ab wann kann man bei der Steueramnestie teilnehmen ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.03.03 17:15:36 von
neuester Beitrag 16.03.03 18:20:39 von
neuester Beitrag 16.03.03 18:20:39 von
Beiträge: 4
ID: 708.370
ID: 708.370
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 324
Gesamt: 324
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
01.05.24, 18:36 | 382 | |
gestern 23:25 | 324 | |
gestern 23:19 | 248 | |
gestern 23:15 | 215 | |
02.05.24, 18:44 | 211 | |
gestern 23:04 | 160 | |
gestern 22:25 | 147 | |
gestern 19:47 | 114 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.207,00 | +0,83 | 262 | |||
2. | 2. | 10,580 | +9,07 | 80 | |||
3. | 4. | 1,2800 | +46,29 | 70 | |||
4. | 3. | 184,76 | +1,97 | 65 | |||
5. | 5. | 93,35 | +0,68 | 37 | |||
6. | 6. | 6,9200 | +0,64 | 34 | |||
7. | 8. | 6,7980 | +1,93 | 27 | |||
8. | 7. | 20,670 | +17,98 | 26 |
offiziell kann man ja erst ab dem 1. July an der Steueramnestie teilnehmen. Was ist wenn man jetzt schon eine Selbstanzeige machen will ? Kann man unter Hinweis auf die Steueramnetie jetzt schon amnestieren ? Ab wann ist die Steueramnestie überhaupt Gesetz ? Muss sie noch durch den "Vermittlungsausschuß" ? Wie lange dauert das ? Termin ?
das gesetz ist ja noch nicht einmal im bundestag verabschiedet, soweit ich weiss...also vorsicht..jetzt gilt noch altes recht !!!!
invest2002
invest2002
Wer eine Selbstanzeige jetzt abgibt, ist selber schuld, wenn er anschließend von der Steuerfahndung besucht wird.
Suchst du hier Propheten, die wissen, was unsere Politiker in den nächsten Wochen so alles anstellen?
Oder ist dir die Steuerfahndung schon auf den den Fersen und befürchstest, dass eine strafbefreiende Nacherklärung bald (nach dem Klingeln der Fahnder) nicht mehr möglich ist?
Wenn letzteres zutreffen sollte, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
Ab auf die Bahamas (gibt es dort Auslieferungsvereinbarungen mit Deutschland??) oder
ehrlich werden und nacherklären.
cu
pegru
Oder ist dir die Steuerfahndung schon auf den den Fersen und befürchstest, dass eine strafbefreiende Nacherklärung bald (nach dem Klingeln der Fahnder) nicht mehr möglich ist?
Wenn letzteres zutreffen sollte, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
Ab auf die Bahamas (gibt es dort Auslieferungsvereinbarungen mit Deutschland??) oder
ehrlich werden und nacherklären.
cu
pegru
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
261 | ||
80 | ||
70 | ||
66 | ||
37 | ||
34 | ||
27 | ||
26 | ||
23 | ||
22 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
22 | ||
21 | ||
20 | ||
20 | ||
19 | ||
17 | ||
17 | ||
17 | ||
13 | ||
13 |