Saddam mit Recht zum Präventivkrieg? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.03.03 13:00:53 von
neuester Beitrag 19.03.03 13:57:07 von
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Saddam mit Recht zum Präventivkrieg?
Wie sich die Argumente plötzlich umkehren könnten
Von Stephan Kabosch
George Bush wird in den nächsten Stunden den Angriffsbefehl auf den Irak geben. Nach dem Scheitern aller diplomatischen Bemühungen wird der US-Präsident dies auch ohne ein Mandat der Vereinten Nationen tun. Mantraartig hatte Bush immer und immer wieder die Bedrohung Saddams durch seine mutmaßlichen Massenvernichtungswaffen erwähnt, die angebliche Verbindung Iraks zum internationalen Terrorismus als Argument angeführt. Dies alles rechtfertigt nach US-Lesart einen Angriff auf das Zweistromland, bevor dieses seine Bedrohungen realisieren könne - einen Präventivkrieg also.
Aber hat nach den Ereignissen der letzten Stunden nicht eigentlich Saddam Hussein das Recht auf einen Präventivkrieg? Dürfte Saddam Bomben auf die US-Stützpunkte am Golf werfen, um so den Angriff auf das eigene Land und ein Massensterben abzuwehren? Ja, diese Fragen sind provokant, zugegeben: Aber es ließe sich eine Argumentationskette dafür aufbauen.
Unmittelbar drohende Gefahr für den Irak
Erstens: Spätestens seit dem Ultimatum von George Bush an Saddam Hussein ist die Kriegsgefahr für den Irak unmittelbar, konkret. Am Golf stehen 300.000 amerikanische und britische Soldaten mit schweren Waffen - jederzeit zum Zuschlagen bereit.
Kein Mandat
Zweitens: Für einen Militärschlag gibt es - jedenfalls nach Überzeugung führender Völkerrechtler - keine Legitimation. Ein Mandat der Vereinten Nationen wie etwa im Golfkrieg 1991 liegt nicht vor. Die Resolution 1441 droht zwar "ernste Konsequenzen an" (was in der Sprache der Diplomatie gleichzusetzen ist mit militärischer Gewalt), sie beinhaltet aber nach herrschender Meinung keinen Kriegsautomatismus. Man kann also durchaus - wie etwa der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele - von einem "völkerrechtswidrigen Angriffskrieg" sprechen, gegen den wiederum ein Recht auf irakische (vorbeugende) Selbstverteidigung zulässig wäre.
Keine Selbstverteidigung der USA
Dies allerdings immer unter der Voraussetzung, dass man den USA nicht ihrerseits ein Recht auf Selbstverteidigung einräumt. Dafür zieht der Artikel 51 der UN-Charta sehr enge Grenzen. Das Völkerrecht verlangt einen unmittelbar drohenden Angriff, eine wirklich konkret auszumachende Bedrohung. Und dafür sind die USA überzeugende Beweise bislang schuldig geblieben.
Fest steht also: Der US-Angriff wird unmittelbar kommen, er ist rechtswidrig, weil er sich weder auf ein UN-Mandat stützt, noch als Selbstverteidigung zulässig ist. Was also, wenn sich nun Saddam Hussein auf das Recht zum Präventivschlag beruft? Man mag es gar nicht erst zu Ende denken.
(N24.de)
Wie sich die Argumente plötzlich umkehren könnten
Von Stephan Kabosch
George Bush wird in den nächsten Stunden den Angriffsbefehl auf den Irak geben. Nach dem Scheitern aller diplomatischen Bemühungen wird der US-Präsident dies auch ohne ein Mandat der Vereinten Nationen tun. Mantraartig hatte Bush immer und immer wieder die Bedrohung Saddams durch seine mutmaßlichen Massenvernichtungswaffen erwähnt, die angebliche Verbindung Iraks zum internationalen Terrorismus als Argument angeführt. Dies alles rechtfertigt nach US-Lesart einen Angriff auf das Zweistromland, bevor dieses seine Bedrohungen realisieren könne - einen Präventivkrieg also.
Aber hat nach den Ereignissen der letzten Stunden nicht eigentlich Saddam Hussein das Recht auf einen Präventivkrieg? Dürfte Saddam Bomben auf die US-Stützpunkte am Golf werfen, um so den Angriff auf das eigene Land und ein Massensterben abzuwehren? Ja, diese Fragen sind provokant, zugegeben: Aber es ließe sich eine Argumentationskette dafür aufbauen.
Unmittelbar drohende Gefahr für den Irak
Erstens: Spätestens seit dem Ultimatum von George Bush an Saddam Hussein ist die Kriegsgefahr für den Irak unmittelbar, konkret. Am Golf stehen 300.000 amerikanische und britische Soldaten mit schweren Waffen - jederzeit zum Zuschlagen bereit.
Kein Mandat
Zweitens: Für einen Militärschlag gibt es - jedenfalls nach Überzeugung führender Völkerrechtler - keine Legitimation. Ein Mandat der Vereinten Nationen wie etwa im Golfkrieg 1991 liegt nicht vor. Die Resolution 1441 droht zwar "ernste Konsequenzen an" (was in der Sprache der Diplomatie gleichzusetzen ist mit militärischer Gewalt), sie beinhaltet aber nach herrschender Meinung keinen Kriegsautomatismus. Man kann also durchaus - wie etwa der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele - von einem "völkerrechtswidrigen Angriffskrieg" sprechen, gegen den wiederum ein Recht auf irakische (vorbeugende) Selbstverteidigung zulässig wäre.
Keine Selbstverteidigung der USA
Dies allerdings immer unter der Voraussetzung, dass man den USA nicht ihrerseits ein Recht auf Selbstverteidigung einräumt. Dafür zieht der Artikel 51 der UN-Charta sehr enge Grenzen. Das Völkerrecht verlangt einen unmittelbar drohenden Angriff, eine wirklich konkret auszumachende Bedrohung. Und dafür sind die USA überzeugende Beweise bislang schuldig geblieben.
Fest steht also: Der US-Angriff wird unmittelbar kommen, er ist rechtswidrig, weil er sich weder auf ein UN-Mandat stützt, noch als Selbstverteidigung zulässig ist. Was also, wenn sich nun Saddam Hussein auf das Recht zum Präventivschlag beruft? Man mag es gar nicht erst zu Ende denken.
(N24.de)
Die Argumentation ist zutreffend. Wenn vor jemanden ein paar Typen mit Baseball-Schlägern stehen und zum Zuschlagen ausholen, darf der Bedrohte auch von der Schußwaffen gebrauch machen, um den unmittelbat bevorstehenden Angriff abzuwehren.
Strategisch wäre es allerdings unklug, die US-Armee an der Grenze zu bekämpfen. Dort sind die amerikanischen Truppen aufgrund ihrer technischen Ausstattung überlegen. Es ist klüger, zunächst zu fliehen und erst in den Städten sich zum Kampf zu stellen. Neben dem militärischen Vorteil dieser Strategie ist es politisch wesentlich günstiger, als Verteidiger aufzutreten. Dies gilt nicht nur außenpolitisch, sondern vorallem auch innenpolitisch.
Strategisch wäre es allerdings unklug, die US-Armee an der Grenze zu bekämpfen. Dort sind die amerikanischen Truppen aufgrund ihrer technischen Ausstattung überlegen. Es ist klüger, zunächst zu fliehen und erst in den Städten sich zum Kampf zu stellen. Neben dem militärischen Vorteil dieser Strategie ist es politisch wesentlich günstiger, als Verteidiger aufzutreten. Dies gilt nicht nur außenpolitisch, sondern vorallem auch innenpolitisch.
@Big-Apple
Und da gibt es natürlich auch noch die "unschuldigen Kinder, Frauen und Alten" hinter denen man sich notfalls verschanzen kann, um sie dem militärischen Gegner ans Bein zu binden wenn es da Verluste geben sollte.
Strategisch kluger Vorschlag von Dir!
Und da gibt es natürlich auch noch die "unschuldigen Kinder, Frauen und Alten" hinter denen man sich notfalls verschanzen kann, um sie dem militärischen Gegner ans Bein zu binden wenn es da Verluste geben sollte.
Strategisch kluger Vorschlag von Dir!
Im Grunde hätte der Irak jetzt das Recht, über den großen Teich zu fliegen und dort die Bomben fliegen zu lassen.
Aber herrscht ja das Recht des Stärkeren!
Aber herrscht ja das Recht des Stärkeren!
Die US-Armee plant einen völkerrechtswidrigen Angriff. Für die Opfer gehören die beteiligten Generäle vor den internationalen Gerichtshof gestellt. Das weiß auch Bush. Daher hat er sich bereits ermächtigen lassen, im Falle eines Prozeßes auch den internationalen Gerichtshof anzugreifen. Als Outlaw ist er konsequent ..
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