ein neues Auto kaufen und alles ist in Ordung, dieses Prinzip ist meiner Ansicht nach nicht in OK.

      Der darmstätter Student, welcher die 1,5Mio. DM im Depot hatte und den Höchstsatz kassierte, hatte übrigens 2 Wohnungen und 3 Autos, daher viel er auf. Er musste das Bafög (50.000 DM)zurückzahlen und eine etwa ebensohohe Geldstrafe begleichen. Eine Haftstrafe wäre nicht im Intresse des Staates gewesen, der will lieber Geld.
      Die Bafögämter gehen davon aus, das etwa 1/3 der Studenten unkorrekte Angaben gemacht haben. Strafen sind dabei nur in extremen Fällen vorgesehen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      müssen Banken Auskunft an Bafögamt geben?