EM.TV: Staatsanwalt sucht Anleger als Zeugen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.02.03 13:04:00 von
neuester Beitrag 17.12.04 13:34:14 von
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ID: 696.403
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Hast niemand Lust, sich als Zeuge zu melden? Eigentlich müsste es hier doch einige geben!?
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/wirtschaft_und_boerse/wirt…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.fr-aktuell.de/ressorts/wirtschaft_und_boerse/wirt…
EM TV
Staatsanwalt will Aktionäre befragen
tma MÜNCHEN. Im Prozess gegen die Ex-Manager von EM TV, Thomas und Florian Haffa, sollen demnächst geschädigte Aktionäre zu Wort kommen. Dem Brüderpaar wird Kursbetrug vorgeworfen. Staatsanwalt Peter Noll erwägt, vor dem Münchner Landgericht Anleger zu befragen, die wegen einer umstrittenen Pflichtmitteilung vom August 2000 die Papiere des einstigen Neue-Markt-Stars gehalten oder gekauft haben. Sollten sich zu viele Zeugen melden, könnten sie per Zufallsgenerator ausgesucht werden. Noll will mit den Aussagen einen Zusammenhang zwischen den falschen Angaben in der Mitteilung, mit denen die Lage der Firma geschönt wurde, und Reaktionen an der Börse belegen.
Der Wirtschaftswissenschaftler Bernd Rudolph hat in einem Gutachten eine solche Verknüpfung als nicht nachweisbar bezeichnet. Noll wirft ihm aber "veraltete Methoden" vor und hat eine neue Expertise beantragt. Verteidiger Rainer Hamm hält von diesem Argument wenig und lehnt ein neues Gutachten ab. Auf Basis der aktuellen Rechtslage seien strafrechtlich relevante Verfehlungen der Angeklagten nicht nachweisbar.
Sollte sich die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer dieser Meinung anschließen, käme für die Angeklagten im schlimmsten Fall eine Geldbuße in Betracht. Wann ein Urteil gesprochen wird, das Knöringer zuletzt noch für diesen Monat in Aussicht stellte, will sie angesichts zunehmender Grundsatzdebatten mittlerweile nicht mehr abschätzen. Der seit drei Monaten dauernde Prozess gilt als Musterverfahren für Betrügereien von Unternehmen am Neuen Markt, die vielen Anlegern herbe Verluste gebracht haben.
Erscheinungsdatum 14.02.2003
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EM TV
Staatsanwalt will Aktionäre befragen
tma MÜNCHEN. Im Prozess gegen die Ex-Manager von EM TV, Thomas und Florian Haffa, sollen demnächst geschädigte Aktionäre zu Wort kommen. Dem Brüderpaar wird Kursbetrug vorgeworfen. Staatsanwalt Peter Noll erwägt, vor dem Münchner Landgericht Anleger zu befragen, die wegen einer umstrittenen Pflichtmitteilung vom August 2000 die Papiere des einstigen Neue-Markt-Stars gehalten oder gekauft haben. Sollten sich zu viele Zeugen melden, könnten sie per Zufallsgenerator ausgesucht werden. Noll will mit den Aussagen einen Zusammenhang zwischen den falschen Angaben in der Mitteilung, mit denen die Lage der Firma geschönt wurde, und Reaktionen an der Börse belegen.
Der Wirtschaftswissenschaftler Bernd Rudolph hat in einem Gutachten eine solche Verknüpfung als nicht nachweisbar bezeichnet. Noll wirft ihm aber "veraltete Methoden" vor und hat eine neue Expertise beantragt. Verteidiger Rainer Hamm hält von diesem Argument wenig und lehnt ein neues Gutachten ab. Auf Basis der aktuellen Rechtslage seien strafrechtlich relevante Verfehlungen der Angeklagten nicht nachweisbar.
Sollte sich die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer dieser Meinung anschließen, käme für die Angeklagten im schlimmsten Fall eine Geldbuße in Betracht. Wann ein Urteil gesprochen wird, das Knöringer zuletzt noch für diesen Monat in Aussicht stellte, will sie angesichts zunehmender Grundsatzdebatten mittlerweile nicht mehr abschätzen. Der seit drei Monaten dauernde Prozess gilt als Musterverfahren für Betrügereien von Unternehmen am Neuen Markt, die vielen Anlegern herbe Verluste gebracht haben.
Erscheinungsdatum 14.02.2003
@rv
Du merkst es ja an der Resonanz zum Deinem Thread: nicht mal hier, wo es anonym zugeht, meldet sich keiner Wie stehen die Chancen dann für einen öffentlichen Auftritt???
Oder würdest Du in aller Öffentlichkeit zugeben, dass Du EMTV beim Kauf eine MK von einigen Milliarden zugemutet hast
Du merkst es ja an der Resonanz zum Deinem Thread: nicht mal hier, wo es anonym zugeht, meldet sich keiner Wie stehen die Chancen dann für einen öffentlichen Auftritt???
Oder würdest Du in aller Öffentlichkeit zugeben, dass Du EMTV beim Kauf eine MK von einigen Milliarden zugemutet hast
@ Timburg
Vermutlich würde ich das auch nicht. Aber immerhin hat es einige gegeben, die es mir einer (Zivil-)KLage versucht haben.
Ich könnte allerdings gerne aussagen, dass ich die Berichte zeitnah für falsch gehalten habe und das auch öffentlch kundgetan habe.
Ich will ja nicht alle W:0-IDs aufzählen, die damals wüste Drohungen ausgestoßen haben.
Gruß, rv
Vermutlich würde ich das auch nicht. Aber immerhin hat es einige gegeben, die es mir einer (Zivil-)KLage versucht haben.
Ich könnte allerdings gerne aussagen, dass ich die Berichte zeitnah für falsch gehalten habe und das auch öffentlch kundgetan habe.
Ich will ja nicht alle W:0-IDs aufzählen, die damals wüste Drohungen ausgestoßen haben.
Gruß, rv
Guten Morgen @all
auf Wunsch und aus Gründen der Aktualität wird dieser Thread wiederbelebt.
Gruß
CaveModem
auf Wunsch und aus Gründen der Aktualität wird dieser Thread wiederbelebt.
Gruß
CaveModem
[URLBundesgerichtshof verurteilt Haffa-Brüder]http://www.fr-aktuell.de/ressorts/wirtschaft_und_boerse/wirtschaft/?cnt=606919[/URL]
Ehemalige EM-TV-Vorstände müssen Geldstrafe zahlen / Schadenersatzprozesse folgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals Vorstände einer Aktiengesellschaft strafrechtlich verurteilt, weil sie fehlerhafte Ad-Hoc-Meldungen veröffentlichten. Die Brüder Thomas und Florian Haffa müssen 1,2 Millionen und 240 000 Euro zahlen.
VON URSULA KNAPP
Karlsruhe · 16. Dezember · Das Urteil des Landgerichts München vom April 2003 ist nun endgültig rechtskräftig. Die von den Brüdern eingelegte Revision wurde verworfen. Jetzt drohen den Haffas vor dem BGH Schadenersatzprozesse von Aktionären.
Im August 2000 gaben Thomas und Florian Haffa im Rahmen einer Ad-Hoc-Meldung Halbjahreszahlen des EM-TV-Konzerns bekannt. Dabei wurden unter anderem Umsätze von 219 Millionen Mark für die ersten sechs Monate aufgeführt, die der Beteiligung an der Formel-1-Dachgesellschaft Slec zugeschrieben wurden. Nach den Bilanzvorschriften hätte man dies aber erst vom Zeitpunkt des Kaufs an - nämlich dem Mai 2000 - hinzurechnen dürfen.
Fehlerhaft waren auch Umsatzzahlen über rund 30 Millionen Euro aus einem Lizenzvertrag, die erst im zweiten Halbjahr 2000 hätten aufgenommen werden dürfen.
Damit sei gegen die im Aktiengesetz vorgeschriebene richtige Darstellung "über den Vermögensstand" verstoßen worden. Zwar ist laut BGH eine Einzelinformation in einer Ad-Hoc-Meldung noch keine unrichtige Angabe. Mit der Aufstellung im August 2000 hätte EM TV aber selbst den Eindruck erweckt, ein Gesamtbild des Vermögensstands des Unternehmens abzugeben. Nachdem die Brüder auf Druck anderer leitender Angestellter in einer weiteren Ad-Hoc-Meldung vom September 2000 die Zahlen korrigierten, rutschte der Kurs von 55,80 Euro auf 39,90 Euro pro Aktie. Da ein Beschäftigter frühzeitig vor der Veröffentlichung der Zahlen gewarnt hatte, wurde der Vorsatz der Brüder Haffa bejaht.
Wie schon nach der mündlichen Verhandlung vom Dienstag absehbar war, blieb auch der Einwand der beiden Angeklagten erfolglos, das faire Verfahren sei verletzt worden. Nachdem das Landgericht München angeboten hatte, sie nur wegen einer Ordnungswidrigkeit zu verurteilen, der Deal aber scheiterte, seien sie überraschend doch wegen einer Straftat verurteilt worden.
Der BGH stellte dazu fest, dass sich Angeklagte nach ständiger Rechtsprechung dann auf eine Absprache verlassen könnten, wenn diese in der Hauptverhandlung protokolliert wurde. Hier sei es aber weder zu einer Absprache noch zu einer Protokollierung gekommen. Folglich habe es auch keinen Vertrauensschutz für die Angeklagten gegeben, nur wegen Ordnungswidrigkeit verurteilt zu werden.
Aktenzeichen: 1 StR 420/03
Ehemalige EM-TV-Vorstände müssen Geldstrafe zahlen / Schadenersatzprozesse folgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals Vorstände einer Aktiengesellschaft strafrechtlich verurteilt, weil sie fehlerhafte Ad-Hoc-Meldungen veröffentlichten. Die Brüder Thomas und Florian Haffa müssen 1,2 Millionen und 240 000 Euro zahlen.
VON URSULA KNAPP
Karlsruhe · 16. Dezember · Das Urteil des Landgerichts München vom April 2003 ist nun endgültig rechtskräftig. Die von den Brüdern eingelegte Revision wurde verworfen. Jetzt drohen den Haffas vor dem BGH Schadenersatzprozesse von Aktionären.
Im August 2000 gaben Thomas und Florian Haffa im Rahmen einer Ad-Hoc-Meldung Halbjahreszahlen des EM-TV-Konzerns bekannt. Dabei wurden unter anderem Umsätze von 219 Millionen Mark für die ersten sechs Monate aufgeführt, die der Beteiligung an der Formel-1-Dachgesellschaft Slec zugeschrieben wurden. Nach den Bilanzvorschriften hätte man dies aber erst vom Zeitpunkt des Kaufs an - nämlich dem Mai 2000 - hinzurechnen dürfen.
Fehlerhaft waren auch Umsatzzahlen über rund 30 Millionen Euro aus einem Lizenzvertrag, die erst im zweiten Halbjahr 2000 hätten aufgenommen werden dürfen.
Damit sei gegen die im Aktiengesetz vorgeschriebene richtige Darstellung "über den Vermögensstand" verstoßen worden. Zwar ist laut BGH eine Einzelinformation in einer Ad-Hoc-Meldung noch keine unrichtige Angabe. Mit der Aufstellung im August 2000 hätte EM TV aber selbst den Eindruck erweckt, ein Gesamtbild des Vermögensstands des Unternehmens abzugeben. Nachdem die Brüder auf Druck anderer leitender Angestellter in einer weiteren Ad-Hoc-Meldung vom September 2000 die Zahlen korrigierten, rutschte der Kurs von 55,80 Euro auf 39,90 Euro pro Aktie. Da ein Beschäftigter frühzeitig vor der Veröffentlichung der Zahlen gewarnt hatte, wurde der Vorsatz der Brüder Haffa bejaht.
Wie schon nach der mündlichen Verhandlung vom Dienstag absehbar war, blieb auch der Einwand der beiden Angeklagten erfolglos, das faire Verfahren sei verletzt worden. Nachdem das Landgericht München angeboten hatte, sie nur wegen einer Ordnungswidrigkeit zu verurteilen, der Deal aber scheiterte, seien sie überraschend doch wegen einer Straftat verurteilt worden.
Der BGH stellte dazu fest, dass sich Angeklagte nach ständiger Rechtsprechung dann auf eine Absprache verlassen könnten, wenn diese in der Hauptverhandlung protokolliert wurde. Hier sei es aber weder zu einer Absprache noch zu einer Protokollierung gekommen. Folglich habe es auch keinen Vertrauensschutz für die Angeklagten gegeben, nur wegen Ordnungswidrigkeit verurteilt zu werden.
Aktenzeichen: 1 StR 420/03
Und wo steht das, dass der Staatsanwalt Anleger als Zeugen sucht?
LeoKreis,
das steht in Posting #1. Der Link funktioniert nach fast zwei Jahren nicht mehr.
Aktuell ist die Geschichte wegen der letztinstanzlichen Bestätigung des Urteils. Zeugen werden jetzt allenfalls für die zu erwartende Wiederaufnahme der Zivilprozesse benötigt.
das steht in Posting #1. Der Link funktioniert nach fast zwei Jahren nicht mehr.
Aktuell ist die Geschichte wegen der letztinstanzlichen Bestätigung des Urteils. Zeugen werden jetzt allenfalls für die zu erwartende Wiederaufnahme der Zivilprozesse benötigt.
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