Angabe von BAFÖG in Steuererklärung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.02.03 17:30:51 von
neuester Beitrag 10.02.03 09:04:09 von
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Hallo ihr Allwissenden im deutschen Steuerdschungel
Ich schwitze gerade über der Steuererklärung meiner Tochter und komme nicht weiter.
Sie hat als Studentin im vergangenen Jahr BAFÖG bezogen und darüberhinaus ein paar Monate nebenbei gejobbt(auf Lohnsteuerkarte). Nun will ich die Lohnsteuer zurückholen.
Frage:
Muß ich das bezogene BAFÖG unter "Laufende Bezüge" in der Anlage SO angeben?? Oder kann ich auf eine Angabe gleich ganz verzichten?
Danke und liebe Grüße
Survival
Ich schwitze gerade über der Steuererklärung meiner Tochter und komme nicht weiter.
Sie hat als Studentin im vergangenen Jahr BAFÖG bezogen und darüberhinaus ein paar Monate nebenbei gejobbt(auf Lohnsteuerkarte). Nun will ich die Lohnsteuer zurückholen.
Frage:
Muß ich das bezogene BAFÖG unter "Laufende Bezüge" in der Anlage SO angeben?? Oder kann ich auf eine Angabe gleich ganz verzichten?
Danke und liebe Grüße
Survival
Angegeben werden muss es auf jeden Fall, da es zum Bruttoeinkommen zaehlt. Wo man es eintragen muss, weiss ich leider nicht, ich wuerde einfach beim Finanzamt anrufen und nachfragen, die werden dir sicher ganz unverbindlich weiterhelfen.
Die Steuerformulare sind leider vom Normalbuerger nicht mehr zu verstehen und ohne ein PC-Steuerprogramm ist man voellig hilflos... :-(
Volkmar
Die Steuerformulare sind leider vom Normalbuerger nicht mehr zu verstehen und ohne ein PC-Steuerprogramm ist man voellig hilflos... :-(
Volkmar
Das BAföG ist nicht anzugeben. Es ist nicht einkommensteuerpflichtig.
Unsinn.
Ich hab vor ein paar Jahren sogar meine Waisenrente angeben duerfen, die wurde aber nur zu einem bestimmten Prozentsatz dem Bruttoeinkommen zugerechnet. Ihr wisst ja garnix.
Volkmar
Ich hab vor ein paar Jahren sogar meine Waisenrente angeben duerfen, die wurde aber nur zu einem bestimmten Prozentsatz dem Bruttoeinkommen zugerechnet. Ihr wisst ja garnix.
Volkmar
Zu #4: Renten sind mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig, es handelt sich um "sonstige Einkünfte".
Das BAföG dagegen ist nach § 3 Nr. 11 EStG einkommensteuzerfrei.
Das BAföG dagegen ist nach § 3 Nr. 11 EStG einkommensteuzerfrei.
Und hier der Text von § 3 Nr. 11 EStG:
Steuerfrei sind ....
11. Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen
Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck
bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder
Kunst unmittelbar zu fördern. 2Darunter fallen nicht Kinderzuschläge und
Kinderbeihilfen, die auf Grund der Besoldungsgesetze, besonderer Tarife
oder ähnlicher Vorschriften gewährt werden. 3Voraussetzung für die
Steuerfreiheit ist, dass der Empfänger mit den Bezügen nicht zu einer
bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu
einer Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet wird;
Steuerfrei sind ....
11. Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen
Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck
bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder
Kunst unmittelbar zu fördern. 2Darunter fallen nicht Kinderzuschläge und
Kinderbeihilfen, die auf Grund der Besoldungsgesetze, besonderer Tarife
oder ähnlicher Vorschriften gewährt werden. 3Voraussetzung für die
Steuerfreiheit ist, dass der Empfänger mit den Bezügen nicht zu einer
bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu
einer Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet wird;
Nagut, hast gewonnen... <grrr>
Volkmar
Volkmar
Moin, Moin Nataly und Volker
Ihr seid einfach Spitze, so macht Wallstreeten Spaß!!!
Sogar Volker konnte noch was lernen...
Vielen Dank nochmal
Und liebe Grüße aus dem Winterwald
Survival
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Sogar Volker konnte noch was lernen...
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Survival
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