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    Freistellungsauftrag????????HELP???????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.03.03 20:42:30 von
    neuester Beitrag 17.03.03 23:39:16 von
    Beiträge: 6
    ID: 708.899
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      Avatar
      schrieb am 17.03.03 20:42:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin noch neuling.
      Ich weis(Freistellungsauftrag) ungefähr was das ist.Wo beantrage (wie bekomme) ich so was, (ich bin bei consors).
      Wie leuft das ab ?
      Was habe ich davon?
      Danke an die,die mir helfen.
      cu
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 20:51:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      einfach Consors anmailen: Du kannst ca 1600 euro steuerfreie Zinsen pro Jahr kassieren. Consors besorgt Dir das Formular! Alles weitere steht auf diesem Formular
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 20:52:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du bittest Consors dir einen zu schicken oder lädst ihn runter. Dann füllst du ihn aus und unterschreibst. Du schickst das Ding per Brief an Consors. Von deine Erträgen (Dividenden und Zinsen) werden dann keine Steuern und Soli abgeführt. Details kannst bei Consors unter den billigen 1803 Nummern erfragen.
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 20:58:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wo finde ich den Freistellungsauftrag? Na Hier:
      http://www.consors.de/dat/pdf/formulare/freistellung.pdf

      Was ist das?

      freistellungsauftrag
      Ärgerlich ist, wenn die ohnehin mageren Zinsen am Jahresende auch noch mit dem Finanzamt geteilt werden müssen. Für Sparer gibt es deshalb die Möglichkeit, Freistellungsaufträge zu erteilen. So bleiben Kapitaleinkünfte bis zu 3.202 Euro (für Verheiratete) oder 1.601 Euro (für Alleinstehende) im Jahr steuerfrei.

      Eine wichtige Voraussetzung muss allerdings erfüllt sein: Der Freistellungsauftrag sollte bei der Bank auch rechtzeitig eintreffen - spätestens bis zum 31. Dezember für das laufende Jahr. Manche Banken wollen sogar einen Arbeitsvorlauf von zwei bis vier Wochen. Wer Zeit sparen möchte oder einfach ganz spät dran ist, darf sich dazu auch eines Faxgerätes bedienen. Die Oberfinanzdirektion München bestätigte, dass per Fax erteilte Freistellungsaufträge gültig seien (Aktenzeichen S 2404-26 St 41/42). " TAZ

      taz Nr. 6981 vom 15.2.2003, Seite 28, 29 Zeilen (TAZ-Bericht)

      Wohl bemerkt: Gilt nur für Zinseinnahmen und Dividenden, NICHT für Kursgewinne!!
      Avatar
      schrieb am 17.03.03 23:21:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich danke euch.Ihr habt mir weiter geholfen

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      Avatar
      schrieb am 17.03.03 23:39:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      etwas sollte vielleicht noch erwähnt werden: du kannst jeder bank, bei der du ein konto hast, einen separaten freistellungsauftrag erteilen! aber: die höhe aller einzelnen freistellungsaufträge zusammengerechnet dürfen bei verheirateten (alleinstehend) nicht über 3.202 Euro (1.601 Euro) liegen.

      ;)

      tirit


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